Ratgeber

Genossenschaftswohnung: Eigentum, flexibel wie Miete

Autorenbild: Regine Curth

Nutzer statt Mieter, Genossenschaftsanteile für die Wohnung statt Kaution und lebenslanges Wohnrecht statt Kündigung wegen Eigenbedarf. Zwischen Genossenschaftswohnung und Mietwohnung gibt es einige Unterschiede.

Was ist eine Genossenschaftswohnung?

Eine Wohnungsbaugenossenschaft vermietet keine Wohnungen. Mitglieder einer Baugenossenschaft bekommen eine Wohnung zur Nutzung überlassen. Deshalb spricht man von einem Nutzungsverhältnis, nicht von einem klassischen Mietverhältnis. Es gibt auch keinen Vermieter.

Du bist dann Nutzer und zahlst keine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr. Mietglieder müssen Genossenschaftsanteile kaufen und sind damit Mitglied und Miteigentümer. Die Wohnung gehört dir dann zwar nicht, aber du hast eigentumsähnliche Rechte.

Zahlen & Fakten: In Deutschland gibt es laut GdW rund 2,2 Millionen Wohnungen. Die Rechtsform „eingetragene Genossenschaft (eG)“ bildet die rechtliche Basis für dieses spezielle Wohnmodell.

Was sind Genossenschaftsanteile?

Mit dem Kauf von Genossenschaftsanteilen werden an die Miteigentümer von der Genossenschaft Wohnungen vergeben. Mit dem Kauf hast du Geschäftsanteile. Neumitglieder müssen zu Beginn eine Eintrittsgebühr oder einen sogenannten Finanzierungsbeitrag leisten. Das kann entweder ein Pauschalbetrag sein, oder aber der Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Die Anzahl der Geschäftsanteile richtet sich nach Wert und Größe der Wohnung. Das können zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro sein.

Wichtige Fakten zu den Anteilen:

  • Höhe legt jede Genossenschaft selbst fest, kein gesetzlicher Maximalbetrag
  • Vergleichbar mit einer Mietkaution
  • Keine Garantie auf Dividende oder Verzinsung

Ob und in welcher Höhe die eingezahlten Beträge verzinst werden, steht in der jeweiligen Satzung der Genossenschaft. Ein Anrecht darauf haben Mitglieder aber nicht. In der Satzung steht auch, ob eine jährliche Dividende ausbezahlt wird.

So wirst du ein Genossenschaftsmitglied

Wer eine Genossenschaftswohnung möchte, muss zuerst Mitglied der Genossenschaft werden. Das geschieht meist per schriftlicher Bewerbung, ähnlich einer Mieterselbstauskunft. Dabei gibst du u. a. an:

  • Persönliche Daten
  • Arbeitsverhältnis & Gehalt
  • Wohnsituation & Verschuldung

Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet in der Regel der Vorstand. Zudem musst du für die Mitgliedschaft Genossenschaftsanteile erwerben. Das ist oft verbunden mit einem Finanzierungsbeitrag, der die wirtschaftliche Beteiligung an der Genossenschaft sicherstellt. Am Anfang ist das mindestens ein Genossenschaftsanteil oder eine Eintrittsgebühr.

Wichtig zu wissen:

  • Keine weiteren Voraussetzungen
  • Lange Wartezeiten möglich, da es eine hohe Nachfrage nach den Wohnungen
  • Neumitglieder werden oft nur aufgenommen, wenn freie Wohnungen verfügbar sind

Wie hoch ist die Miete für eine Genossenschaftswohnung?

Auch wenn es sich nicht um ein Mietverhältnis handelt, wird in vielen Fällen eine Netto-Monatsmiete ausgewiesen. Damit ist die reine Nutzungsgebühr gemeint – also der Betrag ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr.

Gut zu wissen:

  • Die Netto-Monatsmiete ist meist vergleichbar mit dem Mietspiegel, liegt aber häufig darunter.
  • Zusätzlich zur Nutzungsgebühr kommen monatliche Nebenkosten.
  • Transparenz ist Pflicht: Die Kostenstruktur muss offen gelegt werden – ähnlich wie bei einem Mietvertrag.

Vor- und Nachteile einer Genossenschaftswohnung

Genossenschaftswohnungen bieten gegenüber gewöhnlichen Mietwohnungen viele Vorteile - aber auch ein paar Nachteile.

