Kratzer im Boden, Wasserflecken auf dem Parkett, Riss im Waschbecken – solche Beschädigungen passieren Mietern oft schneller, als ihnen lieb ist. Das Unangenehme: Mietsachschäden können zu Missverständnissen, einem zerrüttenden Mietverhältnis und hohen Kosten führen. Wir räumen in unserem Guide mit Unklarheiten auf: Wer haftet für Schäden? Welche Schönheitsreparaturen muss der Mieter selbst tragen, welche übernimmt der Vermieter? Wie helfen Versicherungen?
Das Wichtigste in Kürze zum Thema Mietsachschäden:
- Mietsachschäden sind durch den Mieter verursachte Beschädigungen oder Veränderungen an einer Mietwohnung oder einem Mietshaus, die über die normale Verschleißerscheinung und Abnutzung hinausgehen.
- In der Regel sind Mietsachschäden in der Privathaftpflicht mitversichert.
Inhalt
Schäden im Mietobjekt – und jetzt?
Wer lange Jahre in einem gemieteten Haus oder einer gemieteten Wohnung gelebt hat, weiß: Wie am ersten Tag sehen die vier Wände bei Auszug sicher nicht mehr aus. Je mehr Menschen sich eine Bleibe teilen, desto größer ist die Gefahr, dass sich das Inventar im Laufe der Zeit abnutzt. Da sind Flecken an der Tapete, Spuren auf dem Teppichboden oder Dellen im Parkett keine Seltenheit. Welche Mietpartei für die Reparatur zuständig ist, hängt davon ab, inwieweit die Schäden oder Veränderungen an der Mietsache über die normale Abnutzung hinausgehen.
Wann muss der Mieter für Schäden aufkommen?
Wird in der Wohnung oder im Haus durch dich als Mieter oder deine Gäste etwas beschädigt oder zerstört – egal ob mutwillig oder unbeabsichtigt – so muss der Schadensverursacher dafür aufkommen. Inbegriffen sind hier Dinge, die du laut Mietvertrag nutzen darfst, wenngleich sie dem Vermieter gehören. Zu den typischen Beschädigungen, die unter Mietsachschäden fallen, zählen:
- tiefe Kratzer in Böden oder an Wänden,
- Schäden an Möbeln und Einbauten,
- defekte technische Geräte,
- Beschädigungen in der Küche,
- Zerstörungen an Türen und Fenstern,
- Wasserschäden & Wasserflecken
- sowie kaputte Sanitäranlagen wie Waschbecken, Toiletten und Wannen.
Auch Bildung von Schimmel durch falsches Lüftungsverhalten gehört dazu. Diese Schäden werden als Mietsachschäden klassifiziert, wenn sie durch unsachgemäße Nutzung von Einrichtungen entstehen, die du laut Mietvertrag nutzen darfst und die dem Vermieter gehören.
Wann ist der Vermieter in Pflicht?
Sind Schönheitsfehler durch Verschleiß, normale Nutzung oder strukturelle Probleme am Bau entstanden, muss der Vermieter für die Reparaturen aufkommen. Grundsätzlich kümmert er sich um Instandhaltungsmaßnahmen und trägt somit auch die Kosten dafür. Dazu zählen unter anderem:
- ausgetretene Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder verlegter Teppich
- durch Sonneneinstrahlung verblichene Wände
- abgenutzte Wasserhähne, Duschköpfe oder Küchenarmaturen
- kleine Kratzer an eingebauten Schränken, Regalen oder Möbeln
- nicht mehr optimale Dichtungen an Fenstern und Türen
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung bei Mietsachschäden ab?
Um sich vor hohen Kosten bei entstanden Mietsachschäden zu wappnen, ist eine Privathaftpflichtversicherung nützlich. Sie schützt dich vor finanziellen Ansprüchen deines Vermieters. Es geht dabei um entstandene Schäden an der Mietsache, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Eine zusätzliche Mieterhaftpflicht oder andere Versicherung ist in der Regel nicht notwendig. Sie kostet nur unnötig Geld.
Bist du versichert? Dann bekommt dein Vermieter die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von deiner Versicherung erstattet. Bist du nicht versichert? In diesem Fall musst du die entstandenen Kosten selbst tragen.
Mietsachschäden entdeckt – was solltest du als Mieter nun tun?
Ist ein Mietsachschaden entstanden oder entdeckt worden, ist es wichtig, richtig vorzugehen, um Missverständnisse oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Folgende Schritte sind wichtig:
- Dokumentiere den Schaden.
- Informiere deinen Vermieter darüber.
- Kläre die Ursache.
- Prüfe deine Haftpflichtversicherung.
- Hole dir – wenn nötig – mietrechtliche Beratung ein.
Denn bedenke: Wenn ein Vermieter feststellt, dass Mietsachschäden vorliegen, kann er Schadenersatzansprüche geltend machen.
FAQs
Wer muss den Schaden in der Mietwohnung bezahlen?
Ist der Schaden auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung seitens des Mieters entstanden, muss er (oder seine Versicherung) für die Reparaturkosten aufkommen. Handelt es sich um normale Abnutzung, ist der Vermieter in der Regel für die Reparatur verantwortlich.
Schaden in Mietwohnung – ein Fall für die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung?
Bei Mietsachschäden springt die Haftpflichtversicherung ein. Die Hausratversicherung greift nur bei Schäden am eigenen Hausrat des Mieters.
Verjährungsfrist bei Mietschäden – bis wann müssen Vermieter Schäden geltend machen?
Gemäß § 548 Abs. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mietsachschäden nach dem Auszug des Mieters sechs Monate. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Vermieter die tatsächliche Sachherrschaft über die Mietsache zurückerlangt. Das ist üblicherweise mit der Rückgabe der Schlüssel der Fall. Vermieter müssen unmittelbar nach der Rückgabe der Wohnung vorhandene Schäden feststellen. Innerhalb von 6 Monaten melden sie schließlich ihre Ansprüche an. Falls der Mieter die Schlüssel nicht zurückgibt, beginnt die Frist erst mit deren Rückgabe. Die Frist für die Geltendmachung von Schadensersatz beginnt erst, nachdem der Vermieter die Wohnung ohne die Anwesenheit des Mieters inspizieren konnte.