Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum in Deutschland teilweise legalisiert. Doch wie wirkt sich das auf dein Mietverhältnis aus? Kannst du bedenkenlos in deiner Wohnung Cannabis anbauen und rauchen? Hier erfährst du, welche Rechte du als Mieter hast und welche Risiken bestehen.
Erwachsene dürfen in ihrer Mietwohnung bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen. Foto: adobe.Stock / stockmotion
Cannabis-Anbau und Besitz: Was ist erlaubt?
Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind viele rechtliche Fragen aufgekommen, besonders für Mieter. Während der Konsum und Anbau unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, können Missverständnisse oder Fehlverhalten leicht zu Konflikten mit dem Vermieter führen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du kennen solltest, um deine Wohnung nicht zu riskieren.
Cannabis-Anbau und Besitz: Was ist erlaubt?
Erwachsene dürfen in ihrer Mietwohnung bis zu 3 Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen. Diese Anbaumenge ist gesetzlich erlaubt, und dein Vermieter kann dir dies nicht verbieten, da es sich um einen zulässigen Gebrauch der Mietsache handelt. Wichtig ist jedoch, dass du dich strikt an diese gesetzliche Begrenzung hältst. Pflanzen, die diese Anzahl überschreiten, müssen unverzüglich vernichtet werden. Ein Überschreiten dieser Grenze könnte nicht nur rechtliche Probleme verursachen, sondern auch dazu führen, dass dein Vermieter das Mietverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens beendet.
Zusätzlich gilt: Zu Hause darfst du bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Im öffentlichen Raum ist der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt, unabhängig vom THC-Gehalt und der Herkunft. Achte also darauf, die gesetzlich festgelegten Mengen einzuhalten, um Konflikte mit deinem Vermieter oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Cannabis-Konsum in der Mietwohnung
Grundsätzlich darfst du in deiner Wohnung Cannabis konsumieren, ähnlich wie Tabak. Dein Vermieter kann dir das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht einfach verbieten, solange du dabei die Substanz der Wohnung nicht schädigst oder andere Mieter nicht beeinträchtigst. Allerdings können Probleme entstehen, wenn der Rauch regelmäßig in Gemeinschaftsbereiche wie den Hausflur oder auf den Balkon zieht oder benachbarte Wohnungen stark betroffen sind. Besonders kritisch wird es, wenn die Gesundheit anderer Mieter, insbesondere von Kindern, gefährdet wird. In solchen Fällen könnte eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein. Darüber hinaus kann exzessiver Konsum zu Schäden an der Wohnung führen, etwa durch Verfärbungen der Wände oder extreme Geruchsbelastung. Solche Fälle könnten als vertragswidriges Verhalten gewertet werden, wodurch dein Vermieter das Recht hätte, das Mietverhältnis zu kündigen.
Risiken des Cannabiskonsums in der Mietwohnung
- Abmahnung und Kündigung: Bei regelmäßiger Geruchsbelästigung oder Substanzschädigung der Wohnung.
- Gesundheitsgefährdung: Besonders wenn Kinder durch den Rauch beeinträchtigt werden.
- Vertragsverletzung: Beim Anbau über die erlaubte Menge hinaus oder durch Umbauten ohne Zustimmung des Vermieters.
- Rechtskonflikte: Unsachgemäße Nutzung kann rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter nach sich ziehen.
Gefahren des Cannabiskonsums
Cannabiskonsum mag harmlos wirken, birgt aber ernsthafte Risiken. Dazu zählen Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten, Atemwegserkrankungen, ein erhöhtes Risiko für psychische Störungen wie Schizophrenie und die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Langfristig kann Cannabis das Gedächtnis, die Konzentration und die soziale sowie berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.