Beziehst du eine Wohnung oder ein Haus mit Garten, möchtest du von der Gartennutzung auch Gebrauch machen. Zu was sind Mieter verpflichtet und darfst du den Garten nach deinen Vorstellungen gestalten?
Inhalt
Wer muss sich um die Gartenpflege kümmern: Mieter oder Vermieter?
Ein Garten muss regelmäßig gepflegt und instandgehalten werden. Inwieweit die Gartenpflege auch zu deinen Pflichten gehört, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist:
Option 1: Die Gartenpflege ist im Mietvertrag festgehalten
Steht in deinem Mietvertrag Mieter ist für die Gartenpflege zuständig, hast du die Pflicht einfache Gartenarbeiten zu erledigen. Dazu gehören zum Beispiel Unkraut jäten oder Rasenmähen (OLG Düsseldorf, Az.: 10 U 70 / 04). Auch in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten musst du nur dann die Gartenpflege übernehmen, wenn das im Mietvertrag steht.
Option 2: Die Gartenpflege ist nicht im Mietvertrag festgehalten
Gibt es in deinem Mietvertrag keine Vereinbarung ist der Vermieter für die Pflege des Gartens verantwortlich.
Der Vermieter kann die Gartenarbeit dann selbst übernehmen oder beispielsweise einen Gärtner beauftragen. Die Kosten kann er auf die Mieter umlegen. Du findest sie dann in deiner Betriebs- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung. Allerdings nur bei regelmäßigen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hecke schneiden.
Wichtig: Eindeutig vertragliche Regelungen schaffen von Beginn an Klarheit für Mieter und Vermieter. Sind Mieter und Vermieter sich einig können Regelungen zur Gartenpflege und Gartennutzung auch nachträglich im Mietvertrag festgeschrieben werden.
Option 3: Einfamilienhaus
Bei einem Einfamilienhaus ist immer der Mieter für die Arbeiten im Garten zuständig. Das gilt solange nichts anderes vertraglich geregelt ist (OLG Köln Az.: 19 U 132 / 93).
Welche Gartenarbeiten muss der Mieter übernehmen?
Voraussetzung: Mit der Klausel Mieter ist für die Gartenpflege zuständig ist mit dem Mietvertrag die Gartennutzung vereinbart.
In diesem Fall muss der Mieter allgemeine Gartenpflege übernehmen. Das umfasst einfache Pflegearbeiten, die keine Fachkenntnisse erfordern, wenig kosten und den Mieter keinen Gefahren aussetzen. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Rasenmähen
- Unkraut beseitigen
- Laub rechnen
- Beete umgraben
- Sträucher schneiden
Strenge Vorschriften des Vermieters sind dabei unzulässig. Der Vermieter hat kein Recht dir vorzuschreiben, wann du Laub wegschaffen oder den Rasen mähen musst.
Allerdings gehört zur Gartennutzung im Mehrfamilienhaus, dass du den Garten auch nicht verwildern lassen darfst. Wer den Garten vernachlässigt oder in ein Feuchtbiotop verwandelt, hat im Streitfall vor Gericht schlechte Karten.
Welche Gartenarbeiten muss der Vermieter übernehmen?
Die übrigen Pflegemaßnahmen, die nicht zur allgemeinen Gartenpflege zählen und ein spezielles Fachwissen erfordern, übernimmt der Vermieter. Sie sind meist von längerer Dauer und mit einem größeren Aufwand verbunden:
- Bäume fällen
- Hecken, Sträucher und Bäume schneiden
- Rasenflächen düngen und vertikutieren
- Beete und Gartenflächen neu anlegen
- Gartenhaus renovieren
Ausnahme: Ist im Mietvertrag geregelt, dass du auch solche Pflegearbeiten übernehmen musst, bist du daran gebunden. Deine Pflichten müssen jedoch klar definiert sein. Entscheidend ist das Maß der Zumutbarkeit - wird das im Einzelfall überschritten, ist die Klausel unwirksam.
