Ratgeber

Mehr Rechte für Vermieter: Ist deine Kaution in Gefahr?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz auch nach Ablauf der Verjährungsfrist von der Kaution einbehalten dürfen.

BGH-Urteil schafft Klarheit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage beschäftigt, wann ein Vermieter Schadenersatz für Beschädigungen an einer Wohnung von der Mietkaution abziehen darf. In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr ehemaliger Vermieter die Kaution einbehalten hatte, um damit Schäden in der Wohnung zu reparieren. Die Mieterin argumentierte, dass die Forderung des Vermieters verjährt sei, da er die Kaution erst mehr als 6 Monate nach ihrem Auszug einbehalten habe.

Urteil stärkt die Position des Vermieters

Dieses BGH-Urteil stärkt die Position der Vermieter, indem es ihnen unter bestimmten Umständen ermöglicht, Schadenersatzforderungen länger geltend zu machen. Mieter müssen durch das Urteil wachsam sein und sicherstellen, dass sie alle ihre Pflichten erfüllen, um unnötige Abzüge von der Kaution zu vermeiden​.

Verjährungsfrist und Ausnahmeregelungen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haben Vermieter nach der Rückgabe einer Wohnung 6 Monate Zeit, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen. Das BGH-Urteil besagt jedoch, dass es eine Ausnahmeregelung gibt: Wenn der Anspruch des Vermieters zu dem Zeitpunkt, an dem erstmals hätte aufgerechnet werden können, noch nicht verjährt war, ist eine Aufrechnung auch nach Ablauf der 6 Monate möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Forderungen "gleichartig" sind, also etwa Barkaution gegen Geldersatz.

Das bedeutet das Urteil für Mieter und Vermieter

Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Mietrecht in Deutschland. Hier einige wichtige Punkte, die Mieter und Vermieter beachten sollten:

  • Vermieter können auch nach der üblichen Verjährungsfrist von 6 Monaten Schadenersatzforderungen geltend machen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Mieter sollten sicherstellen, dass alle Schäden bei der Wohnungsübergabe protokolliert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Für Vermieter ist es wichtig, ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt zu deklarieren, um ihre Rechte zu wahren.
(2)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
1
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.