Der besondere Charme dieser Stadtvilla liegt sicherlich darin begründet, dass auf einem der wenigen, noch verfügbaren Grundstücke in dieser besonderen Lage ein Domizil in einer ruhigen Lage und doch mitten im Leben geschaffen wird. Verbunden mit dem Charme, den man in Villen oder Herrenhäusern der Vergangenheit findet und bei einem Neubau meist vermisst, entsteht ein besonderer Wohn- und Lebensraum.
Die anspruchsvolle Villenarchitektur des Neubaus repräsentiert Klarheit und Eleganz und bildet eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Die freistehenden Gebäude, die symmetrische und ausgewogene Kubatur sowie traditionelle Elemente der Baukunst – wie Attiken, Gesimse und Sockel – sind eine stillvolle Hommage an die Architektur der „weißen Villen der Elbvororte“ und erfahren in dem Neubau eine sensible Weiterentwicklung. Die Villen werden auf grundsolider Handwerksbauweise (Stein auf Stein) gebaut und mit einer hellen, mineralischen Wärmedämmputzfassade versehen.
Ein Aufzug, der aus der Tiefgarage jede Wohnebene erreicht, große lichtdurchflutete Terrassen und Balkone sowie das Unterschreiten der Werte der aktuellen Schall- und Wärmeschutzvorschriften gewährleisten ein besonders angenehmes und ruhiges Wohnen.
Einheiten des Neubauprojekts
Stadtvilla Müllenhoffweg: 2 Einheiten verfügbar von insgesamt 6
Grundrisse: Die beigefügten Grundrissvarianten können von Ihnen gewählt werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit dem planenden Architekten kostenfrei Ihren persönlichen Grundriss im Rahmen der baulichen Möglichkeiten (Veränderung von nichttragenden Wänden ohne notwendige Änderung der Statik/TGA- oder Genehmigungsplanung) zu gestalten.
Fertigstellung: Der Baubeginn erfolgte im Frühjahr 2025. Die Baugenehmigung liegt bereits vor. Die Fertigstellung ist bis zum 30.08.2026 beabsichtigt (gemäß Kaufvertrag).
Wohngeld: Das geplante Wohngeld beträgt monatlich ca. 4,50 € je m² Wohnfläche (WoFlV). Es beinhaltet sämtliche Vorauszahlungen für Betriebs-, Heiz- Wasser- und Nebenkosten sowie die Instandhaltungsrücklage und die Verwaltungsgebühren. Lediglich die auf die Wohnung entfallenden Stromkosten werden separat abgerechnet.
Nebenkosten: Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu zahlen (insgesamt ca. 7% vom Kaufpreis).
Weiteres: Für zusätzliche Detailinformationen oder die Vereinbarung eines gemeinsamen Besichtigungstermines freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.
040 – 822 90 558
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