Bauherren und Käufer können seit 20. Februar 2024 wieder einen Antrag für die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stellen. Alles zu Voraussetzungen und Konditionen.
KFN: Das Wichtigste in Kürze
Im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stehen folgende zwei Varianten zur Verfügung:
- Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 Euro
- Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 Euro
- Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
- Konditionen: Laufzeiten zwischen 4 bis 35 Jahren
Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
Zinsbindung bis zu 10 Jahre
Effektiver Jahreszins zwischen 1,15 und 2,20 Prozent - Antrag über Bankberater für den KfW-Kredit 297, 298
- Fördervolumen: 762 Millionen Euro für 2024. Zum Vergleich: 2023 waren insgesamt 1,68 Milliarden Euro im Fördertopf, der am 12. Dezember 2023 leer war.
Übersicht
KfW Förderung Neubau: Wer wird gefördert?
Folgende Personengruppen können die neue KfW-Förderung beantragen:
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Organisationen
- Unternehmen
Info: Voraussetzung für die Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Diese sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.
Rechtzeitig den Förderantrag stellen
KfW-Förderung beim Hausbau: Wer ein Haus neu baut, muss den Antrag auf das KfW-Darlehen zum energieeffizienten Bauen vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank stellen. Der Beginn ist dabei der Start der Bauarbeiten vor Ort, nicht die Planungsphase.
KfW-Förderung beim Hauskauf: Beim Ersterwerb einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger ist die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme möglich, muss jedoch noch vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen.
KfW Förderung Neubau: Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines Neubaus, der mindestens den EH40-Standard erfüllt. Dafür gibt es bei der KfW folgende zwei Förderstufen:
Klimafreundliches Gebäude
- mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) müssen erfüllt sein
- Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen
Klimafreundliches Gebäude mit QNG
- mindestens Effizienzhaus-Stufe 40
- Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG Premium)“
- Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen
In beiden Förderstufen wird der Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Berater sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert.
KfW Förderung Neubau: Was wird nicht gefördert?
Von der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ausgeschlossen sind:
- die nachträgliche Förderung eines bereits begonnenen Projekts
- die Umschuldung eines bestehenden Kredits
- der Kauf eines Grundstücks
KfW Förderung Neubau: Konditionen
Mit der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten werden aus dem Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Neubauten als Teil der Baufinanzierung mit zinsverbilligten Krediten gefördert:
Effizienzhaus-Stufe | Fördersumme |
---|---|
EH40 | Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit |
EH40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) | Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit |
Folgende vier Laufzeitvarianten und Zinssätze stehen in der Neubau-Förderung zur Verfügung:
Laufzeit | Tilgungsfreijahre | Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 bis 10 Jahre (endfälliges Darlehen) | komplette Tilgung am Laufzeitende | gesamte Laufzeit | 2,18% (2,20%) |
4 bis 10 Jahre (Annuitätendarlehen) | höchstens 2 Jahre | gesamte Laufzeit | 1,14% (1,15%) |
11 bis 25 Jahre (Annuitätendarlehen) | höchstens 3 Jahre | die ersten 10 Jahre | 1,98% (2,00%) |
26 bis 35 Jahre (Annuitätendarlehen) | höchstens 5 Jahre | die ersten 10 Jahre | 2,11% (2,13%) |
KfW Förderung Neubau: Auszahlung
Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist anschließend komplett oder in Teilbeträgen innerhalb eines Jahres abrufbar. Wenn der Kredit in diesem Zeitraum nicht abgerufen wird, verlangt die KfW ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Tipp: Wenn Bauherren und Käufer bereits wissen, dass sich das Bauprojekt verzögern wird und sie den Kreditbetrag erst später abrufen werden, können sie eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.
KfW Förderung Neubau: Rückzahlung
Handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, wird der Kreditbetrag nach Ablauf der Tilgungsfreijahre monatlich nach einem festgelegten Tilgungsplan zurückgezahlt. Sondertilgungen in Teilen sind zwar nicht möglich, jedoch können Kreditnehmer das Darlehen auf einmal an die KfW-Bank zurückzahlen. In diesem Fall kommt allerdings zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung auf sie zu.