Gesetze

Asbest-Erkundungspflicht vom Tisch: Warum Eigentümer aufatmen können

Das Thema Asbest sorgt in Deutschland seit Jahrzehnten für Diskussionsstoff. Mit der aktuellen Novelle der Gefahrstoffverordnung hat das Bundeskabinett einen weitreichenden Entschluss gefasst, der Eigentümer entlastet.

In Kürze: Eine verpflichtende Asbest-Erkundung durch Gebäudeeigentümer bei Sanierungen ist nicht mehr vorgesehen. Stattdessen obliegt die Verantwortung zur Asbestprüfung nun den bauausführenden Unternehmen. Eigentümer müssen lediglich über das Baujahr und bekannte Nutzungsgeschichten informieren.

Bundesrat und Kabinett einigen sich: Asbest-Last liegt nicht auf den Eigentümern

Am 18. Oktober 2024 stimmte der Bundesrat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ohne Änderungen am Entwurf der Regierung zu. In einem anschließenden Entschließungsantrag wurde jedoch klargestellt, dass eine umfassende Erkundungspflicht für Eigentümer nicht erforderlich ist. Das Bundeskabinett hat diese Empfehlung am 13. November 2024 angenommen, was für Erleichterung bei Eigentümern und Vertretern der Wohnungswirtschaft sorgt.

Der Spiegel hatte im August den Verdacht geäußert, dass diese Änderungen auf Druck von Immobilienverbänden und Großvermietern wie Vonovia gegenüber dem Wirtschaftsministerium zustande gekommen sei. Denn als Eigentümerinnen wären Unternehmen wie Vonovia ebenfalls von der Asbest-Erkundungspflicht betroffen gewesen – und das bei jeder Sanierung. Was den Erfolg der Wärmewende weiter erschwert hätte. Diese Vermutung dementierte Wirtschaftsminister Robert Habeck gegenüber dem Spiegel allerdings.

Was bleibt Eigentümern erspart?

Eine Belastung hätte eine Asbest-Erkundungspflicht für Eigentümer aber in jedem Fall bedeutet: Denn Gebäudeeigentümer hätten vor Sanierungen alle potenziell asbesthaltigen Bauteile untersuchen müssen. Das wäre mit erheblichen Kosten verbunden gewesen und hätte viele energetische Sanierungen verzögert. Die neue Regelung ermöglicht es Eigentümern, ihre Informationen auf das Baujahr und vorhandene Erkenntnisse zu beschränken, während das Fachwissen der Handwerksunternehmen eine fundierte Asbestbewertung sicherstellen soll.

Die Gefahrstoffverordnung sieht zudem vor, dass private Haushalte, die bestimmte Tätigkeiten selbst ausführen, verpflichtet sind, die Freisetzung von Asbestfasern so weit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren. Diese Regelung soll den Schutz auch im privaten Bereich gewährleisten.

Warum Asbest verbaut wurde – und warum es so gefährlich ist

Asbest war seit den 1950er-Jahren wegen seiner hervorragenden Dämm- und Brandschutzeigenschaften in der Baubranche beliebt und wurde in vielen Wohnhäusern verbaut. Erst in den 1970er-Jahren wurde die Gesundheitsgefahr durch Asbest bekannt. Die Fasern können beim Einatmen schwere Lungenschäden verursachen, darunter Asbestose und Lungenkrebs. Deshalb wurde die Verwendung des Baustoffs 1993 in Deutschland verboten.

Realistischer Schätzwert für deine Immobilie

Bewertung starten

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.