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Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung: Diese Nebenkosten kannst du als Mieter von der Steuer absetzen

Mieter haben die Möglichkeit, einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuerklärung angeben. Genau genommen handelt es sich hier um haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die steuerlich absetzbar sind. Wer hier genau hinschaut, kann jährlich einige Steuern über diese Nebenkosten absetzen. Im folgenden Überblick erfährst du als Mieter, welche die Nebenkosten du in der Steuererklärung an das Finanzamt geltend machen kannst.

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung – das Wichtigste in Kürze

Für dich als Mieter ist es wichtig, Aufwendungen, die über die Miete und Strom hinaus gehen, gering zu halten. Hierfür hast du die Möglichkeit, im Rahmen der Steuererklärung einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung anzugeben. Die folgenden Nebenkosten kannst du als Mieter ganz leicht von der Steuer absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Kosten für den Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst.
  • Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage und Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus.

Achtung: Mieter können lediglich die Arbeitskosten von der Steuer absetzen, keine Materialkosten.

Diese Nebenkosten sind steuerlich nicht absetzbar

Abgesehen von den Ausgaben, die du angeben kannst, gibt es auch Aufwendungen, nicht du nicht geltend machen kannst. Die folgenden Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen:

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in deiner Steuerklärung geltend machen. Das Finanzamt fasst unter haushaltsnahe Dienstleistungen Tätigkeiten zusammen, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann. Auf die eigenen Einkünfte kommt es dabei nicht an.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen nach den Regelungen in Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden)
  • Schneeräumen
  • Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
  • Straßenreinigungen auf privatem Grundstück
  • Wachdienst
  • Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall

Gerade in diesem Kontext solltest du im Blick haben, welche Ausgaben nun als Betriebskosten oder Nebenkosten gelten.

Sind vom Mieter selbst beauftragte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar in der Einkommensteuer?

Wenn die Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigt werden, kannst du die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

Können Mieter Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuerklärung geltend machen.

Zu den Handwerkerleistungen zählen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten (zum Beispiel Dachrinnenreinigung)
  • Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
  • Asbestentfernung 
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Renovierung des Badezimmers
  • Wärmedämmung
  • Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten) 

Sind vom Mieter selbst beauftragte Handwerkerleistungen im Sinne der Nebenkosten steuerlich absetzbar?

Hast du die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil du einen Maler engagiert hast, der dein Wohnzimmer streicht, kannst du die Aufwendungen auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten führt jemand in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durch. Außerdem sind nur Arbeiten abzugsfähig, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

In welcher Höhe sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, bekommt maximal 1.200 Euro vom Finanzamt zurück und senkt seine Steuerlast.

Beispiel: Als Mieter zahlst du 2023 anteilig Betriebskosten für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.000 Euro. Davon kannst du 20 Prozent als Steuerermäßigung in der Steuerklärung angeben, also 200 Euro.

Wie können Mieter die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen?

Damit Mieter die Steuervergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. 

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss 3 Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Hast du als Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, musst du die Rechnungen beim Finanzamt einreichen. Nur so kommst du an deine Steuerersparnis.

Nur Arbeitskosten steuerlich absetzbar: Lohnkostenanteile müssen in der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen durch eine Abrechnungsbescheinigung.   Die Hintergründe für diese Regelung liegen darin, dass nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten abgesetzt werden können.

Falls er das nicht macht, kannst du deinen Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16). Die Nebenkosten ohne Belege von der Steuer absetzen, geht in der Regel nicht.

Fehler in der Nebenkostenabrechnung haben steuerliche Folgen. Für Mieter gilt nicht nur deshalb immer: Nebenkostenabrechnung prüfen. Und natürlich solltest du auch immer den letztlichen Einkommensteuerbescheid prüfen.

Nebenkosten ohne Belege absetzen – Welche Alternativen gibt es?

Falls keine Belege vorliegen, kannst du Pauschalen nutzen, um bestimmte Nebenkosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Die Werbungskostenpauschale oder die Umzugskostenpauschale bieten Steuererleichterungen ohne Nachweise. Zudem können frühere Nebenkostenabrechnungen als Orientierung für eine Schätzung dienen, falls das Finanzamt dies zulässt.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Vermieter um eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen zu bitten oder beim Finanzamt eine Nachreichung der Belege zu beantragen. In Ausnahmefällen kann eine glaubhafte Schätzung akzeptiert werden, sofern sie auf realistischen Werten basiert. Trotzdem empfiehlt es sich, Nachweise frühzeitig zu sammeln, um Probleme zu vermeiden.

