Sicherheit

Überwachungskamera am Haus: Warum du damit Ärger riskierst!

Wer eine Überwachungskamera an seinem Haus anbringt, muss akribisch darauf achten, dass nicht der Nachbar mitgefilmt werden kann. Das ist verboten, urteilte jetzt ein Gericht.

Überwachungskamera versus Persönlichkeitsschutz

Wer sein Haus mit einer Überwachungskamera vor Einbrechern schützen will, darf dabei die Persönlichkeitsrechte seiner Nachbarn nicht beeinträchtigen. Eine solche Kamera darf nur so angebracht sein, dass eine Mitüberwachung des Nachbarhauses unmöglich ist, entschied jetzt das Amtsgericht Gelnhausen in einem Urteil (Az.: 52 C 76/24).

Überwachungsdruck darf nicht entstehen

Dabei komme es gar nicht darauf an, ob die Kamera tatsächlich das Treiben im Nachbargebäude filmt. Es reicht aus, dass dies möglich ist. Im verhandelten Fall hatte ein Eigentümer die Kamera mit einem elektronischen Steuerungsmechanismus versehen, der in der Lage ist, selbstständig Personen nachzuverfolgen. Dadurch entstehe ein erheblicher Überwachungsdruck.

Steuerungsmechanismus verboten

Im verhandelten Fall war es zwar strittig, ob die Kamera überhaupt dazu in der Lage ist, das Nachbarhaus zu erfassen. Doch darauf komme es laut der Richter gar nicht an. Vielmehr reicht das Gefühl der Nachbarn, ständig überwacht werden zu können aus, um den Betrieb der Kamera zu verbieten. Dafür sei es bereits ausreichend, dass ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis bestehe und die Kamera mittels eines elektronischen Steuerungsmechanismus auf das Grundstück des Nachbarn ausgerichtet werden kann.

Nur fest verbaute Kamera

Zwar habe der Eigentümer mit der Überwachungskamera ein legitimes Interesse, sein Haus mittel Überwachungskamera zu schützen. Im verhandelten Fall wiege aber das Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerer. Eine Überwachungskamera ist demnach nur dann zulässig, wenn diese fix installiert ist und ausgeschlossen werden kann, dass etwas anderes als der eigene Eingangsbereich gefilmt wird.

(0)
0 von 5 Sternen
5 Sterne
 
0
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.