Mieter können einem Vermieter nicht nur mit einer Schufa-Auskunft ihre Bonität nachweisen. Ein weiterer typischer Mietzahlungsnachweis ist die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die bestätigt, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde. Was eine Mietzahlungsbestätigung ist, wie man die Bescheinigung bekommt und worauf du achten solltest, erfährst du im Ratgeber.
Übersicht
- Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
- Wer stellt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
- Was steht in einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung?
- Wie aussagekräftig ist eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung?
- Wie aussagekräftig ist eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung?
- Häufig gestellte Fragen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Vermieter wollen oft sichergehen, dass der künftige Mieter zuverlässig seine Miete bezahlt. Wer seine Zuverlässigkeit schwarz auf weiß beweisen kann, ist als Wohnungssuchender oft im Vorteil. Als Nachweis eignet sich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bzw. ein Mietzahlungsnachweis des bisherigen Vermieters.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist nichts anderes als eine Mietzahlungsbestätigung. Dabei handelt es sich um ein Formular, in dem der ehemalige Vermieter bestätigt, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich und in voller Höhe nachgekommen ist. Der Mietzahlungsnachweis belegt, dass keine Mietschulden bestehen. Die Mietschuldenfreiheitsbestätigung ist damit ein Nachweis über die Bonität des Mietinteressenten.
Wer stellt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt der bisherige Vermieter oder sein Hausverwalter aus.
Müssen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen? Nein. Der bisherige Vermieter ist nicht verpflichtet, einem Mieter einen Mietzahlungsnachweis auszufüllen. Sollte er sich weigern, die Bescheinigung auszustellen, haben wir weiter unten im Ratgeber ein paar Tipps für dich.
Sonderfall Wohngemeinschaft
Bei einer Wohngemeinschaft mit einem Hauptmieter und Untermietern sind die Untermieter die Mieter des Hauptmieters. Nur Hauptmieter können vom Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beantragen.
Was steht in einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung?
Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung muss folgende Informationen enthalten:
- Name des Mieters
- Adresse der Mietwohnung
- Bestätigung, dass es keine Mietrückstände gibt (oder Angaben über die Höhe der bestehenden Mietschulden)
- Bestätigung der regelmäßigen, fristgerechten Zahlung
- Name, Anschrift und Unterschrift des Vermieters / der Hausverwaltung
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Diese kostenlose Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du ausgefüllt deinem Vorvermieter vorlegen. Er muss lediglich unterschreiben.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beantragen: Worauf müssen Mieter und Vermieter achten?
Gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung müssen Mieter wie Vermieter bei der Mietzahlungsbestätigung einiges beachten:
- Der Mietinteressent muss ein konkretes Interesse an der Wohnung bekunden. Erst dann darf der Vermieter nach Nachweisen für die Bonitätsprüfung des Mieters fragen. Denn: Zu einem früheren Zeitpunkt sind solche Informationen aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht relevant genug.
- Da der Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung hat, gilt zudem: Der Vermieter muss immer auch Alternativen anbieten. Das können zum Beispiel Gehaltsabrechnungen sein.
- Erhalten Vermieter bereits im Vorfeld eines Besichtigungstermins diese Art Unterlagen per Mail oder Post, sollten sie diese Dokumente ohne Aufforderung löschen und erst nach Äußerung eines konkreten Interesses zur Anmietung offiziell entgegennehmen. Denn andernfalls könnten weniger auskunftsfreudige Mitbewerber unter Umständen benachteiligt werden.
Wie aussagekräftig ist eine Mietschuldfreiheitsbescheinigung?
Die Mietschuldenfreiheitsbestätigung besitzt keine rechtliche Aussagekraft. Sie enthält meistens keine Hinweise über die Dauer des bescheinigten Zeitraumes noch Aussagen über die Zahlung der Betriebskosten.
Auch über die aktuelle oder zukünftige Bonität des Mietinteressenten liefert die Mietzahlungsbestätigung keine Anhaltspunkte.
Allerdings bestehen Vermieter gerade in Gebieten mit knappem Wohnraum auf einen solchen Nachweis. Dies liegt darin begründet, dass – neben einer Mieterselbstauskunft und einer Bescheinigung über ein regelmäßiges Einkommen – die Mietzahlungsbestätigung für den Vermieter eine zusätzliche Sicherheit bedeutet. Je mehr Unterlagen dem Vermieter vorliegen, desto besser kann er sich einen Gesamteindruck von seinem potenziellen Mieter verschaffen. Jedoch müssen Mieter immer selbst entscheiden, wie viel sie von sich preisgeben möchten.
Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Mieter nachweisen, dass sie die Miete regelmäßig bezahlt haben. Foto: stock.adobe.com / Andrey Popov
Was ist, wenn der bisherige Vermieter die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verweigert?
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 30.09.2009 – VIII ZR 238/08) hat ein Mieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietzahlungsbestätigung. Der Vermieter ist also nicht verpflichtet, seinem Wunsch nachzukommen. Der Grund liegt gemäß der Verlautbarung in einer „Gefährdung der Rechtsposition“ des Vermieters. Und das kann verschiedene Gründe haben:
- Es könnte sich um eine in der Zukunft abzurechnende Kaution handeln, bei welcher der „Vermieter sich bei Beendigung eines Mietverhältnisses nicht sofort über einen Bestand an verbliebenen Forderungen“ gegenüber dem Mieter klar werden muss. Dem Vermieter sei eine angemessene Frist zuzubilligen.
- Eine fehlende Mietzahlungsbestätigung ist kein Hinweis auf eine schlechte Bonität. Manche Vermieter befürchten vielmehr, sich schadensersatzpflichtig zu machen, wenn sie bei Ausstellung der Bescheinigung etwas übersehen. Es sind auch Konstellationen denkbar, in denen der Mieter aus berechtigten Gründen die Miete gekürzt hat und der Vermieter im Gegenzug keine Vermieterbescheinigung zur Mietschuldenfreiheit ausstellen möchte.
- Auch könne die Erklärung als „Zeugnis gegen sich selbst“ interpretiert werden. Sollte es nachträglich zum Streit über den Bestand oder die Erfüllung von Mietforderungen kommen, hat die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Nachteile für Vermieter. Dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat, bedeutet umgekehrt aber auch, dass der zukünftige Vermieter sie nicht verlangen kann.
Welche Alternativen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es?
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, warum Mieter keine Mietzahlungsbestätigung vorlegen können:
- Der bisherige Vermieter stellt eine solche Bescheinigung nicht aus.
- Der bisherige Vermieter ist längerfristig nicht erreichbar, wenn er sich im Urlaub befindet oder länger krank ist.
- Es handelt sich um das erste Mietverhältnis, zum Beispiel bei Auszubildenden oder Studierenden, die von zu Hause ausziehen.
- Der Mietinteressent war Mitbewohner oder Untermieter, aber laut Mietvertrag nicht der Hauptmieter einer Wohnung.
Was tun, wenn der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt?
In diesem Fall kann der Mieter seine Mietschuldenfreiheit anderweitig belegen:
- Durch Quittungen über bisher geleistete Mietzahlungen, die vom Vermieter ausgestellt wird (laut VIII ZR 238/08; §368 BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet).
- Durch Kontoauszüge, welche die regelmäßigen Mietzahlungen belegen (andere Konto-Transaktionen dürfen geschwärzt werden).
- Durch eine freiwillige Schufa-Selbstauskunft (die abgespeckte Variante ohne Score-Werte, die nur über positive Vertragsinformationen des Mieters informiert, genügt).
Häufig gestellte Fragen zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Wie alt darf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie alt ein Mietzahlungsnachweis sein darf. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er eine ältere Mietschuldenfreiheitsbescheinigung akzeptiert. Mieter und Vermieter können sich jedoch daran orientieren. Bonitätsauskünfte sind in der Regel 3 bis 6 Monate gültig.
Ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kostenpflichtig?
Die Frage, ob der Vermieter Geld für das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen darf, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Da es sich aber um eine Leistung handelt, zu welcher der Vermieter nicht verpflichtet ist, spricht einiges dafür, dass er sich diesen Aufwand bezahlen lassen darf.
Eine Gebühr von bis zu 50 Euro wird für diesen Aufwand als angemessen angesehen. Solche Kosten über die Höhe von Gebühren für eine Vermieterbescheinigung über die Mietschuldenfreiheit könne auch im Mietvertrag geregelt sein. Andererseits ist es dem Vermieter freigestellt, die Bescheinigung kostenlos zu erteilen, wenn ihm von seinem Mieter beispielsweise ein vollständig ausgefüllter Vordruck zur Unterschrift vorliegt.
Welche Folgen hat eine gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Sollte ein Vermieter Zweifel an einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben, darf er sich aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht unangekündigt an den Vorvermieter wenden. Dazu benötigt er vom Mietinteressenten erst eine entsprechende schriftliche Zustimmung. Sollte sich erst im Nachhinein die vorgelegte Mietzahlungsbestätigung als Fälschung entpuppen, gilt dies als Vertragsbruch und ist somit ein Grund, dem Mieter fristlos zu kündigen.