Ratgeber

Wohnungsbewerbung: Bessere Chancen mit der Bewerbermappe

Bezahlbare Wohnungen sind knapp, die Konkurrenz groß. Da heißt es, sich abheben und bei der Wohnungsbewerbung beim Vermieter punkten – mit unserer Bewerbermappe klappt das.

Wohnungsbewerbung: Vermieter überzeugen mit deiner Bewerbermappe

  • Chance auf Wunschimmobilie erhöhen
  • kostenfrei ausfüllen
  • wichtige Dokumente hochladen
  • jederzeit clever bewerben

Jetzt kostenfrei erstellen

Wann sind Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung sinnvoll?

Wer sich zusätzlich hervorheben will, bringt zur Besichtigung seine Bewerbermappe für die Wohnungsbewerbung mit. Diese sind in Städten, in denen der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, üblich. So greifen in München, Hamburg oder Berlin die meisten Bewerber auf Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung zuzüglich zum Bewerbungsschreiben zurück, um ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.

Achtung: Wohnungssuchende müssen in der Bewerbermappe keine persönlichen Daten von sich preisgeben. Die DSGVO regelt, dass es nur in Ausnahmefällen erlaubt ist, personenbezogene Daten zu erheben, zu nutzen und zu speichern. Erst nach der Besichtigung, wenn sich ein Mietvertragsabschluss anbahnt, dürfen Makler oder Vermieter bestimmte Daten verlangen, die die Zuverlässigkeit des Mieters belegen (Art. 5 (1) DSGVO). Der Vermieter oder Makler dürfen eine solche Bewerbermappe nicht einfordern. Wer sie freiwillig abgibt, kann in manchen Fällen aber seine Chancen erhöhen, die gewünschte Wohnung auch zu bekommen.

Welche Bewerbungsunterlagen für die Wohnungsbewerbung braucht man?

Wie auch bei der Jobbewerbung ist ein Foto von sich selbst ein gutes Mittel, um beim Vermieter einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Auch mit einer Kurzbeschreibung, in der sich Bewerber von ihrer persönlichen Seite zeigen und ihre Vorzüge als Mieter verdeutlichen, können Wohnungssuchende Pluspunkte beim Vermieter sammeln. Wohnungssuchende können darin zum Beispiel darauf eingehen, warum sie umziehen wollen und was ihnen an der Wohnung, für die sie sich bewerben, besonders gut gefällt.

Folgende Unterlagen kann die Bewerbungsmappe für eine neue Wohnung beinhalten:

Gehaltsnachweise

Mit Lohn- oder Gehaltsabrechnungen beweisen Mietinteressenten dem Vermieter, dass sie sich die Wohnung auch leisten können. Selbständige können den aktuellen Steuerbescheid zu den Unterlagen legen.

Achtung! Zum Zeitpunkt der Besichtigung ist der Interessent nicht verpflichtet, diese Angaben zu machen. Einfordern kann der Vermieter oder Makler den Gehaltsnachweis erst dann, wenn der Mietvertrag kurz vor dem Abschluss steht. Die Einkommensverhältnisse könnten bereits bei der Vertragsanbahnung erfragt werden. Hier reicht es in der Regel jedoch aus, wenn der Interessent einen bestimmten Betrag nennt, den er überschreitet.

Bonitätsnachweise

Durch die Bonitätsauskunft erhält der Vermieter Informationen darüber, wie gut der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit nachgekommen ist. Vermerkt sind in der Selbstauskunft also beispielsweise frühere Zahlungsausfälle oder vorhandene Inkasso- oder Gerichtsdaten sowie eine generelle Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit. Die Bonitätsauskunft kann der Bewerber über eine Auskunftei wie der SCHUFA einholen und seinen Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung hinzufügen.

Achtung! Wie beim Gehaltsnachweis besteht auch hierfür bei der Besichtigung noch keine Verpflichtung für den Interessenten, diese Daten preiszugeben.

