Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz einen neuen Weg eingeschlagen, um den stockenden Wohnungsbau anzukurbeln. Der Gebäudetyp E, der ab 2025 eingeführt wird, soll Planung und Bau vereinfachen und gleichzeitig bezahlbaren Wohnraum schaffen. Doch das Vorhaben stößt nicht überall auf Begeisterung.
Gebäudetyp E steht laut Bundesregierung für einfach, experimentell und effizient bauen. Foto: ah fotobox / stock.adobe.com
Ziel: Weniger Vorschriften, mehr Flexibilität
Der Gebäudetyp E, dessen „E“ für „einfach“ oder „experimentell“ steht, soll Bauherren mehr Spielraum geben. Ziel ist es, durch den Verzicht auf nicht sicherheitsrelevante Normen die Baukosten zu senken. Komfort- und Ausstattungsmerkmale sollen nicht mehr automatisch Teil der Leistungspflicht sein, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. Außerdem wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne rechtliche Nachteile zu befürchten. Sicherheitstechnische Standards wie Brandschutz und Statik bleiben jedoch unberührt.
Ein Leitfaden des Bauministeriums begleitet das Gesetz und gibt praktische Empfehlungen für Bauherren und Planer. Darin enthalten: rechtssichere Vertragsbeispiele und Planungsanleitungen, die individuell auf den Gebäudetyp E zugeschnitten sind. Bauherren können künftig eigenständig entscheiden, wie viel Komfort sie sich leisten möchten – von der Anzahl der Steckdosen bis hin zur Wahl der Materialien.
Kritik aus der Immobilienbranche
Trotz der Zielsetzung, den Bau zu erleichtern, gibt es massive Kritik. Branchenvertreter warnen vor einer möglichen neuen Bürokratiefalle. Insbesondere die Unterscheidung zwischen „Ausstattungsstandards“ und „Komfortstandards“ sorgt für Verwirrung, da die Begriffe bisher nicht klar definiert sind. Auch die Einführung eines speziellen „Gebäudebauvertrags“ für „fachkundige Unternehmen“ wirft Fragen auf – nicht zuletzt, wer genau zu diesem Kreis gehört.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert mutigere Schritte. Statt eines weiteren Regelwerks plädiert der Verband für eine umfassende Befreiung von unnötigen Vorschriften. Insbesondere der „Regelungsdschungel“ aus DIN-Normen und Richtlinien müsse ausgedünnt werden, um Bauprozesse nicht weiter zu verkomplizieren.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Ob der Gebäudetyp E tatsächlich ein Bau-Booster wird oder am Ende eher neue Hürden schafft, bleibt abzuwarten. Die Idee, kostensenkende Maßnahmen stärker in die Hände der Bauherren zu legen, ist zweifelsohne ein innovativer Ansatz. Doch ohne klare Definitionen und ein schlankes Vertragswerk droht das Ziel der Wohnraumentlastung, in den Details verloren zu gehen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Konzept hält, was es verspricht – oder ob es vor allem eines bringt: noch mehr Diskussionen.