Wer trägt die Kosten für die Gartenpflege?
Kosten für Gartenarbeit kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen, wenn diese ein Fachunternehmen oder Gärtner erledigt hat. Die Kosten werden in der Betriebskostenabrechnung nach Paragraf 2 Punkt 10 der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Auch das muss ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sein.
Diese Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden:
- Personalkosten für den Gärtner
- Pflege von Rasen, Grünflächen, Gartenflächen und Beeten
- Baum- und Heckenschnitt
- Abtransport von Gartenabfällen
- Betrieb und Reparatur von Gartengeräten
Kommt der Mieter seinen mietrechtlich vereinbarten Pflichten nicht nach, muss er dafür ebenfalls die Kosten tragen. Das ist auch der Fall, wenn der Vermieter die Gartennutzung verboten hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 135/03). Ein Grund dafür ist, dass ein schöner und gepflegter Garten sich positiv auf den Gesamteindruck der Immobilie auswirkt.
Wer muss die Gartengeräte und Werkzeuge stellen?

Von einem Garten träumen viele. Im Mietrecht gibt es jedoch Besonderheiten, was die Gartenpflege und Gartennutzung angehen. Foto: serhiibobyk / stock.adobe.com
Ist die Gartenarbeit Mietersache musst du dich auch selbst und auf eigene Kosten um die Gartengeräte kümmern. Ist die Gartenpflege hingegen Vermietersache, hat auch dieser die Kosten für Werkzeug und Geräte zu tragen.
Was darf ein Mieter im Garten verändern?
Mieter eines Einfamilienhauses dürfen ihren Garten individuell ausstatten und gestalten, denn er ist Teil der Mietsache. Dies gilt auch für Mieter, in deren Mietvertrag die alleinige Nutzung des Gartens Bestandteil des Mietvertrags ist.
- Klettergerüste, Hundehütten, Sandkasten oder ähnliches dürfen nicht fest im Boden verankert sein (AG Flensburg Az.: 69 C 41/15). Außerdem müssen sie bei einem Auszug mitgenommen werden.
- Maschendrahtzaun zur Einzäunung des Gartens: Auch eine geringe optische Beeinträchtigung hat der Vermieter zu akzeptieren.
- Blumen und Gemüsebeete: Blumen- und Gemüsebeete kann der Mieter ohne Absprache anlegen.
- Ein Gartenteich stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann die Beseitigung beim Auszug vom Mieter nicht fordern.
Was darf ein Mieter im Garten nicht verändern?
Die Gestaltungsfreiheit hat allerdings auch Grenzen. So darf die Beschaffenheit und Struktur des Gartens baulich nicht verändert werden.
- Möchtest du einzelne Sträucher, Büsche oder Bäume entfernen, musst du dies grundsätzlich mit dem Vermieter absprechen.
- Pflanzt du neue Bäume und Sträucher gehören dir diese auch nach dem Auszug – du darfst sie also mitnehmen. Allerdings hast du keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, falls die Pflanzen schon zu tief verwurzelt sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 387/04). Dein Vermieter kann verlangen, dass du den Garten wieder in seinen ursprünglichen Zustand bringst (Az.: 10 S 218/12).
- Zwingend erforderlich ist das Einverständnis des Vermieters, wenn du einen Pool oder Schwimmteich einbauen willst. Der Vermieter braucht dafür zudem eine Genehmigung des Bauamtes. Gleiches gilt für ein Gartenhaus oder einen Schuppen mit einem festen Fundament.
Dürfen Mieter den Gemeinschaftsgarten verändern?
Ein Gemeinschaftsgarten darf verändert werden, wenn sich alle Mieter untereinander auf die Veränderung einigen. Zudem müssen die Veränderungen mit dem Mietvertrag abgedeckt sein und ihr braucht die Erlaubnis des Vermieters. Einzelne Mieter dürfen keinen Teil des Gemeinschaftsgartens für sich abgrenzen, darauf weist der Mieterverein Köln hin.