Bonitätscheck

Du möchtest Vermieter oder Makler überzeugen? Dann belege deine finanzielle Zuverlässigkeit. Schufa-Bonitätscheck bestellen

Mietzahlungsbestätigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Durch die Mietzahlungsbestätigung oder die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Wohnungsinteressenten nachweisen, dass sie beim bisherigen Vermieter keine Mietschulden und ihre Miete immer pünktlich überwiesen haben.

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung muss vom derzeitigen Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.

Jetzt Mietschuldenfreiheitsbescheinigung herunterladen

Die Mietzahlungsbestätigung hingegen kann auch ohne den Vermieter erstellt werden. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, sich bei seinem Online-Banking-Account anzumelden und die betreffenden Überweisungen als PDF zu speichern. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kontoauszüge zu kopieren und alles bis auf die Überweisungen an den Vermieter zu schwärzen.

Mietbürgschaft

Mietinteressenten, die ein geringes Einkommen haben, können dem Vermieter bei der Wohnungsbewerbung durch eine Mietbürgschaft versichern, dass dieser seine Miete in jedem Fall erhält. In der Bürgschaft verpflichten sich die Bürgen, bestimmte aus dem Mietverhältnis entstehenden Kosten zu übernehmen, sollte der Mieter diese aus irgendeinem Grund nicht bezahlen können. Bei Studenten oder Auszubildenden treten häufig die Eltern als Bürgen auf. Möglich ist es aber auch, eine Bank oder eine Versicherung als Bürgen einzusetzen.

Käuferzertifikat

Mit einem Käuferzertifikat können Kaufinteressenten nachweisen, dass sie liquide genug sind, um sich eine bestimmte Immobilie zu leisten. Üblicherweise bieten Banken den Service an, Käuferzertifikate zu erstellen. Dafür berechnen sie die finanzielle Situation der Immobilieninteressenten im Vorfeld einer Besichtigung.

Referenz vom alten Vermieter

Wer sich mit seinem letzten Vermieter bestens verstanden hat, kann diesen um eine Referenz bitten. Das ist eine positive Beurteilung, in der der ehemalige Vermieter beispielsweise versichert, dass der Mieter pfleglich mit der Mietwohnung umgegangen ist, keine Probleme mit den Nachbarn hatte und sich immer zuverlässig an die im Mietvertrag vereinbarte Hausordnung​​​​​​​ gehalten hat. Durch eine Referenz können Bewerber noch einmal glaubwürdig unterstreichen, dass der neue Vermieter mit ihnen keine Probleme haben wird, wenn er ein Mietverhältnis eingeht.

Welche Angaben muss ich bei der Wohnungsbewerbung machen?

Jeder Bewerber kann selbst entscheiden, welche Informationen er dem Vermieter oder Makler in den Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung mitteilt. Aus Datenschutzgründen dürfen Vermieter und Makler im Vorfeld einer Wohnungsbesichtigung weder eine Wohnungsbewerbungsmappe noch Auskünfte über persönliche Angaben, wie Einkommen oder Bonitätsnachweise und auch keine Kopien davon verlangen. Trotzdem machen viele Bewerber diese Angaben auf freiwilliger Basis, um sich dem Vermieter oder Makler für einen Mietvertrag zu empfehlen.

Erst wenn der Mietinteressent nach der Wohnungsbesichtigung sein Interesse an der Wohnung bekräftigt, darf der Vermieter bestimmte Auskünfte verlangen. Dazu zählen beispielsweise Angaben über die Anzahl der Personen im Haushalt, der Beruf und bei Vertragsabschluss auch das Einkommen der Mietinteressenten.

Wann muss ich die Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung einreichen?

Die Bewerbungsunterlagen sollten im besten Fall am Tag der Besichtigung vor dem Termin per Mail beim Vermieter eingehen. Mietinteressenten können ihre fertige Bewerbermappe von immowelt einfach als PDF-Datei herunterladen und als Anhang der Mail hinzufügen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der kann die Bewerbungsunterlagen auch ausdrucken und zu Besichtigungstermin mitnehmen.

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Das könnte dich auch interessieren

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.