Mieter dürfen sich auf kräftige Erstattungen freuen – so erhältst du Geld von der CO2-Steuer vom Vermieter zurück!
Mieter und Vermieter teilen sich seit 2023 die CO2-Steuer. Foto: stock.adobe.com / Hermann
Anspruch ab Januar 2023
Seit 2021 müssen für die Beheizung und Wassererwärmung mit fossilen Brennstoffen CO2-Kosten bezahlt werden. Seit 2023 werden diese Kosten zwischen Mietern und Vermietern zwar aufgeteilt, bislang war es für den Mieter aber nur schwer festzustellen, ob die CO2-Steuer korrekt berechnet wurde. Jetzt gibt es gute Nachrichten: „Mieter haben erstmals für Abrechnungszeiträume ab Januar 2023 einen Erstattungsanspruch aus der CO2-Abgabe gegenüber ihren Vermietern“, sagt Hans-Jochen Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.
Der Anteil, den der Vermieter an den CO2-Kosten tragen muss, ist umso größer, je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist. Dies gilt auch für Fernwärme, wenn fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung genutzt werden.
Pauschal 3 Prozent Rückerstattung möglich
„Es ist zu befürchten, dass viele Mieter, die sich selbst mit Wärme versorgen und beispielsweise einen Vertrag mit den örtlichen Stadtwerken haben, ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend zu machen“, warnt Witzke.
In Häusern mit Zentralheizung werden die Heizkosten meist von Dienstleistern abgerechnet. Die CO2-Abgabe, die der Vermieter tragen muss, wird in der jährlichen Heizkostenabrechnung abgezogen und nicht auf die Mieter umgelegt. Fehlt die Aufteilung der CO2-Abgabe oder sind die Informationen unvollständig, können die Heizkosten pauschal um 3 Prozent gekürzt werden, heißt es vom Mieterbund NRW.
Anders sieht es aus, wenn sich die Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser versorgen müssen, wie etwa bei einer Gasetagenheizung. Hier müssen die Mieter ihren Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten schriftlich beim Vermieter geltend machen.
Um die Höhe der Erstattung zu ermitteln, stellt das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Online-Rechner zur Verfügung. Hier müssen Daten wie Wohnungsgröße, Verbrauch in Kilowattstunden und Energieträger angegeben werden, die sich in der Abrechnung finden lassen. So können durchaus je nach Heizverhalten Summen zwischen 10, 100 oder mehr Euro zusammenkommen.
Was ist die CO2-Steuer?
Die CO2-Steuer, auch CO2-Abgabe genannt, ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Sie soll Verbraucher dazu bringen, den CO2-Ausstoß zu verringern und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in Klimaschutzmaßnahmen und sollen langfristig zur Reduktion der Treibhausgase beitragen. Für Mieter bedeutet dies jedoch zusätzliche finanzielle Belastung. Der Bund hat 2023 laut Der SPIEGEL allein 18 Milliarden Euro eingenommen, weshalb Verbraucherzentralen auch eine Rückzahlung fordern.