Immobilienmakler müssen bald tiefer in die Tasche greifen. Ein Entwurf des Justizministeriums sieht vor, die Gebühren für Eintragungen ins Handelsregister für Kaufleute um die Hälfte zu erhöhen
Makler müssen mehr für die Eintragung ins Handelsregister bezahlen. Foto: iStock.com / miniseries
Justizministerium bittet Makler zur Kasse
Ein neuer Entwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht vor, die Handelsregistergebühren um 50 Prozent zu erhöhen. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest, es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Klar ist aber, dass Kaufleute wie Immobilienmakler zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf des Referats wurde an alle Bundesländer und Organisationen weitergeleitet. Das Ministerium erwartet Rückmeldung bis zum 30. August 2024.
Warum diese Erhöhung?
Das Handelsregister ist essenziell für ein transparentes rechtliches Umfeld in Deutschland. Die Kosten für Personal und Sachmittel bei den Registergerichten sind seit der letzten Gebührenanpassung 2011 erheblich gestiegen. Angesichts knapper Haushaltsmittel sollen die zusätzlichen Gebühreneinnahmen von rund 32 Millionen Euro jährlich dazu beitragen, die finanziellen Anforderungen zu decken und die Länderhaushalte zu entlasten.
Immobilienmakler, die aufgrund ihres Umsatzes zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind, müssen sich auf höhere Kosten einstellen. Diese Pflicht betrifft sowohl große Unternehmen als auch kleinere Maklerbüros, die durch ihr Geschäftswachstum in diese Pflicht hineingewachsen sind.
Wann müssen Immobilienmakler sich eintragen lassen?
„Die Feststellung der Kaufmannseigenschaft von Unternehmen erfordert eine individuelle Beurteilung. Sie unterliegt weiten Ermessensspielräumen und deshalb ist die Rechtsunsicherheit relativ hoch“, heißt es bei der IHK Berlin. Die Eintragung ins Handelsregister wird aber erforderlich, sobald eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Jahresumsatz über 800.000 Euro
- Mehr als 5 Personen beschäftigt
- Betriebsvermögen ab 100.000 Euro
- Kredite über 50.000 Euro
- Makler hat mehr als eine Niederlassung
Diese Kriterien sind aber nicht allein entscheidend. Es kommt vielmehr auf das Gesamtbild der Maklertätigkeit an. Gegenüber Interessenten und Kunden vermittelt der Eintragungsvermerk auf dem Briefbogen Seriosität, weshalb auch kleinere Immobilienmakler sich eintragen lassen sollten.
So viel teurer soll es werden
Für Eintragungen im Handelsregister sollen die Gebühren stark steigen. Beispielsweise wird die Gebühr für die Eintragung einer neuen Firma von 100 Euro auf 150 Euro erhöht. Auch Ummeldungen werden teurer. Andere Eintragungen, die derzeit 300 Euro kosten, sollen künftig 450 Euro kosten. Die aktuellen Gebühren sind im Netz abrufbar.