In der letzten Plenarsitzung des Bundesrates standen die Folgen der Starkregen- und Hochwasserereignisse der letzten Monate im Fokus. Zwei Bundesländer, Bayern und das Saarland, brachten jeweils Entschließungsanträge ein, die eine bessere finanzielle Unterstützung durch den Bund und verstärkten Hochwasserschutz fordern.
Hochwasser: Alarmstimmung in Bayern und im Saarland. Foto: stock.adobe.com / Martin
Bayerns Forderung: Erweiterung des Fonds „Aufbauhilfe 2021“
Diese Anträge spiegeln den steigenden Druck wider, Extremwetterfolgen effizienter zu bewältigen. Der Freistaat Bayern brachte bereits im Oktober einen Entschließungsantrag ein, der in der Plenarsitzung vorgestellt wurde. Bayern forderte eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes an den erheblichen Schäden, die durch die jüngsten Starkregen- und Hochwasserereignisse entstanden sind. Die bereits vorliegenden Schadensschätzungen verdeutlichen, dass die Belastungen für die betroffenen Länder allein nicht tragbar sind. Auch Versicherer ätzen. Als kurzfristige Lösung schlug Bayern vor, die Zweckbestimmung des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ zu erweitern.
Der Antrag beinhaltete zudem einen Dank an die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die bei der Bewältigung der Schäden unermüdlich im Einsatz waren. Die Staatsregierung betonte, dass neben staatlichem Handeln auch der Zusammenhalt der Gesellschaft eine zentrale Rolle spiele.
Das Saarland fordert strukturelle Änderungen
Das Saarland stellte seinen Entschließungsantrag am 5. November 2024 vor. Die saarländische Landesregierung ging dabei über akute Hilfsforderungen hinaus und verlangte eine Änderung der bisherigen Staatspraxis: Künftig sollen Bundeshilfen nicht erst bei der Feststellung einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich sein, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen wie Starkregen oder Sturmfluten.
Zusätzlich schlug das Saarland die Einrichtung eines speziellen Haushaltstitels vor, der betroffenen Ländern langfristig zur Verfügung steht. Neben finanzieller Soforthilfe legte der Antrag großen Wert auf präventive Maßnahmen. Dazu zählte die Ausweitung des Hochwasserschutzes und die Entwicklung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung, um Bürgerinnen und Bürger gegen Extremwetterschäden besser abzusichern.
Ausschusszuweisung und weitere Schritte
Beide Anträge wurden an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Während Bayern auf schnelle Hilfe durch bestehende Strukturen setzt, plädiert das Saarland für eine langfristige Reform der Bundeshilfen. Die abschließende Entscheidung über die Anträge wird in einer zukünftigen Plenarsitzung des Bundesrates getroffen.
Die unterschiedlichen Ansätze zeigen: Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen wächst die Notwendigkeit für ein gemeinsames, strukturelles Vorgehen von Bund und Ländern.