Ratgeber

Wohnraumförderungsgesetz: So werden einkommensschwache Familien beim Hauskauf unterstützt

Wenig Einkommen, kaum Eigenkapital, steigende Bauzinsen und hohe Immobilienpreise: Gerade für Geringverdiener ist der Immobilienkauf nahezu unmöglich geworden. Mit dem Wohnraumförderungsgesetz steuert der Bund dagegen. Das sind die Voraussetzungen für die Förderung.

Was ist das Wohnraumförderungsgesetz?

Über das Wohnraumförderungsgesetz – kurz WoFG – stellen die Bundesländer Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Darlehen zu Vorzugsbedingungen, Zuschüssen und der Übernahme von Bürgschaften. Es kann aber auch verbilligtes Bauland zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Wohnraumförderung wird folgendes unterstützt:

  • Der Bau einer Wohnung oder eines Hauses, einschließlich des erstmaligen Erwerbs innerhalb von zwei Jahren nach der Fertigstellung
  • Modernisierung von Wohnraum
  • Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum
  • Erwerb von bestehendem Wohnraum

Das Wohnraumförderungsgesetz ist zwar ein Bundesgesetz, allerdings wurde die Durchführung auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Diese können durch eigene Gesetze oder Verordnungen das WoFG noch in einzelnen Punkten noch an die regionalen Begebenheiten anpassen. Insbesondere bei den Einkommensgrenzen wird diese Möglichkeit genutzt.

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Wer profitiert von der Wohnraumförderung?

Die Wohnraumförderung in Anspruch nehmen können:

  • einkommensschwächere und kinderreiche Familien
  • Menschen mit Behinderung
  • Alleinerziehende
  • ältere Menschen
  • sonstige hilfebedürftige Personen

Wie erhalte ich die Wohnraumförderung?

Wer die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag auf Förderung vor dem Kauf, dem Bau oder der Modernisierung stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Einen Rechtsanspruch haben die Antragsteller auf die Förderung jedoch nicht. Denn Darlehen und Zuschüsse gibt es aus öffentlichen Fördertöpfen. Das bedeutet: Der Staat stellt pro Jahr einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung. Ist dieser Betrag aufgebraucht, werden Anträge nicht mehr angenommen. Eine neue Möglichkeit für eine Förderzusage besteht dann im darauffolgenden Jahr. Ein Antrag zu Beginn eines Jahres ist dementsprechend eher erfolgreich als am Ende eines Jahres.

Wie viel Eigenkapital muss ich für die Wohnraumförderung einbringen?

Wer keine eigenen Geldmittel einbringt, erhält in der Regel auch keine Förderzusage. Der Anteil der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Er bewegt sich je nach Bundesland und Förderprogramm meist zwischen 7,5 und 20 Prozent.
In manchen Fällen werden auch Sachleistungen als Eigenleistung akzeptiert (WoFG § 12) – beispielsweise selbst eingebrachte Baustoffe. Auch die eigene Mitarbeit auf der Baustelle – die umgangssprachliche Muskelhypothek – zählt unter Umständen als Eigenleistung.

Wer beim Bau selber anpacken kann, dem bieten sich also unter Umständen finanzielle Vorteile. Dazu zählen:

  • senken der Baukosten
  • senken der Darlehenssumme
  • günstigeren Hypothekenzinsen
  • größere Chance auf Erhalt des Baukredits

Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnraumförderung?

Neben dem eingebrachten Eigenkapital ist die Wohnraumförderung auch an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Grundlage für die Ermittlung des Jahreseinkommens ist der Verdienst, der in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragsstellung zu erwarten ist. Ist dieser nicht zu ermitteln, zählen die zwölf Monate vor der Antragsstellung.

Durch die Förderung werden laut Wohnraumförderungsgesetz (Paragraf 9 Absatz 2,  WoFG ) nur Haushalte begünstigt, deren Jahreseinkommen folgende Beträge nicht übersteigen:

Achtung: Pauschal-, Frei- und Abzugsbeträge verringern das Jahreseinkommen. Ebenso werden steuerfreie Einnahmen wie Kinder- oder Erziehungsgeld, Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.

  • Bei einem Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • Bei einem Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • Zuzüglich jede weitere zum Haushalt rechnende Person: plus 4.100 Euro. sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 500 Euro.