Vorteile einer Genossenschaftswohnung

  • Lebenslanges Wohnrecht. Da du keine Eigenbedarfskündigung fürchten musst, kannst du so lange in der Wohnung wohnen, wie du möchtst. Vorausgesetzt du läast dir keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Satzung zu Schulden kommen.
  • Eigentumsähnliche Sicherheit, denn du kannst deinen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen und bist daher so flexibel wie ein Mieter.
  • Mitspracherecht. Die Gemeinschaft wählt die Vertreter der Bauvereinigung selbst und gestaltet das Leben und Wohnen in den Siedlungen mit.
  • Engagierte Mitglieder haben die Chance auf viel Verantwortung. Zum Beispiel entscheiden sie mit, was im Wohnalltag wie abläuft oder ob eine organisierte Nachbarschaftshilfe eingerichtet wird.
  • Niedrigere Mieten. Der Grund ist, dass die Genossenschaften vor allem Kosten decken und für Reparaturen und Instandhaltungen gewappnet sein wollen. Das Nutzungsentgelt liegt deshalb oft unterhalb des Mietspiegelwertes für Wohnraum.
  • Die Soziale Gemeinschaft spielt im genossenschaftlichen Wohnen eine große Rolle. Oft gibt es besondere Benefits wie Gemeinschaftsräume, Kinderspielplätze oder eine Betreuung für Senioren.

Nachteile einer Genossenschaftswohnung

  • Wohnungssuchende müssen oft lange Wartezeiten auf eine Wohnung in Kauf nehmen - manchmal dauert es Jahre. Das liegt daran, dass Genossenschaften oft weniger freie Wohnungen im Angebot haben, als nachgefragt werden.
  • Lange Wartezeit bei der Rückzahlung der Genossenschaftsanteile. Baugenossenschaften haben 2 Jahre Zeit, um die Genossenschaftsanteile zurückzuzahlen. Oft nutzen sie das aus.

Gilt bei Genossenschaftswohnungen das Mietrecht?

Bei Genossenschaftswohnungen gelten zwei Rechtsgrundlagen:

  • Mietrecht für die Wohnnutzung
  • Genossenschaftsrecht für das Verhältnis zur Bauvereinigung

Zum Beispiel: Die Rückzahlung von Genossenschaftsanteilen richtet sich nicht nach dem Mietrecht. Sie richtet sich nach dem Genossenschaftsgesetz, denn sie ist keine Kaution.

Bei Unklarheiten hilft ein Fachanwalt für Mietrecht weiter.

Wo finden Interessenten eine Genossenschaftswohnung?

Viele Wohnungsgenossenschaften informieren auf ihrer Website über Neubauprojekte oder freie Wohnungen. Diese sind aber selten, da die Nachfrage hoch ist.

Bewerben kannst du dich direkt schriftlich. Frag dabei am besten nach verfügbaren Wohnungen in deiner Wunschregion. Infos, Bewerbungsformulare und Kontakte findest du ebenfalls online.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Kündigst du deine Mitgliedschaft und ziehst aus, bekommst du deine eingezahlten Anteile innerhalb von 2 Jahren zurück. Angaben zur Rückzahlung der Anteile und zu möglichen Fristen findest du in deinem Nutzungsvertrag oder in der Genossenschaftssatzung.

FAQ

Kann ich Genosse bleiben, wenn ich die Wohnung kündige?

Ziehst du innerhalb der Genossenschaft um, brauchst du eventuell mehr Anteile – z. B. bei einer größeren Wohnung.

Tipp: Es kann sich lohnen, Mitglied zu bleiben. Später hast du so bessere Chancen auf eine neue Wohnung bei der Genossenschaft.

Kann ich eine Genossenschaftswohnung kaufen?

Du kannst eine Genossenschaftswohnung kaufen, wenn die jeweilige Wohnungsgenossenschaft das anbietet.

Achtung: Als privater Eigentümer stehst du auf der Eigentümerversammlung stets der Genossenschaft als Mehrheit gegenüber. Damit hast du auf Entscheidungen, die das Haus und seine Bewohner betreffen, kaum Einfluss.

Kann eine Genossenschaft pleitegehen?

Ja, auch Wohnungsgenossenschaften können insolvent werden, wenn sie sich finanziell übernehmen.

Gut zu wissen:

  • Bewohner verlieren nicht automatisch ihre Wohnung
  • Oft übernimmt eine andere Genossenschaft die Immobilien und Verträge
  • Nutzungsverhältnisse bleiben meist bestehen

Allerdings kann das eingezahlte Kapital verloren gehen. Ob du im Insolvenzfall haftest, steht in der Satzung deiner Genossenschaft.

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2 Kommentare

Jovanovic am 28.03.2025 21:03

Hallo ich bin auf einer genossenschaftswohnung ich suche wen sie mir helfen bitte ich habe Interesse bitte melden sie sich bei mir 0676 44 24 012

auf Kommentar antworten

Jabbas am 13.05.2025 12:07

Ich gafalt mir ich mochte auch anmelden

Ahmad Alsalim alali am 26.09.2024 22:07

Guten Abend!

Wie kann ich eine Wohnung mieten

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