Ratgeber

Eigentümer verlassener Grundstücke finden: 3 Tipps die zum Erfolg führen

Es gibt viele Wege, um an den Namen des Eigentümers eines verlassenen Hauses zu kommen. Doch Vorsicht: Nicht jeder Weg ist empfehlenswert. Einige Methoden sind kreativer – oder sagen wir mal, grenzwertiger – als andere. Ein kleiner Überblick, wie man es besser nicht macht und welche Optionen dir offenstehen.

So bitte nicht: Mit dem Auto durch den Gartenzaun

Wie finde ich den Eigentümer eines verlassenen Hauses oder Grundstücks? Das ist gar nicht so einfach. Auf Reddit zum Beispiel kursiert die schräge Idee, einfach mal mit dem Auto durch den Gartenzaun des verlassenen Hauses zu fahren und dann die Polizei einzuschalten, um so den Besitzer ausfindig zu machen. Klingt abenteuerlich, ist aber weder clever noch legal. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, die dich erwarten, ist das sicher kein guter erster Eindruck beim Eigentümer, oder?  Falls du ihn so überhaupt herausfindest. Diese Methode bringt dir in den meisten Fällen nämlich mehr Ärger als Erfolg. Falls du trotzdem neugierig bist, hier die skurrile Reddit-Diskussion.

Der amtliche Weg: Grundbuch und Katasteramt

Wenn du es richtig machen willst, führt der Weg direkt zum Grundbuchamt. Dort sind die Eigentümer von Grundstücken offiziell eingetragen. Allerdings bekommst du nicht ohne Weiteres die Daten. Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, musst du ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen – und hier wird es oft kompliziert. Nur weil du das Grundstück kaufen möchtest, reicht das oft nicht aus. Falls du jedoch nachweisen kannst, dass du ein ernsthaftes Kaufinteresse hast, hast du bessere Chancen. Allerdings: In vielen Fällen leitet das Amt deine Anfrage nur an den Eigentümer weiter, und dieser kann dann selbst entscheiden, ob er sich meldet oder nicht.

Der direkte Weg: Nachbarn fragen

Eine einfache und oft erfolgversprechende Methode ist es, einfach mal in der Nachbarschaft zu fragen. Besonders in kleineren Orten kennt meist jeder jeden. Vielleicht weiß ein älterer Nachbar genau, wem das Haus gehört und warum es seit Jahren leer steht. So erfährst du möglicherweise sogar etwas über die Geschichte des Objekts, bevor du überhaupt den Eigentümer triffst. Ein freundlicher Plausch kann dir viel Zeit und Mühe sparen – und kostet nichts. 

Ein weiterer Tipp: Dem Unbekannten Eigentümer kann auch ein Zettel in den Briefkasten geworfen werden. Eine Kaufsabsicht in blumigen Worten formuliert hat dem einen oder anderen Interessenten zur Immobilien verholfen.

Um die Ecke gedacht: Einen Architekten fragen

Eine oft übersehene Option: Architekten oder Bauingenieure. Diese Experten haben häufig ein „berechtigtes Interesse“ an Immobilien, insbesondere wenn es um Bauprojekte geht. Das bedeutet, sie dürfen unter Umständen beim Grundbuchamt nach dem Eigentümer fragen, da sie beruflich in Immobilienfragen involviert sind. Solltest du einen befreundeten Architekten kennen oder einen in der Nähe haben, könnte es sich lohnen, ihn anzusprechen. Oft kennen Architekten die Gegend gut und sind mit alten oder brachliegenden Immobilien vertraut, vielleicht sogar aus früheren Projekten oder Anfragen.

Zusammenfassend gilt: Ob du den amtlichen Weg wählst, bei den Nachbarn nachfragst oder professionelle Hilfe durch einen Architekten in Anspruch nimmst – Geduld ist gefragt. Die Methoden mögen unterschiedlich sein, aber eines ist sicher: Nicht mit der Tür ins Haus fallen beziehungsweise mit dem Auto durch den Gartenzaun.

(4)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
2
4 Sterne
 
1
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
1
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Das könnte dich auch interessieren

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.