Beispiel: Für einen 4-Personenhaushalt mit 2 Kindern ergibt sich demnach eine Einkommensgrenze von 18.000 Euro + (2*4.100 Euro) + (2*500 Euro) = 27.200 Euro. Haushalte die mehr Einkommen haben, erhalten keine Förderzusage.

Dies gilt jedoch nur als Basis. Die 16 Landesregierungen sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen die Einkommensgrenzen nach den örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, sodass äußerst unterschiedliche Einkommensgrenzen in der Bundesrepublik existieren. In Bayern oder Baden-Württemberg sind die Grenzen am höchsten, in Brandenburg dagegen sehr niedrig. Zudem kann es auch unterschiedliche Ab- und Aufschläge auf Landes- oder Kommunalebene geben. Städte wie Frankfurt am Main oder Wiesbaden haben beispielsweise auch abweichende Einkommensgrenzen zum Land Hessen.

Neben den genannten Einkommensobergrenzen gibt es aber auch Untergrenzen: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn nach Abzug der Baufinanzierungskosten nicht mehr genug Geld zum Leben übrig bleibt. So soll verhindert werden, dass sich der Bauherr finanziell überlastet. Diese Untergrenzen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Die Förderungen der einzelnen Bundesländer im Überblick

Die Bundesländer haben sehr unterschiedlichen Regelungen bei der Wohnraumförderung:

Wohnraumförderung Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist am 1. Juni 2022 das neue Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 in Kraft getreten.

Was wird gefördert?

  • Bau von sozialgebundenen Mietwohnungen oder den Kauf bestehender Wohnungen, um sie mit Sozialmiete zu vermieten
  • Änderung oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Sozialwohnraums
  • Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Modernisierung von Wohneigentum
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum

Wo stelle ich den Antrag?

Die Förderanträge sind bei den Wohnraumförderungsstellen des zuständigen Landratsamts oder Bürgermeisteramts des Stadtkreises einzureichen. Diese legen die überprüften Anträge dann der L-Bank zur Entscheidung vor.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Die Eigenleistung beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten. Die L-Bank kann allerdings abweichende Entscheidungen treffen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der Eigentumsförderung?

Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern sind in Baden-Württemberg Einpersonenhaushalte mit Zweipersonen-Haushalten gleichgestellt. Einen zusätzlichen Kinderzuschlag gibt es nicht, allerdings werden schwerbehinderte Personen besonders gefördert.

  • Ein- und Zweipersonenhaushalte ohne schwerbehinderte Person: 62.000 Euro
  • jede weitere Person ohne Schwerbehinderung: 9.500 Euro
  • Einpersonenhaushalt mit Schwerbehinderung: 65.100 Euro
  • Zweipersonenhaushalt mit einer schwerbehinderten Person: 68.200 Euro
  • Zweipersonenhaushalt mit zwei schwerbehinderten Personen: 74.600 Euro

Weitere Beispielrechnungen für Einkommensgrenzen sowie mehr Informationen zur Wohnraumförderung gibt es direkt beim Land Baden-Württemberg oder bei der L-Bank.

Wichtige Hinweise: Sind die Mittel für die Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg ausgeschöpft, können Anträge zwar weiterhin gestellt werden, jedoch ist mit einer Bewilligung erst im nächsten Haushaltsjahr zu rechnen.

Wohnraumförderung in Bayern

Bayern hat 2007 das Bayrische Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG – verabschiedet. Es wurde über die Jahre immer wieder angepasst, zuletzt 2019.

Was wird gefördert?

  • Mietwohnraumförderung: Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
  • Eigenwohnraumförderung: Bildung von Wohneigentum
  • Modernisierungsförderung: bestehender Wohnraum soll an Bedürfnisse des Wohnmarktes sozialverträglich angepasst werden

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Soll ein Antrag für selbstgenutzten Wohnraum gestellt werden, muss sich an die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde gewendet werden. Das ist in der Regel das Landratsamt und in kreisfreien Städten das jeweils zuständige Referat.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Als Fördervoraussetzung gilt, dass mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung eingebracht werden müssen. Insbesondere bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern kann die Bewilligungsstelle eine geringere Eigenleistung zulassen – aber mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

  • Einpersonenhaushalt: 22.600 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 34.500 Euro
  • je weitere Person: 8.500 Euro
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5) zusätzlich: 2.500 Euro

Weitere Informationen gibt es beim Land Bayern und bei der zuständigen Bayerischen Landesbodenkreditanstalt – der BayernLabo.

