Abstandszahlung und Ablöse werden oft gleichgesetzt, sind aber grundverschieden. Ein Überblick über alle Regelungen, die Mieter dazu kennen sollten sowie ein Ablöserechner für Küchen und eine Ablösevereinbarung zum Download.
Muster zur Ablösevereinbarung

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Übersicht
Kurz und knapp: Was ist der Unterschied zwischen Abstandszahlung und Ablöse?
Abstandszahlung oder Ablöse? Beide Begriffe werden umgangssprachlich gern synonym verwendet, sie unterscheiden sich rechtlich aber deutlich:
- Eine Abstandszahlung ist in der Regel ein Geldbetrag, den der Vormieter vom neuen Mieter dafür verlangt, dass er die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt räumt. Vorsicht: Solche Abstandszahlungen sind bis auf eine Ausnahme verboten.
- Mit einer Ablöse oder auch Abschlag verkauft der Vormieter dem Nachmieter hingegen einzelne Möbelstücke oder Inventar, wie eine Einbauküche. Vorsicht: Wertverlust einer Küche beachten.
Was ist eine Abstandszahlung?
Unter einer Abstandszahlung wird ein Geldbetrag verstanden, der einmalig an den Vormieter erstattet wird, damit dieser die Mietsache für den Nachmieter noch vor Ende der Kündigungsfrist der Wohnung räumt. Diese Zahlung ist jedoch durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) verboten (§4a Abs. 1 WoVermRG) und nur in einer Ausnahme erlaubt.
Hast du als Mieter eine Abstandszahlung geleistet, obwohl du es nicht müsstest, kannst du dein Geld also zurückfordern. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist derjenige, der „durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ihm zur Herausgabe verpflichtet“ (§ 812 ff BGB).
Ausnahme bei Abstandszahlungsverbot: Umzugskosten erstatten lassen
Zwar verbietet das Wohnvermittlungsgesetz grundsätzlich eine Abstandszahlung für eine Wohnung. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Räumt der Mieter vorzeitig die Wohnung, kann er mit seinem Nachmieter eine schriftliche Vereinbarung treffen, dass dieser ihm die Umzugskosten erstattet (§ 4a Abs.1 S.2 WoVermittG). Dabei darf der Mieter aber nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen und muss sie auch belegen können.
Tipp: Nachmieter sollten sich die Kostenaufstellung vom Umzug vorlegen lassen und schriftlich vereinbaren, nur diesen Betrag zu zahlen. Und zwar unabhängig davon, ob der Umzug in Eigenregie oder mit einem Umzugsunternehmen erfolgt ist.
Was ist eine Ablöse?
Wer umzieht, hat nicht immer die Möglichkeit oder den Willen, alle Möbel in die neue Bleibe mitzunehmen. Doch oftmals ist das Sofa, die Waschmaschine oder die Küche noch gut in Schuss und zu schade, um sie einfach zu entsorgen. Hier bietet sich die Möglichkeit, sie dem Nachmieter für eine gewisse Ablöse anzubieten.
Achtung: Eine solche vertragliche Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn die verlangte Ablöse den Wert des Möbels oder Inventars nicht unzumutbar übersteigt (§4a Abs. 2 WoVermRG).
Die Ablöse zahlt entweder der Vermieter oder der Nachmieter, je nachdem, wer was übernimmt. Als Nachmieter bist du jedoch nicht verpflichtet, Möbel oder Einbauten wie eine Küche zu übernehmen.
Tipp: Mit unserem Ablöserechner kannst du den Wertverlust deiner Küche und den passenden Zeitwert für eine Ablöseforderung berechnen.
Wann muss der Vermieter eine Ablöse zahlen?
Hat der Mieter mit Einverständnis des Vermieters in der Wohnung Baumaßnahmen durchgeführt, verbessert dies oft den Wohnwert. Beispiele, wie man die Wohnung selbst renoviert, sind eine Badsanierung oder die Erneuerung eines Fußbodens. In solchen Fällen ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, diese Kosten zum aktuellen Zeitwert beim Auszug zu erstatten. Jedoch kann ein Mieter den Vermieter nicht zwingen, den Baumaßnahmen zuzustimmen.
Warst du als Vermieter mit dem Einbau nicht einverstanden und willst ein vom Mieter verlegtes Parkett nicht behalten? Dann kannst du von ihm verlangen, dass er die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt und das Parkett entfernt.
Wann muss der Mieter eine Ablöse für Möbel zahlen?
Ob du als Vermieter eine Ablöse für Möbel verlangen darfst, kommt darauf an. Wenn du eine möblierte Wohnung vermietest, sollten wesentliche Einrichtungsgegenstände vorhanden sein, für die der Mieter nichts zahlen muss. Eine Definition, wann eine Wohnung als „möbliert“ gilt, gibt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in Nürnberg: „Dazu gehören nicht nur ein Bett und ein Schrank, sondern zum Beispiel auch Gardinen. Die Wohnung muss so eingerichtet sein, dass der Mieter quasi nur mit seiner Kleidung einziehen kann.“
Ein anderer Fall liegt vor, wenn du als Vermieter einer unmöblierten Wohnung beispielsweise die Einbauküche an den neuen Mieter verkaufst. In diesem Fall geht diese in sein Eigentum über und der Mieter kann sie beim Auszug entweder mitnehmen oder von seinem Nachmieter ablösen lassen.
