Ratgeber

Milliardeninvestition gegen hohe Baukosten und Mieten

20 Milliarden Euro und gezielte Maßnahmen bis 2028 sollen Bauen und Mieten günstiger machen.

Wohnungsbau zu fördern und die Mieten

Das Bundeskabinett hat am Ende Juli nicht nur den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Finanzplan bis 2028 beschlossen, sondern auch die Wachstumsinitiative mit dem Namen „Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik Deutschlands“. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das bereits Anfang Juli von der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Darin enthalten: Eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem darauf abzielen, den Wohnungsbau zu fördern und die Mieten zu senken.

Das Dokument betont die Notwendigkeit, Bauen schneller, einfacher und unbürokratischer zu gestalten, um die Baukosten nachhaltig zu senken und den Druck auf die Mietpreise zu mindern.

Hintergrund des Dokuments

Das Dokument, das als Teil der Wachstumsinitiative am 5. Juli 2024 veröffentlicht wurde, beschreibt die Herausforderungen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung und Stärkung Deutschlands. Es reagiert auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, des russischen Einmarsches in die Ukraine und deren Auswirkungen auf die globalen Energiemärkte, die das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft in den vergangenen Jahren massiv beeinträchtigt haben. Das Ziel der Initiative ist es, die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken.

20 Milliarden bis 2028 Euro zur Förderung des Wohnungsbaus

Unter Punkt 6 des Entwurfs sind spezifische Maßnahmen aufgeführt, die den Wohnungsbau ankurbeln und die Mieten senken sollen: 

  1. Senkung der Baukosten: Die Bundesregierung plant, das Bauen schneller, einfacher und unbürokratischer zu gestalten. Dies umfasst die nachhaltige Senkung der Baukosten und den Abbau von Bürokratie, insbesondere bei energetischen Standards, bei denen die eingesparten Emissionen nicht im Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen.
  2. Praxis-Checks zur Reduktion von Bürokratie: Bestehende Bürokratieanforderungen sollen auf Grundlage laufender Praxis-Checks in der Bauwirtschaft reduziert werden. Dies gilt auch für ökologische und nachhaltige Baustoffe.
  3. Vereinfachung der Bauleitpläne: Die Aufstellung von Bauleitplänen in den Gemeinden wird vereinfacht, um den Prozess zu beschleunigen.
  4. Rahmengenehmigungen im Baurecht: Durch die Einführung von Rahmengenehmigungen im Baurecht wird die Umnutzung von Gebäuden in Städten deutlich vereinfacht. Dies soll die Schaffung von neuem Wohnraum erleichtern.
  5. Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufstockungen: Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Dachgeschossen und zur Dachaufstockung werden effizienter gestaltet, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dies soll zusätzlichen Wohnraum schaffen.
  6. Digitale Bauanträge: Zur Verbesserung digitaler Bauanträge sollen verbliebene Schriftformerfordernisse entfallen. Dies wird durch die Bundesregierung im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches umgesetzt.

Für die Umsetzung der Ziele stellt der Bund bis 2028 über 20 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Neubau von bezahlbarem Wohnraum anzureizen, wird zusätzlich das Programm für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) aufgestockt. Dafür ist eine weitere Milliarde pro Jahr vorgesehen.

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