Wohnraumförderung in Berlin

Zwischenzeitlich abgeschafft wurde die Wohnungsneubauförderung 2014 in Berlin ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass beim Neubau ein ausreichender Anteil von Mietwohnungen für einkommensschwache Personen und Familien entsteht.

Was wird gefördert?

  • Miet- und Genossenschaftswohnungsbau
  • Modernisierungen, dazu gehören unter anderem Verbesserungen der Energieeffizienz, barrierereduzierende Maßnahmen, allgemeine Modernisierungen oder Erweiterungen des Wohnraums

Berlin fördert dies in Form von zinslosen Darlehen oder Zuschüssen in zwei unterschiedlichen Fördermodellen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Investoren
  • Vermieter
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Selbstnutzer – ausschließlich bei Modernisierungen

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Ein Antrag auf Wohnraumförderung muss vor Baubeginn bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingereicht werden. Für die Durchführung der Förderung ist im Anschluss die Investitionsbank Berlin zuständig.

Wie viel Eigenkapital muss eingebracht werden?

Es müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital eingebracht werden.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung gibt es direkt bei der Stadt Berlin oder bei der Investitionsbank Berlin – IBB.

Wohnraumförderung in Brandenburg

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat drei verschiedene Förderprogramme. Die Durchführung der Förderung wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) übernommen.

Was wird gefördert?

  • Mietwohnungsbau: Schaffung, aber auch Modernisierung und Instandsetzung von generationsgerechten Mietwohnungen mit sozialverträglichen Mieten
  • Wohneigentum: die Förderung zur Schaffung oder dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ist in innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie in speziell ausgewiesenen Gebieten möglich
  • behindertengerechte Wohnraumanpassung: Abbau von Barrieren in bereits vorhandenem Wohnraum

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Die Wohnraumförderung wird direkt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten selbst eingebracht werden. Hierbei kann jedoch ein bereits vorhandenes Grundstück angerechnet werden.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Einpersonenhaushalt: 18.500 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 26.000 Euro
  • je weitere Person: 5.800 Euro
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5) zusätzlich: 2000 Euro

Mehr Informationen gibt es beim Land Brandenburg und bei der IlB, der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Wohnraumförderung in Bremen

Bremen unterstützt bezahlbaren Wohnraum. Dafür wurden verschiedene Förderprogramme für Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften und Privatpersonen.

Was wird gefördert?

  • Neubau von Wohnraum für einkommensschwache Personen und Familien
  • Neubau von Wohnraum mit aktuellen Standards bei Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz
  • Barrierefreie Wohnungen insbesondere für ältere und behinderte Menschen
  • Neubau von generationenübergreifenden Wohnraums
  • Energetische Sanierungen gemäß KfW-Standards
  • Einbruchschutz
  • Moderniesierung der Grundstücksentwässerung, des Trinkwassernetzes und Maßnahmen des Überflutungsschutzes

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Die Wohnraumförderung muss direkt bei der Förderbank für Bremen und Bremerhaven – BAB – beantragt werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Das ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig, in der Regel wird aber ein Mindesteigenkapital von 15 Prozent der Gesamtkosten gefordert.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Das Land Bremen differenziert bei selbstgenutzten Wohneigentum nach zwei Einkommensfallgruppen. Einkommensgruppe I kann den die Einkommensgrenze aus Paragraf 9 Absatz 2, WOFG um 10 Prozent übersteigen, Gruppe zwei um 60 Prozent.

  + 10 Prozent + 60 Prozent
Einpersonenhaushalt 13.200 Euro 19.200 Euro
Zweitpersonenhaushalt 19.800 Euro 28.800 Euro
je weitere Person 4.510 Euro 6.560 Euro
je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): 550 Euro 800 Euro

Weitere Informationen beim Land Bremen und bei der Aufbau-Bank.

Wohnraumförderung in Hamburg

In Hamburg wurde die Wohnraumförderung im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) festgehalten.

Was wird gefördert?

  • Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen und Eigenheimen
  • Modernisierung von Mietwohnungen und Eigenheimen
  • Einbau von Aufzügen oder altersgerechter Ausstattung

Wo muss ich die Wohnraumförderung beantragen?

Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es sollten mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten durch Eigenkapital eingebracht werden.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Einpersonenhaushalt: 19.200 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 28.800 Euro
  • je weitere Person: 4.100 Euro
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): 1000 Euro

Weitere Informationen gibt’s es beim Land Hamburg und bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB.