Wie muss der Garten beim Auszug übergeben werden?
Der Mieter ist verpflichtet den Garten möglichst in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn beim Einzug vorgefunden hat. Manchmal fordert der Vermieter einen Rückbau nicht ein und entschädigt den Mieter stattdessen finanziell. Hinterlässt der Mieter Schäden am Garten, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz – sofern er dies nachweisen kann.
Für welche Aktivitäten dürfen Mieter einen Garten nutzen?
Im Mietvertrag ist die Nutzung eines Gartens geregelt. Die Formulierung kann beispielsweise lauten: Zu der Mietwohnung wird der (anliegende) Garten zur alleinigen Nutzung / Mitbenutzung mitvermietet. Bei einem Gemeinschaftsgarten gilt die vertraglich vereinbarte Nutzung für alle Mieter.
Mieter, die einen mitvermieteten Garten haben, haben dort in der Regel viel Freiraum. Sie dürfen über die Bepflanzung entscheiden, ihre Kinder spielen lassen oder feiern. Solange sie dabei die Hausordnung und Ruhezeiten einhalten.
Welche Regelungen im Garten außerdem gelten:
- Den deutschen Gerichten zufolge dürfen Kinder im Garten grundsätzlich laut sein. Mieter können aber verlangen, dass Kinder sich spätestens am Abend ruhig verhalten (BGH Az.: VIII ZR 226/16).
- Der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zufolge darf werktags von 7 bis 20 Uhr Rasen gemäht werden.
- Wird ein Nachbar durch ständigen Zigarettenrauch belästigt, kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. (Urteil AG Düsseldorf Az.: 24 C 1355/13). Vor allem, wenn der Raucher nichts unternimmt, um den Nachbarn zu entlasten (Urteil LG Berlin Az.: 65 S 362/16).
- Der Vermieter darf den Garten ohne ausdrückliche Zustimmung nicht betreten und hat die Privatsphäre seines Mieters zu wahren. Hält der Vermieter sich nicht daran, macht er sich strafbar wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Dürfen Mieter im Garten grillen?
Regelungen zum Grillen finden sich normalerweise in der Hausordnung oder im Mietvertrag. In einem Mehrfamilienhaus dürfen die Nachbarn durch das Grillen nicht beeinträchtigt werden.
Das Grillen im Garten ist durch mehrere Gerichtsentscheidungen geregelt:
- Pro Jahr darf nur 6 Stunden auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart Az. 10 T 359/96).
- Hingegen darf nur 4 Mal im Monat und nicht an 2 Wochenendtagen hintereinander gegrillt werden (Urteil LG München Az.: 1 S 7620/22 WEG). Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder 6 Monaten Gefängnis bei Zahlungsunfähigkeit rechnen.
Auf dem Balkon einer Mietwohnung kannst du einen Elektrogrill verwenden. So entstehen weitaus weniger Rauch und unangenehme Gerüche.
Streitfall Garten: Was können Mieter tun?
Gibt es bei der Gartenpflege oder der Gartennutzung Streit solltest du das Gespräch suchen. So kann ein Konflikt oft friedlich beseitigt werden. Mieter können sich aber auch an eine Mietrechtsschutz-Versicherung wenden und dort über ihre Rechte und Pflichten beraten lassen.
Bei sehr störender, dauerhafter Beeinträchtigung durch die Gartennutzung eines Nachbarn hast du das Recht eine Mietminderung beim Vermieter fordern. Es handelt sich dann nämlich um einen Mangel an der Mietsache. Mit einer Mängelanzeige kannst du deinen Vermieter rechtsgültig auffordern den Mangel zu beseitigen.
Praxis-Tipp
Für ein harmonisches Mietverhältnis stehen in einem Mietshaus klare Absprachen und Rücksicht unter den Mietern an oberster Stelle. Das gilt unabhängig von einer gemeinsamen oder exklusiven Gartennutzung.