Das Wohngeld ist eine der wichtigsten Sozialleistungen für Haushalte mit geringem Einkommen, um sie zu entlasten. Alle 2 Jahre steigt das Wohngeld – jetzt ist es wieder so weit: Ab dem 1. Januar 2025 gibt es durchschnittlich 30 Euro pro Monat mehr. Ob du wohngeldberechtigt bist und wie viel du bekommst, erfährst du hier.
Wohngeld 2025: Das ändert sich
Der 1. Januar 2025 bringt folgende wesentliche Anpassungen beim Wohngeld mit sich:
- Höhere Zuschüsse: Der durchschnittliche Betrag steigt um 30 Euro pro Monat, um steigenden Wohn- und Energiekosten gerecht zu werden. Das ist ein Plus von etwa 15 Prozent
- Optimierte Mietenstufen: Die anrechenbaren Wohnkosten werden für jede Region angepasst, sodass Haushalte in teuren Gegenden höhere Zuschüsse erhalten können.
Übersicht
- Wohngeld 2025: Das ändert sich
- Wohngeld: Ein Zuschuss für angemessenen Wohnraum
- Wohngeld für 2025 berechnen: Nutze unseren Wohngeldrechner
- Wohngeldanspruch 2025: Wer hat Anspruch?
- Wer kann 2025 Wohngeld beantragen?
- Antrag auf Wohngeld: So gehst du vor
- Wie hoch ist das Wohngeld 2025?
- Weitere Fragen zum Wohngeld für 2025
Wohngeld: Ein Zuschuss für angemessenen Wohnraum
Das Wohngeld dient laut Wohngeldgesetz (WoGG) dazu, einkommensschwachen Haushalten den Erhalt von Wohnraum zu erleichtern. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt, die ihren Wohnraum selbst nutzen. Wichtig ist, dass das Wohngeld als staatlicher Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht immer dann, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen unverhältnismäßig hoch sind.
Im Zuge der Energiekrise und hohen Inflation hat die Bundesregierung das Wohngeld 2023 reformiert – mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das noch mehr deiner Aufwendungen für Wohnraum abdecken soll. Das sind die wesentlichen Komponenten von Wohngeld Plus:
- Wohngeldkomponente: Die Wohngeld-Einkommensgrenzen wurden erhöht und so sind mit dem neuen Wohngeld Plus wesentlich mehr Personen berechtigt, Wohngeld zu erhalten.
- Dauerhafte Heizkostenkomponente: Aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre hat die Regierung dem Wohngeld eine dauerhafte Heizkomponente hinzugefügt. Es soll damit den enorm gestiegenen Heizkosten entgegengewirkt werden. Dieser Heizkostenzuschuss in Verbindung mit dem Wohngeld ergibt sich aus der Wohnungsgröße. Im Schnitt führt die Heizkomponente zu 1,20 Euro mehr Wohngeld je Quadratmeter.
- Klimakomponente: Mit der Klimakomponente will der Gesetzgeber höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau abfedern. Es gibt daher einen pauschalen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge von 40 Cent je Quadratmeter.
Wohngeld für 2025 berechnen: Nutze unseren Wohngeldrechner
Unser Wohngeldrechner hilft dir dabei, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob du wohngeldberechtigt bist. Du gibst einfach die wichtigsten Daten wie Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnkosten ein, und der Rechner berücksichtigt die neuen wohngeldrechtlichen Regelungen, einschließlich der Klimakomponente und der Heizkostenkomponente.
Was wird für die Berechnung benötigt?
- Haushaltsgröße: Anzahl der Personen in der Wohnung.
- Einkommen: Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.
- Wohnkosten: Kaltmiete oder Belastung bei Eigentümern.
Die Nutzung eines Wohngeldrechners kann dir eine klare Vorstellung davon geben, ob du Anspruch auf Wohngeld hast und ob sich ein Antrag lohnt.
Wohngeldanspruch 2025: Wer hat Anspruch?
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Wohngeldgesetz geregelt sind. Die wohngeldrechtlichen Grundlagen berücksichtigen:
- Haushaltsgröße: Die Anzahl der Personen im Haushalt bestimmt den Bedarf. Je größer die Familie, desto höher der mögliche Zuschuss.
- Einkommen: Das Gesamteinkommen darf die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese variieren je nach Region und Mietenstufen.
- Wohnkosten: Die Höhe der Miete oder Belastung spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung.
Wer kann 2025 Wohngeld beantragen?
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht für:
- Mieter, die Wohnraum gemietet haben.
- Bewohner von Genossenschafts- oder Stiftungswohnungen.
- Heimbewohner, wie z. B. Senioren in Pflegeeinrichtungen.
- Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen (Lastenzuschuss).
Wenn du Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder andere umfassende Sozialleistungen beziehst, hast du in der Regel keinen Wohngeldanspruch, da die Wohnkosten bereits durch diese Leistungen gedeckt sind.
Antrag auf Wohngeld: So gehst du vor
Der Wohngeldantrag muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Diese ist meist im Rathaus oder Landratsamt angesiedelt. Alternativ bieten viele Städte und Gemeinden mittlerweile Online-Portale an, um den Antrag bequem von zu Hause aus zu stellen.
Welche Unterlagen benötigst du?
Damit die Wohngeldstelle deinen Antrag bearbeiten kann, solltest du folgende Dokumente vorbereiten:
- Meldebescheinigung: Zum Nachweis deines Wohnsitzes.
- Einkommensnachweise: Für alle Haushaltsmitglieder, wie Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide.
- Mietvertrag und Mietbescheinigung: Für Mieter.
- Nachweise über Belastungen: Für Eigentümer, z. B. Darlehensunterlagen oder Grundsteuerbescheide.
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.
Je vollständiger dein Wohngeldantrag ist, desto schneller kann die Wohngeldbehörde ihn bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung 4–6 Wochen.
Wie hoch ist das Wohngeld 2025?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den wohngeldrechtlichen Regelungen und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Mietenstufen: Diese geben an, welche Wohnkosten je nach Region anrechenbar sind.
- Haushaltsgröße: Je mehr Personen im Haushalt, desto höher der mögliche Zuschuss.
- Einkommen: Je geringer das Einkommen im Verhältnis zu den Wohnkosten, desto höher fällt das Wohngeld aus.
Ein Beispiel: Ein Ein-Personen-Haushalt in einer Region mit Mietenstufe III könnte ab 2025 bis zu 550 Euro monatlich erhalten – abhängig von individuellen Faktoren wie Einkommen und Wohnkosten.
Weitere Fragen zum Wohngeld für 2025
Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?
Nein, das Wohngeld wird nur ab dem Monat gewährt, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Wird das Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein, Wohngeld wird unabhängig von Leistungen wie Kinderzuschlag oder Pflegegeld gewährt. Personen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, haben jedoch keinen Anspruch, da ihre Wohnkosten bereits abgedeckt sind.
Was passiert bei Änderungen?
Änderungen bei Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnkosten müssen der Wohngeldstelle unverzüglich gemeldet werden, da sie den Wohngeldanspruch beeinflussen können.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja, viele Wohngeldbehörden bieten mittlerweile Online-Portale an, über die du deinen Wohngeldantrag bequem einreichen kannst.