Wohnraumföderung in Hessen

Im Land Hessen gibt es landesweite Förderprogramme, aber auch kommunale. So haben Frankfurt am Main und Wiesbaden eigene Programme zur Wohnraumförderung.

Was wird gefördert?

  • Soziale Mietwohnraumförderung für geringe und mittlere Einkommen
  • Wohnraum für Studierende
  • Modernisierung von Wohnraum
  • Ankauf von Belegungsrechten
  • Eigentumsbildung

Wo muss ich den Antrag auf Wohnraumförderung stellen?

Die Anträge müssen bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle eingereicht werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital eingebracht werden, möglich ist die Einbringung in Form von Geldmitteln oder im Wert eines eigenen Grundstücks.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Einpersonenhaushalt: 22.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 37.000 Euro
  • je weitere Person: 7.500 Euro
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): 750 Euro

Weitere Informationen beim Land Hessen oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank WIBank.

Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar Wohnraumförderungsprogramme, jedoch zurzeit nicht für Privatpersonen, die Wohneigentum kaufen oder bauen möchten.

Was wird gefördert?

  • Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen (Neubauprogramm Wohnungsbau Sozial)
  • Moderniesierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbstgenutztem Wohnraum
  • Personenaufzüge und barrierefreies Wohnen
  • Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden

Wo muss ich die Wohnraumförderung beantragen?

Die Antragsstellung läuft direkt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Bei der Modernisierung von Wohnraum müssen mindestens 20 Prozent Eigenkapital eingebracht werden, wobei es egal ist, ob dies aus Geldmitteln oder Sachleistungen besteht.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Beim Neubau von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum können im ersten Förderweg die bundesweiten Einkommensgrenzen um 40 Prozent überstiegen werden, im zweiten Förderweg um 80 Prozent. Auch bei der Modernisierung, beim Einbau eines Aufzugs oder dem barrierefreien Umbau von belegungsgebundenen Wohnungen können die festgelegten Einkommensgrenzen um 80 Prozent überstiegen werden.

  Steigerung um 40 Prozent Steigerung um 80 Prozent
Einpersonenhaushalt 16.800 Euro 21.600 Euro
Zweipersonenhaushalt 25.200 Euro 32.400 Euro
je weitere Person 5.740 Euro 7.380 Euro

Weitere Informationen beim zuständigen Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern LVI MV.

Wohnraumförderung in Niedersachsen

Die Regelungen zur Wohnraumförderung sind im Niedersächsichen Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und die Förderung von Wohnquartieren (NWoFG) festgehalten.

Was wird gefördert?

  • Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte, insbesondere jene mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen
  • Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Eigentum für einkommensschwache Personen, insbesondere jene mit Kindern oder Menschen mit Behinderung
  • Modernisierungen von MehrfamilienhäusernSchaffung
  • von belegungs- und mietgebundene Wohnheimplätze für Studierende

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Ein Antrag auf Wohnraumförderung muss bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde gestellt werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten selbst eingebracht werden. Das können neben Geldmitteln auch der Wert eines Grundstückes oder Selbsthilfe (maximal fünf Prozent) sein. Werden Projekte von Haushalten mit mehr als drei Kindern oder Menschen mit Behinderung gefördert, kann die Bewilligungsstelle auch ein geringeres Eigenkapital zulassen, mindestens jedoch 12,5 Prozent der Gesamtkosten.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Einpersonenhaushalt: 21.250 €
  • Zweipersonenhaushalt: 28.750 €
  • für jede weitere Person: 3.000 €
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): 3.000 €

Mehr Informationen beim Land Niedersachsen oder bei der zuständigen Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank.

Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden Privatpersonen unterstützt, die Mietwohnraum schaffen, modernisieren oder umbauen möchten oder sich selbstgenutztes Eigentum erwerben oder bauen wollen.

Was wird gefördert?

  • Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen beziehungsweise deren Modernisierung
  • Gruppenwohnungen
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen gegen Einräumung von Belegungsrechten an geeignete Ersatzwohnungen
  • Wohnungen, die Erfordernisse für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Schwerbehinderung erfüllen
  • Neubau oder Erwerb selbstgenutzten Eigentums für einkommensschwache Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Ein Antrag muss bei der zuständigen Bewilligungsbehörde der kreisfreien Städte oder der Landkreise gestellt werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Antragsteller sollten mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital eingebracht werden. Zusätzlich können weitere 15 Prozent als Eigenkapitalersatz – also Eigenleistung auf der Baustelle – angerechnet werden.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

  • Einpersonenhaushalt: 21.420 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 26.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt mit einem Kind: 27.340 Euro
  • Dreipersonenhaushalt mit einem Kind: 32.000 Euro
  • Vierpersonenhaushalt mit 2 Kindern: 38.400 Euro
  • Fünfpersonenhaushalt mit 3 Kindern: 44.800 Euro
  • Sechspersonenhaushalt mit 4 Kindern: 51.200 Euro

Weitere Informationen beim Land Nordrhein-Westfalen oder bei der zuständigen NRW.Bank.

Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung will gezielt die Schaffungs und den Erhalt von bezahlbaren Wohnraum fördern.

Was wird gefördert?

Rheinland-Pfalz hat verschiedene Förderprogramme:

  • Soziale Wohnraumförderung, sowohl für selbstgenutzten Wohnraum als auch Mietwohnraum (Kauf, Neubau oder Modernisierung)
  • Wohnen in Orts- und Stadtkernen
  • Genossenschaftsförderung
  • Experimentelle Wohnungs- und Städtebau

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Die Anträge müssen bei der zuständigen Stadt- oder Landkreisverwaltung eingereicht werden. Dort gibt es auch die erforderlichen Antragsdokumente, welche alternativ bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erhältlich sind.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Um die Förderung zu erhalten, müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital eingebracht werden.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

  • Einpersonenhaushalt: 16.023,51 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 22.967,03 Euro
  • Für jede weitere Person: 5.341,17 Euro
  • Für jedes Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5 EStG): 1.068,23 Euro

Weitere Informationen gibt es beim Land Rheinland-Pfalz oder bei der zuständigen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz – ISB.

Wohnraumförderung im Saarland

Das Saarland hat die soziale Wohnraumförderung 2017 inhaltlich neu ausgerichtet und weiterentwickelt.

Was wird gefördert?

  • Neubau/Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum und selbstgenutztem Eigentum
  • Abbau von baulichen Barrieren für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung
  • Schaffung von Wohnraum für Studierende

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Das kommt darauf an, ob es sich um ein Darlehens- oder Zuschussprogramm handelt. Alle Förderungen, die mit einem Darlehen verbunden sind, können bei der Saarländischen Investitionsbank (SIKB) beantragt werden. Die Zuschussprogramme werden durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bewilligt.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten vom Antragsteller als Eigenkapital eingebracht werden. Bei sehr kinderreichen Familien und jungen Ehepaaren kann das Eigenkapital auf zehn Prozent reduziert werden, es soll jedoch mindestens so hoch sein, dass die Kosten des Baugrundstücks ohne Erschließung gedeckt sind. Wer mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital hat, fällt aus der Förderung raus.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Einpersonenhaushalt: 22.500 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 34.500 Euro
  • jede weitere Person: 9.000 Euro
  • je Kind (§ 32 Abs. 1 bis 5): 1.500 Euro

Weitere Informationen gibt es beim Land Saarland oder der zuständigen Saarländischen Investitionskreditbank - SIKB.

Wohnraumförderung in Sachsen

Sachsen bietet verschiedene Programme innerhalb der Wohnraumförderung an.

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Eigentum für Familien mit Kindern insbesondere im ländlichen Raum
  • Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum (Sozialwohnungen)
  • Wohnraumanpassung für Mieter und selbstnutzende Eigentümer wegen Mobiliätseinschränkungen

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Es gibt jedoch regional Beratungsstellen, wo auch die Anträge eingereicht werden können. Diese Stellen gibt es in Chemnitz, Leipzig und Dresden. Welche Stelle zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort:

  • Chemnitz: Stadtgebiet, Erzgebirkskreis, LK Mittelsachsen, LK Zwickau, Vogtlandkreis
  • Leipzig: Stadtgebiet, LK Nordsachsen, LK Leipzig
  • Dresden: Stadtgebiet, LK Bautzen, LK Görlitz, LK Meißen, LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Es müssen 15 Prozent der Gesamtkosten vom Antragsteller als Eigenkapital selbst eingebracht werden.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Bei Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalt: 60.000 Euro
  • Zweipersonenhaushalt: 100.000 Euro
  • Zusätzlich pro Kind: 10.000 Euro

 Weitere Informationen beim Land Sachsen und bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB.

