Ratgeber

KfW Förderung Neubau: Das sind die aktuellen Regeln

Bauherren und Käufer können seit 20. Februar 2024 wieder einen Antrag für die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stellen. Alles zu Voraussetzungen und Konditionen.

KFN: Das Wichtigste in Kürze

Im KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KFN) stehen folgende zwei Varianten zur Verfügung:

  1. Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) – maximale Förderhöhe: 100.000 Euro
  2. Neubau mit Effizienzhaus-Stufe 40 (EH40) und Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) – maximale Förderhöhe: 150.000 Euro
  • Art der Förderung: Zinsvergünstigtes Darlehen
  • Konditionen: Laufzeiten zwischen 4 bis 35 Jahren
    Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
    Zinsbindung bis zu 10 Jahre
    Effektiver Jahreszins zwischen 1,15 und 2,20 Prozent
  • Antrag über Bankberater für den KfW-Kredit 297, 298
  • Fördervolumen: 762 Millionen Euro für 2024. Zum Vergleich: 2023 waren insgesamt 1,68 Milliarden Euro im Fördertopf, der am 12. Dezember 2023 leer war.

KfW Förderung Neubau: Wer wird gefördert?

Folgende Personengruppen können die neue KfW-Förderung beantragen:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Organisationen
  • Unternehmen

Info: Voraussetzung für die Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Diese sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Rechtzeitig den Förderantrag stellen

KfW-Förderung beim Hausbau: Wer ein Haus neu baut, muss den Antrag auf das KfW-Darlehen zum energieeffizienten Bauen vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank stellen. Der Beginn ist dabei der Start der Bauarbeiten vor Ort, nicht die Planungsphase.

KfW-Förderung beim Hauskauf: Beim Ersterwerb einer neuen Eigentumswohnung vom Bauträger ist die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme möglich, muss jedoch noch vor Abschluss des Kaufvertrags erfolgen.

KfW Förderung Neubau: Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines Neubaus, der mindestens den EH40-Standard erfüllt. Dafür gibt es bei der KfW folgende zwei Förderstufen:

Klimafreundliches Gebäude

  • mindestens Effizienz­haus-Stufe 40
  • Anforderungen an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) müssen erfüllt sein
  • Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen

Klimafreundliches Gebäude mit QNG

  • ​​​​mindestens Effizienz­haus-Stufe 40
  • Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG Premium)“
  • Einbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Biomasse betrieben werden, ist ausgeschlossen

In beiden Förderstufen wird der Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, die Planung und Bau­be­gleitung durch Energieeffizienz-Berater sowie die Nach­haltigkeits­zertifizierung gefördert.

KfW Förderung Neubau: Was wird nicht gefördert?

Von der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten ausgeschlossen sind:

  • die nachträgliche Förderung eines bereits begonnenen Projekts
  • die Umschuldung eines bestehenden Kredits
  • der Kauf eines Grundstücks

KfW Förderung Neubau: Konditionen

Mit der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten werden aus dem Topf der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Neubauten als Teil der Baufinanzierung mit zinsverbilligten Krediten gefördert:

Effizienzhaus-Stufe Fördersumme
EH40 Maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit
EH40 mit Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit


Folgende vier Laufzeitvarianten und Zinssätze stehen in der Neubau-Förderung zur Verfügung:

Laufzeit Tilgungsfreijahre Zinsbindung Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre (endfälliges Darlehen) komplette Tilgung am Laufzeitende gesamte Laufzeit 2,18% (2,20%)
4 bis 10 Jahre (Annuitätendarlehen) höchstens 2 Jahre gesamte Laufzeit 1,14% (1,15%)
11 bis 25 Jahre (Annuitätendarlehen) höchstens 3 Jahre die ersten 10 Jahre 1,98% (2,00%)
26 bis 35 Jahre (Annuitätendarlehen) höchstens 5 Jahre die ersten 10 Jahre 2,11% (2,13%)

KfW Förderung Neubau: Auszahlung

Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist anschließend komplett oder in Teilbeträgen innerhalb eines Jahres abrufbar. Wenn der Kredit in diesem Zeitraum nicht abgerufen wird, verlangt die KfW ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Tipp: Wenn Bauherren und Käufer bereits wissen, dass sich das Bauprojekt verzögern wird und sie den Kreditbetrag erst später abrufen werden, können sie eine Verlängerung um maximal 24 Monate beantragen.

KfW Förderung Neubau: Rückzahlung

Handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, wird der Kreditbetrag nach Ablauf der Tilgungsfreijahre monatlich nach einem festgelegten Tilgungsplan zurückgezahlt. Sondertilgungen in Teilen sind zwar nicht möglich, jedoch können Kreditnehmer das Darlehen auf einmal an die KfW-Bank zurückzahlen. In diesem Fall kommt allerdings zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung auf sie zu.

Baufinanzierung mit Interhyp

Gelassen in die eigene Wohnzukunft: mit Deutschlands führendem Spezialisten für Baufinanzierung. Jetzt mehr erfahren

Umweltschutz wird belohnt

Profitieren Sie von Zuschüssen und staatlich geförderten Krediten der KfW beim Kauf, Bau oder der Sanierung einer Immobilie. Jetzt mehr erfahren
(1)
1 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.