Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sorgt für Diskussionen: Mit strengeren Regeln für Mieterhöhungen, verlängerten Vergleichszeiträumen und neuen Vorgaben für Mietspiegel und Möblierungszuschläge könnten Mieten weiter reguliert werden. Das Bundeskabinett macht Nägel mit Köpfen und hat trotz großer Sorgen der Immobilienbranche den Gesetzesentwurf in den Bundestag übergeben. Schon heute Abend beginnt die Lesung.
Die Mietpreisbremse hat ihre Wirkung fast überall, wie auch hier in Berlin, verfehlt. Foto: ArTo / stock.adobe.com
Geht jetzt ales ganz schnell? Das Bundeskabinett hat gestern, Donnerstag, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietenregulierung beschlossen. Schon heute schlagen die Wellen hoch: Verbände und Experten werfen der Regierung nicht nur inhaltliche Fehler, sondern auch ein überhastetes Vorgehen vor. Der Entwurf, der insbesondere Mieter in angespannten Wohnungsmärkten schützen soll, stößt bei der Immobilienwirtschaft auf scharfe Kritik.
Das steht im neuen Mietgesetz
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ beinhaltet mehrere Maßnahmen, die Mieter entlasten sollen. Besonders hervorzuheben sind vier Kernpunkte:
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Senkung der Kappungsgrenze:
In angespannten Wohnungsmärkten dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 11 Prozent steigen – bisher waren 15 Prozent erlaubt. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, kritisierte dies gegenüber Haufe.de scharf: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen [...] dazu, dass angespannte Wohnungsmärkte zementiert werden.“ -
Verlängerung des Betrachtungszeitraums:
Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll künftig ein Zeitraum von sieben Jahren statt bisher sechs Jahren zugrunde gelegt werden. -
Pflicht für qualifizierte Mietspiegel:
Städte ab 100.000 Einwohnern werden verpflichtet, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen, um Mietern und Vermietern mehr Orientierung zu bieten. -
Regelung für Möblierungszuschläge:
Vermieter müssen Möblierungszuschläge künftig gesondert ausweisen. Andernfalls wird die Wohnung als unmöbliert bewertet, was Auswirkungen auf die zulässige Miethöhe haben könnte.
Kritik an der Vorgehensweise
Bereits der Zeitrahmen für die Beteiligung von Fachverbänden sorgt für Empörung. Der Gesetzentwurf wurde am vergangenen Freitag veröffentlicht, mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis Montag. Iris Schöberl, Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), bezeichnete dies als „Pseudo-Beteiligung“. Sie betonte: „Wenn am Freitag die Bitte um Stellungnahme eingeht und eine Frist bis Montag gesetzt wird, ist das kein Austausch mit Experten aus der Praxis.“
Auch inhaltlich hagelt es Kritik. Branchenvertreter wie Gedaschko sehen durch die strengeren Regelungen eine Zementierung angespannter Wohnungsmärkte. Zudem könnten die Maßnahmen private Investoren abschrecken und den dringend benötigten Wohnungsbau weiter bremsen. Dr. Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland IVD sagte: „Die rot-grünen Gesetzespläne schrecken privates Kapital ab, das für den Mietwohnungsbau dringend benötigt wird.“
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung will das Gesetz zügig auf den Weg bringen, um es noch vor den Neuwahlen im Februar 2025 zu verabschieden. Doch die politische Zukunft des Vorhabens ist unsicher. Während SPD und Grüne auf eine schnelle Umsetzung drängen, stoßen die Pläne bei Union und FDP auf Ablehnung. Die Opposition fordert stattdessen mehr Anreize für den Wohnungsbau, um das Grundproblem – den Mangel an bezahlbarem Wohnraum – zu lösen.
Der Bundestag wird noch heute Abend den Gesetzentwurf in den kommenden Tagen in erster Lesung beraten. Ob das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist nur, dass die Diskussionen über das neue Mietgesetz in den nächsten Wochen nicht abreißen werden