Wohnraumförderung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bietet im Rahmen der Wohnraumförderung verschiedene Programme an.

Was wird gefördert?

  • Wohnraummodernisierung- und Instandsetzung von Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen
  • Sozialer Mietwohnungsbau
  • Bildung von Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte mit mindestens zwei Personen
  • Altersgerechter beziehungsweise barrierefreier Umbau

Wo kann ich die Wohnraumförderung beantragen?

Die Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Dort gibt es auch Antragsformulare zum Download und weitere Informationen.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital einzubringen sind. Dies darf aber auch in je 5 Prozent Geldmittel und Eigenleistung gesplittet werden.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

In Sachsen-Anhalt gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Einkommensgrenzen. Als Grundlange gilt immer die in Paragraf 9 Absatz 2, WOFG beschriebenen Daten.

Im Rahmen des Wohnungsbaus, der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum sowie des Erwerbs von bestehendem Wohnraums wird die Einkommensgrenze um 50 Prozent angehoben.

Bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Überschreitung um bis zu 80 Prozent zulässig. Eine Besonderheit: Es werden nur Haushalte mit mindestens 2 Personen gefördert.

Erwachsene im Haushalt Kinder im Haushalt Einkommensgrenze 50 Prozent Überschreitung 80 Prozent Überschreitung
2 0 18.000 Euro 27.200 Euro 32.400 Euro
2 1 22.600 Euro 33.900 Euro 40.680 Euro
2 2 27.200 Euro 40.800 Euro 48.960 Euro
2 3 31.800 Euro 47.700 Euro 57.240 Euro
2 4 36.400 Euro 54.600 Euro 65.520 Euro

Mehr Informationen beim Land Sachsen-Anhalt oder der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein

Zurzeit läuft in Schleswig-Holstein das Wohnraumförderprogramm 2019 bis 2022. Grundsätzliches ist im Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) geregelt.

Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Personen
  • Neubau, Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von Mietwohnraum
  • Neubau von Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Ein Antrag auf die Förderung kann bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

Beim Erwerb oder dem Neubau von selbstgenutztem Eigentum sind grundsätzlich 7,5 Prozent der Gesamtkosten einzubringen. Das können neben Geldmitteln auch ein bereits bezahltes Grundstück oder eigene Arbeitsleistung sein.

In Einzelfällen kann auf das Eigenkapital auch verzichtet werden.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Wird in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum geschaffen oder erworben, so erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 20 Prozent.

Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen Einkommensgrenze bei selbstgenutzem Wohneigentum (+20%)
Einpersonenhaushalt mit Schwerbehinderung 20.880 Euro
Zweipersonenhaushalt mit mindestens einer schwerbehinderten Person 28.320 Euro
Zweipersonenhaushalt (Alleinerziehend mit einem Kind) 29.040 Euro
3-Personen-Haushalt (Eltern+1 Kind) 32.640 Euro
3-Personen-Haushalt (Alleinerziehend mit zwei Kindern) 33.360 Euro
4-Personen-Haushalt (Eltern+2Kinder) 39.360 Euro
5-Personen-Haushalt (Eltern+3Kinder) 46.080 Euro
Für jedes weitere Kind zusätzlich 6.720 Euro

Weitere Informationen gibt es beim Land Schleswig-Holstein und bei der zuständigen Investitionsbank Schleswig-Holstein – IB-SH.

Wohnraumförderung Thüringen

Thüringen bietet verschiedene Programme in der Wohnraumförderung an.

Was wird gefördert?

  • Erstmaliger Bau oder Erwerb von Wohneigentum von einkommensschwachen Familien mit mindestens einem Kind (Thüringer Kinder-Bauland-Bonus)
  • Neubau, Umbau oder Ausbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Moderniesierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen

Wo beantrage ich die Wohnraumförderung?

Der Antrag kann online über das Portal der Thüringer Aufbaubank (TAB) ausgefüllt und anschließend an die TAB gesendet werden.

Wie viel Eigenkapital muss ich einbringen?

In der Regel müssen mindesten 20 Prozent der förderfähigen Kosten vom Antragsteller übernommen werden. In Einzelfällen kann dies auf 10 Prozent gesenkt werden.

Weitere Informationen bei der zuständigen Thüringer Aufbaubank.

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