Ratgeber

Mieter hat schlimmen Verdacht – dann sieht er plötzlich Fotos seiner Wohnung im Netz!

Ein Reddit-Nutzer ahnte nichts Böses, bis er seine eigene Wohnung plötzlich in einer Immobilienanzeige wiedererkannte! Der Schockmoment ließ nur eine Erklärung zu: Der Vermieter muss heimlich in seiner Abwesenheit Fotos gemacht haben. Und jetzt?

Die unglaubliche Geschichte: Einbruch durch den eigenen Vermieter?

Ein Nutzer aus einem Reddit-Forum wollte sich eigentlich nur einen zusätzlichen Wohnungsschlüssel anfertigen lassen. Doch als er beim Vermieter nachfragte, kam die überraschende Antwort: Der Vermieter hatte bereits einen Zweitschlüssel und bot an, ihm gegen eine Kaution einen weiteren auszuhändigen.

Neben der Frage, ob das eigentlich erlaubt ist, spielten sich plötzlich viele weitere Gedanken in seinem Kopf ab, Details, die ihn nicht losließen. War sein Vermieter vielleicht schon einmal in der Wohnung gewesen? Dann folgte der Schock: Beim Surfen im Internet stolperte er über eine Immobilienanzeige – mit Bildern aus seiner eigenen Wohnung! Seine Möbel, seine Dekoration, seine Privatsphäre – einfach so ins Netz gestellt.

Die Reddit-Community reagierte entsetzt. Der allgemeine Tenor: Das geht gar nicht! Sofort das Schloss wechseln und den Vermieter zur Rede stellen. Denn was hier passiert ist, ist kein Bagatelldelikt – es handelt sich um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Darf ein Vermieter das? Was sagt das Gesetz?

Ganz klar: Nein! Ein Vermieter darf ohne Erlaubnis keinen Schlüssel behalten und erst recht nicht einfach in die Wohnung des Mieters eindringen. Das alleinige Hausrecht liegt beim Mieter. Sollte der Vermieter trotzdem eintreten, könnte das sogar als Hausfriedensbruch gelten (§ 123 StGB).

Auch das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos ohne Zustimmung des Mieters ist problematisch. Sind persönliche Gegenstände darauf zu erkennen, könnte das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein Vermieter Zugang zur Wohnung haben darf:

  • Notfälle: Bei Wasserrohrbruch oder Brand darf der Vermieter handeln, um Schäden zu verhindern.
  • Einverständnis des Mieters: Falls der Mieter dem Vermieter freiwillig einen Schlüssel für Notfälle überlassen hat.
  • Schließanlagen: In Gebäuden mit zentralen Schließsystemen kann der Vermieter unter bestimmten Bedingungen Schlüssel nachbestellen.

Doch eine heimliche Besichtigung oder das Anfertigen von Fotos ohne Wissen des Mieters? Das geht definitiv zu weit.

Was kann der Mieter jetzt tun?

Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet, sollte keine Zeit verlieren. Folgende Maßnahmen sind sinnvoll:

  1. Schloss sofort austauschen: Das ist erlaubt, solange beim Auszug das ursprüngliche Schloss wieder eingesetzt wird.
  2. Beweise sichern: Screenshots der Anzeige und mögliche Nachweise, dass der Vermieter die Wohnung betreten hat.
  3. Vermieter zur Rede stellen: Ihn direkt mit dem Vorfall konfrontieren und eine Erklärung verlangen.
  4. Rechtliche Schritte einleiten: Den Mieterschutzbund oder einen Anwalt einschalten. Eine fristlose Kündigung könnte gerechtfertigt sein.
  5. Strafanzeige stellen: Falls sich herausstellt, dass der Vermieter unbefugt Zutritt hatte, könnte das als Hausfriedensbruch verfolgt werden.

Fazit: Ein klarer Fall für rechtliche Konsequenzen!

Diese Geschichte zeigt, dass Mieter sich gegen unbefugtes Eindringen durch den Vermieter wehren müssen. Wer plötzlich seine Wohnung in einer Immobilienanzeige wiederfindet, sollte sofort handeln! Ein neues Schloss, juristischer Beistand und eine mögliche Anzeige sind die besten Schritte, um die eigene Privatsphäre zu schützen.

Du suchst ein neues Zuhause?

Immobilie finden

(1)
5 von 5 Sternen
5 Sterne
 
1
4 Sterne
 
0
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
0
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?
Neuen Kommentar schreiben
immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.