Wann muss der Nachmieter Ablöse zahlen?
Als Vormieter hast du die Möglichkeit, Möbel und Inventar, welches dir gehört, deinem Nachmieter anzubieten. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet, irgendetwas zu übernehmen. Zudem muss der Vermieter zustimmen, dass du diese Gegenstände in der Wohnung lassen darfst.
Die Ablösevereinbarung wird dann zwischen Mieter und Nachmieter getroffen. Ein schriftlicher Kaufvertrag ist keine Pflicht, aufgrund des Nachweises aber ratsam. Grundsätzlich ist die Vereinbarung nur dann wirksam, wenn der Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieter auch zustande kommt.
Wichtig: Es gibt Ausnahmefälle, in denen du als Mieter darauf hinwirken kannst, dass du eine Ablöse bekommst. Dies ist dann der Fall, wenn du verpflichtet oder berechtigt bist, einen Nachmieter zu suchen. Hier könntest du dich eher für einen Nachmieter entscheiden, der bereit ist, die Ablöse zu zahlen.
Wie hoch darf eine Ablöse sein?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung für die Höhe der geleisteten Ablösezahlung. Entsprechend können Mieter diese mit dem Nachmieter frei verhandeln. Generell ist es dem Mieter überlassen, wie viel er für seine Möbel verlangt – solange er mit der Forderung nicht gegen das Gesetz verstößt oder Wucherpreise verlangt. Das heißt: Preis und Leistung müssen stimmen und der Preis des Möbelstücks darf nicht mehr als 50 Prozent über seinem Wert liegen (BGH, VIII ZR 212/96).
Wertverlust, Zeitwert und Ablöse einer Küche berechnen
Am häufigsten werden Küchenmöbel, in der Regel Einbauküchen, an den Nachmieter für eine Ablöse übergeben. Gerade bei Küchen wird der Wert allerdings gerne überschätzt – beziehungsweise der Wertverlust unterschätzt.
Generell wird davon ausgegangen, dass die Küche bereits nach dem Einbau rund 24 Prozent an Wert verliert. Jedes weitere Jahr vermindert den Wert um 4 Prozent. Zudem beeinflusst die Qualität die Lebensdauer maßgeblich. Die durchschnittliche Nutzungsdauer bei Einbauküchen liegt demnach lediglich bei 25 Jahren, danach gilt sie als verbraucht.
Auf Grundlage dieser Kriterien ermittelt unser immowelt Ablöserechner den Wertverlust einer Küche und damit den passenden Zeitwert für eine Ablöseforderung:
Tipp: Mit dem Excel-Rechner von immowelt schnell und einfach den Wertverlust und die Ablöse für eine Küche berechnen.
Das solltest du für den immowelt Ablöserechner über deine Küche wissen
Der Zeitwert ergibt sich aus folgender Rechenformel:
(Wiederbeschaffungswert – Wertminderung von einem Jahr – Wertminderung der Folgejahre) x erwartete Restlebensdauer in Jahren / (Durchschnittliche Lebensdauer in Jahren – 1) + mögliche Zuschläge – mögliche Abschläge = Zeitwert
- Beim Wiederbeschaffungswert solltest du recherchieren, ob es das Modell noch immer im Handel gibt und dann diesen Preis ansetzen. Ist dies nicht der Fall, suchst du eine vergleichbare Küche, beispielsweise vom gleichen Anbieter.
- Im nächsten Schritt beziehst du die Wertminderung mit ein. Dazu sind zwei Rechnungen nötig. Am meisten Wert verliert die Küche innerhalb des ersten Jahres. Dafür ziehst du 24 Prozent des Neukaufpreises ab. Für jedes Folgejahr ziehst du jeweils 4 weitere Prozent ab.
- Das Zwischenergebnis multiplizierst du anschließend mit der erwarteten Restlebensdauer. Dieser Wert ergibt sich aus der Qualität der Küche minus des Alters. Je hochwertiger eine Küche ist, desto höher ist ihre Lebensdauer:
- niedrige Qualität = 10 Jahre
- mittlere Qualität = 15 Jahre
- hohe Qualität = 20 Jahre
Beispiel: Bist du seit vier Jahren im Besitz einer Küche mittlerer Qualität, beträgt die Restlebensdauer elf Jahre.
- Dann wird die Zwischensumme mit der zu erwartenden Lebensdauer minus eins dividiert.
- Im letzten Schritt beziehst du noch mögliche Abschläge oder Zuschläge ein. Für Abschläge sorgen mögliche Schäden oder fehlende Komponenten, die den Wert der Küche mindern. Zuschläge hingegen sind zusätzliche Einbauten und Extras, die den Wert erhöhen.