Nebenkostenabrechnung prüfen

Laut Deutschem Mieterbund ist fast jede zweite Nebenkostenabrechnung für Wohnraum fehlerhaft. Überprüfen lohnt sich! Jetzt prüfen lassen

Wo tragen Mieter die Posten der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung ein?

Willst du Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, findest du die richtige Stelle für beide Posten nicht im Hauptvordruck, sondern in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Die Nebenkostenabrechnung ist noch nicht da – Nebenkostenabrechnung rückwirkend in der Steuererklärung gelten machen?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für den Abrechnungszeitraum 2024 ist der 31. Juli 2025. Oft ist die Abrechnung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht da.
In diesem Fall haben Mieter folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, kannst du die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen.
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung reichst du dann noch nach.
  3. Du kannst die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen:
    regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten kannst du dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. 
    Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Welche weiteren Kosten können Mieter von der Steuer absetzen?

Neben den Posten aus der Nebenkostenabrechnung – also haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker – kannst du folgende weitere Kosten rund um die Wohnung geltend machen:

Auch eine Haushalts- oder Pflegehilfe lässt sich von der Steuer absetzen: 20 Prozent der Kosten – abzugsfähig für Pflege sind Ausgaben bis zu 2.550 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

Steuertipps für Mieter

Alle Steuertipps für Mieter habe wir in unserer Checkliste für dich gesammelt. So kannst du dir einige hundert Euro in der Steuerklärung zurückholen.

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Häufig gestellte Fragen zur Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt hat, von der Steuer absetzen.

Das sind Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schneeräumen oder Rasenmähen.

Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuerklärung ein?

Um innerhalb der Steuererklärung die Nebenkosten geltend zu machen, solltest du berücksichtigen, wo du diese eintragen musst. Sowohl die absetzbaren Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch für Handwerkerleistungen trägst du in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen der Steuererklärung ein.

Sind haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Werbungskosten?

Nein. Haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählen nicht zu den Werbungskosten. Du kannst sie jedoch separat von den Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich selbstständig durchgeführte Arbeiten von der Steuer absetzen?

Nein. Wenn du selbst Arbeiten wie Malern in deiner Wohnung durchführst, kannst du die Zeit dafür nicht von der Steuer absetzen. Denn das deutsche Steuerrecht bietet keine Möglichkeit, den Wert deiner eigenen Arbeitsleistung anzusetzen. Zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Eigenleistungen besteht ein Unterschied.

Wenn du hingegen eine Malerfirma selbst beauftragst, kannst du bis zu 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Fragen und Antworten zu den weiteren Nebenkosten in der Steuererklärung:

Kann ich Heizkosten und Warmwasserkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Heizkosten und Warmwasserkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da diese Kosten als Teil der Betriebskosten deiner Mietwohnung betrachtet werden und somit zum privaten Lebensunterhalt zählen. Der private Lebensunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Kann ich Stromkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Stromkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da sie in der Regel als Teil deines privaten Lebensunterhalts gelten. Die Kosten für den Strom sind außerdem in der Regel nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, da Mieter die Verträge mit dem Stromversorger selbst abschließen.

Ausnahme: Du kannst die Stromkosten als Werbungskosten für ein Arbeitszimmer oder Homeoffice von der Steuer absetzen.

Kann ich die Kosten für einen Kabelanschluss von der Steuer absetzen?

Nein. Die Kosten für einen Kabelanschluss können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings ist ab 1. Juli 2024 auch das Nebenkostenprivileg gestrichen, womit die Kabelgebühren nicht mehr Teil der umlagefähigen Betriebskosten sind.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Du kannst die anteilig auf dich umgelegte Grundsteuer nicht in der Steuererklärung geltend machen. Ander verhält es sich mit der Grundsteuer hingegen für Vermieter: diese können Vermieter von der Steuer absetzen.

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