Ratgeber

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung: Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen

Mieter können einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuerklärung angeben. Ein Überblick über die Nebenkosten, die du beim Finanzamt geltend machen kannst.

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung – das Wichtigste in Kürze

Die folgenden Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Kosten für den Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst.
  • Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage und Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus.

Achtung: Mieter können lediglich die Arbeitskosten von der Steuer absetzen, keine Materialkosten.

Diese Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen:

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuerklärung geltend machen. Das Finanzamt fasst unter haushaltsnahe Dienstleistungen Arbeiten zusammen, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden)
  • Schneeräumen
  • Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
  • Straßenreinigungen auf privatem Grundstück
  • Wachdienst
  • Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall

Sind vom Mieter selbst beauftragte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar?

Wenn die Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigt werden, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

In welcher Höhe sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar?

Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Mieter zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Beispiel: Ein Mieter zahlt 2023 anteilig Betriebskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 2.000 Euro für Winterdienst, Gartenpflege und Straßenreinigung. Von seinen Ausgaben  kann er 20 Prozent als Steuermäßigung in der Steuerklärung absetzen, also 400 Euro.

Können Mieter Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuerklärung geltend machen.

Zu den Handwerkerleistungen zählen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten (zum Beispiel Dachrinnenreinigung)
  • Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
  • Asbestentfernung 
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Renovierung des Badezimmers
  • Wärmedämmung
  • Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten) 

Sind vom Mieter selbst beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Aufwendungen auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem sind nur Arbeiten abzugsfähig, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

In welcher Höhe sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann maximal 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

Beispiel: Ein Mieter zahlt 2023 anteilig Betriebskosten für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.000 Euro für handwerkliche Leistungen. Davon kann er 20 Prozent als Steuerermäßigung in der Steuerklärung angeben, also 200 Euro.

Wie können Mieter die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen?

Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. 

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss 3 Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnungen beim Finanzamt einreichen.

Nur Arbeitskosten steuerlich absetzbar: Lohnkostenanteile müssen in der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen, denn von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten.

Falls er das nicht macht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Für Mieter gilt nicht nur deshalb immer: Nebenkostenabrechnung prüfen

Nebenkostenabrechnung prüfen

Laut Deutschem Mieterbund ist fast jede zweite Nebenkostenabrechnung für Wohnraum fehlerhaft. Überprüfen lohnt sich! Jetzt prüfen lassen

Wo tragen Mieter die Posten der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung ein?

Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle für beide Posten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Was können Mieter tun, wenn die Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung noch nicht da ist?

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss am 2. Oktober 2024 beim Finanzamt sein. Oft ist die Abrechnung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht da.
In diesem Fall haben Mieter folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, können Mieter die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen.
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, können Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung kann dann noch nachgereicht werden.
  3. Mieter können die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen:
    Regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten können Mieter dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. 
    Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Welche weiteren Kosten können Mieter von der Steuer absetzen?

Neben den Posten aus der Nebenkostenabrechnung – also haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker – können Mieter folgende weitere Kosten rund um die Wohnung geltend machen:

Auch eine Haushalts- oder Pflegehilfe können Mieter von der Steuer absetzen: 20 Prozent der Kosten – abzugsfähig für Pflege sind Ausgaben bis zu 2.550 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

Steuertipps für Mieter

Alle Steuertipps für Mieter habe wir in unserer Checkliste für dich gesammelt. So kannst du dir einige hundert Euro in der Steuerklärung zurückholen.

Jetzt herunterladen

Häufig gestellte Fragen zur Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt hat, von der Steuer absetzen.

Das sind Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schneeräumen oder Rasenmähen.

Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuerklärung ein?

Sowohl die absetzbaren Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch für Handwerkerleistungen trägst du in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen der Steuererklärung ein.

Sind haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Werbungskosten?

Nein. Haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählen nicht zu den Werbungskosten. Du kannst sie jedoch separat von den Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich selbstständig durchgeführte Arbeiten von der Steuer absetzen?

Nein. Wenn du selbst Arbeiten wie Malern in deiner Wohnung durchführst, kannst du die Zeit dafür nicht von der Steuer absetzen. Denn das deutsche Steuerrecht bietet keine Möglichkeit, den Wert deiner eigenen Arbeitsleistung anzusetzen.

Wenn du hingegen eine Malerfirma selbst beauftragst, kannst du bis zu 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Fragen und Antworten zu den weiteren Nebenkosten in der Steuererklärung:

Kann ich Heizkosten und Warmwasserkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Heizkosten und Warmwasserkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da diese Kosten als Teil der Betriebskosten deiner Mietwohnung betrachtet werden und somit zum privaten Lebensunterhalt zählen. Der private Lebensunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Kann ich Stromkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Stromkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da sie in der Regel als Teil deines privaten Lebensunterhalts gelten. Die Kosten für den Strom sind außerdem in der Regel nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, da Mieter die Verträge mit dem Stromversorger selbst abschließen.

Ausnahme: Du kannst die Stromkosten als Werbungskosten für ein Arbeitszimmer oder Homeoffice von der Steuer absetzen.

Kann ich die Kosten für einen Kabelanschluss von der Steuer absetzen?

Nein. Die Kosten für einen Kabelanschluss können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings ist ab 1. Juli 2024 auch das Nebenkostenprivileg gestrichen, womit die Kabelgebühren nicht mehr Teil der umlagefähigen Betriebskosten sind.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Du kannst die anteilig auf dich umgelegte Grundsteuer nicht in der Steuererklärung geltend machen. Vermieter hingegen können die Grundsteuer von der Steuer absetzen.

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Ähnliche Artikel

Mieterselbstauskunft, Paar füllt ein Formular aus

Mieterselbstauskunft: Kostenlose PDF-Vorlage

Weiterlesen →

Wohnungssuche Checkliste, Frau schreibtan einem Tisch eine Liste, Foto: Rawpixel.com / stock.adobe.com

Checkliste: Worauf Mieter von Wohnungssuche bis Einzug achten sollten

Weiterlesen →

Gefälschte Wohnungsanzeigen, Wohnhäuser in der Innenstadt von München, Foto: streetflash / stock.adobe.com

Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen

Weiterlesen →

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.