Das Ergebnis ist dann die Summe, an der du dich orientieren kannst. Mehr oder weniger Kosten sind möglich, maximal darf der Preis jedoch nur 50 Prozent über dem Endwert der Rechnung liegen.
Rechenbeispiel
Rechenbeispiel: Ausgangspunkt ist eine Küche für 10.000 Euro, die 7 Jahre alt ist. Wir nehmen an, dass der Wiederbeschaffungswert gleichbleibt und die Küche von hoher Qualität ist. Dann liegt der Zeitwert bei etwa 3.380 Euro, noch ohne eventuelle Zu- oder Abschläge. Gibst du diese Daten in den immowelt Ablöserechner ein, sieht die Berechnung der Ablöse wie folgt aus:
Wiederbeschaffungswert | 10.000 Euro |
Wertverlust 1. Jahr | 7.600 Euro |
Alter der Küche (max. 25 Jahre) | 7 Jahre |
Wertverlust nach Folgejahren | 5.200 Euro |
Qualität der Küche | Hoch |
Restlebensdauer | 13 Jahre |
Ergebnis | 3.380 Euro |
Maximaler Zuschlag (50 Prozent) | 5.070 Euro |
Vorlage für deinen Kaufvertrag: So regelst du die Abstandszahlung richtig
Wie bereits erwähnt, ist eine klassische Abstandszahlung im Mietvertrag nicht erlaubt, da sie als unzulässige Bereicherung gilt. Gibt es eine Vereinbarung zur Abstandszahlung zwischen Vormieter und Nachmieter, ist also in der Regel eine Ablösezahlung gemeint.
Willst du mit deinem Nachmieter eine Ablöse- bzw. Abstandszahlung für eine Küche oder Möbel vereinbaren, regelst du das am besten schriftlich und außerhalb des Mietvertrags. So gibt es keine rechtlichen Probleme. Dafür kannst du einen Vertrag für die Ablöse- bzw. Abstandszahlung aufsetzen. Dieser sollte alle wichtigen Details wie den Gesamtbetrag, Zahlungsbedingungen und Übernahmedatum enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tipp: Mit unserem Muster kannst du schnell und rechtssicher einen Vertrag für die Ablöse- bzw. Abstandszahlung erstellen.
FAQ
Was bedeutet Abstand bei Wohnungen?
Abstand bei Wohnungen bedeutet, dass ein neuer Mieter eine finanzielle Zahlung an den Vormieter oder Vermieter leistet, wenn er eine Mietwohnung übernimmt.
Ist Abstand dasselbe wie Ablöse?
Nein, Abstand und Ablöse sind nicht dasselbe. Abstand ist eine Zahlung für das Recht, eine Wohnung früher zu übernehmen. Ablöse bezieht sich hingegen auf die Übernahme von Einrichtungsgegenständen oder Einbauten gegen Bezahlung.
Sind Abstandszahlungen erlaubt?
Abstandszahlungen sind laut Mietrecht verboten. Es gibt nur eine Ausnahme. Zieht der Vormieter früher aus, kann er sich die Umzugskosten vom Nachmieter erstatten lassen.
Kann man Abstandszahlungen als Werbungskosten absetzen?
Ja, als Vermieter kannst du Abstandszahlungen unter gewissen Umständen als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie dazu dienen, Mieteinnahmen zu sichern oder zu erhöhen. Das gilt grundsätzlich auch bei Pachtverhältnissen, sofern ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einnahmen besteht.
Was ist die rechtliche Grundlage für Ablösezahlungen?
Eine Ablösevereinbarung ist im Grunde nichts anderes als ein Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter über die in der Wohnung verbleibenden Gegenstände. Sie ist damit unabhängig vom Mietvertrag, der mit dem Vermieter geschlossen wird. Allerdings ist der Nachmieter in der Regel auch nur dann zur Zahlung der Ablöse verpflichtet, wenn der Mietvertrag zustande kommt.
Muss ich mich als Nachmieter auf eine Ablöse einlassen?
Nein, die Ablöse von Möbeln oder einer Einbauküche ist nicht verpflichtend. Gerade für Mietverhältnisse in Gebieten mit Wohnungsknappheit kann die Bereitschaft zur Übernahme allerdings deine Chance auf die Wohnung erhöhen.
Was passiert, wenn die Zahlung für die Ablösevereinbarung ausbleibt?
Zahlt der Nachmieter die vereinbarte Ablöse nicht, gibt es zwei Möglichkeiten. Gibt es eine schriftliche Ablösevereinbarung, kannst du die Zahlung rechtlich einfordern. Gehe dafür am besten zu einem Rechtsanwalt, der dich dahingehend berät. Fehlt ein schriftlicher Vertrag für die Ablöse- bzw. Abstandszahlung, hast du leider schlechte Karten. Dann kannst du die Ablöse meist nicht durchsetzen.
Conny am 21.05.2025 14:27
Das Rechenbeispiel sollte nochmals geprüft werden!!
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