Ratgeber

Austauschpflicht: Bleibt der Kaminofen schon bald kalt?

Zum Ende des Jahres läuft die letzte Frist für die Nachrüstung alter Kaminöfen aus. Hier erfährst du, welche Maßnahmen du jetzt ergreifen musst, um die neuen Grenzwerte einzuhalten.

Welche Kaminöfen sind von der Frist 2024 betroffen?

Noch immer ist das Heizen mit Holz eine beliebte Alternative zu herkömmlichen Heizmethoden. Ende des Jahres 2024 endet jedoch die letzte Übergangsfrist der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegten Neuregelung für ältere Kaminöfen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Emissionen von Schadstoffen wie Staub und Kohlenstoffmonoxid zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten.

 

Besitzer von Kaminöfen, deren Baujahr zwischen 1995 und 2010 liegt, sind nun gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Öfen müssen entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um den neuen Grenzwerten zu entsprechen.

 

Hier eine Übersicht der Fristen, die in den letzten Jahren gegolten haben:

  • Kaminöfen bis einschließlich 31. Dezember 1974 – Frist: 31. Dezember 2014
  • Baujahre zwischen 1. Januar 1975 und 31. Dezember 1984 – Frist: 31. Dezember 2017
  • Baujahre zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 – Frist: 31. Dezember 2020
  • Baujahre zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 – Frist: 31. Dezember 2024

 

Wenn dein Kaminofen in diesen letzten Jahrgang fällt, ist es wichtig, jetzt zu handeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Betrieb deines Ofens auch ab 2025 weiter fortsetzen zu können.

 

Die neuen Grenzwerte für Kaminöfen

Ab 2025 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die die neuen Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV einhalten. Diese lauten:

  • 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgasluft
  • 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft

 

Diese Grenzwerte kannst du entweder durch Angaben des Herstellers nachweisen oder durch eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger. Falls du unsicher bist, ob dein Kaminofen den Anforderungen entspricht, solltest du in deinen Schornsteinfeger-Unterlagen nachsehen. Alternativ bietet die „Datenbank zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe“ eine hilfreiche Quelle.

 

Optionen: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung?

Wenn dein Kaminofen die neuen Grenzwerte nicht erfüllt, hast du mehrere Möglichkeiten:

 

  • Austausch des Kaminofens: Der sicherste Weg, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist der Austausch des alten Geräts. Die neuen Kaminöfen auf dem Markt sind auf die Emissionsgrenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV ausgelegt. Dieser Austausch ist allerdings oft mit hohen Kosten verbunden.
  • Nachrüstung des Kaminofens: Falls du den alten Ofen nicht austauschen möchtest, kannst du ihn nachrüsten. Eine Möglichkeit ist der Einbau eines Staubabscheiders, der den Großteil des Staubs zurückhält und damit die Emissionen reduziert. Diese Technologie ist allerdings mit Anschaffungskosten von mehreren Tausend Euro verbunden. Eine günstigere Alternative sind Passivfilter, die bereits für einige Hundert Euro erhältlich sind.
  • Stilllegung des Kaminofens: Wenn weder der Austausch noch die Nachrüstung für dich in Frage kommen, kannst du den Ofen auch komplett stilllegen. Dies mag eine Option sein, wenn du beispielsweise ohnehin bauliche Veränderungen planst und den Platz anders nutzen möchtest. Auch hier solltest du jedoch bedenken, dass die Stilllegung durch eine Fachkraft in der Regel etwa 200 Euro kostet.

 

Beachte, dass diese Entscheidungen nicht nur aus finanzieller Sicht gut überlegt sein sollten, sondern auch im Hinblick auf die Energieeffizienz deines Hauses und die langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt. Ein moderner, effizienter Kaminofen kann nicht nur Schadstoffe reduzieren, sondern auch Brennstoffkosten sparen.

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