Tiny House

Minimale Steuern, maximaler Verdienst: So vermietest du dein Tiny House besonders clever

Ein Tiny House zu vermieten kann eine echte Goldgrube sein – aber nur, wenn du die Steuerregeln zu deinem Vorteil nutzt. Wer sich nicht auskennt, zahlt schnell zu viel Steuern und verliert wertvolle Rendite. Hier erfährst du, wie du dein Tiny House clever vermietest und dabei möglichst wenig an das Finanzamt abgibst.

1. Die größte Steuerfalle: Ist dein Tiny House mobil oder fest installiert?

Die wichtigste Frage für das Finanzamt: Kann dein Tiny House bewegt werden oder steht es fest auf einem Grundstück? Davon hängt ab, wie viel Steuern du zahlst – oder sparst.

Fall 1: Bewegliches Tiny House – Schnelle Abschreibung, aber hohe Umsatzsteuer

Ein Tiny House auf Rädern gilt steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut. Das hat einige Vorteile, aber auch Nachteile:

  • Schnelle Abschreibung: Du kannst die Anschaffungskosten in nur 8 bis 10 Jahren abschreiben – das senkt deine Steuerlast erheblich.
  • Hohe Umsatzsteuer: Auf die Vermietung werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, was deine Rendite schmälert.
  • Steuerliche Einstufung: Deine Einkünfte fallen unter „sonstige Einkünfte“ (§ 22 Nr. 3 EStG).
     

Lohnt sich das?
Ja, wenn du hohe Einkünfte hast und durch die schnelle Abschreibung deine Steuerlast senken willst.

Fall 2: Fest installiertes Tiny House – Weniger Umsatzsteuer, aber langsamere Abschreibung

Steht dein Tiny House fest auf einem Grundstück und ist mit Wasser- und Stromanschlüssen verbunden, wird es steuerlich als Gebäude behandelt.

  • Günstigere Umsatzsteuer: Statt 19 Prozent fallen nur 7 Prozent an – das spart sofort Geld.
  • Längere Abschreibung: Dein Tiny House wird über 33 Jahre abgeschrieben, was deine jährliche Steuerersparnis senkt.
  • Steuerliche Einstufung: Deine Einnahmen zählen als „Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG).
     

Lohnt sich das?
Ja, wenn du langfristig planst und stabile Mieteinnahmen mit niedriger Umsatzsteuer bevorzugst.

💡 Tipp: Falls du flexibel bist, kannst du zunächst die schnelle Abschreibung eines mobilen Tiny Houses nutzen und es später fest installieren, um von der geringeren Umsatzsteuer zu profitieren.

2. Investitionsabzugsbetrag (IAB): Der geheime Steuertrick für Tiny Houses

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) hilft dir, Steuern zu sparen, indem du Anschaffungskosten vorzeitig steuerlich geltend machst. Doch aufgepasst: Diesen Vorteil gibt es nur unter einer Bedingung.

Wann kannst du den IAB nutzen?

  • Nur, wenn du dein Tiny House gewerblich vermietest.
  • Das bedeutet: Du musst zusätzliche Services anbieten, zum Beispiel Frühstück, Reinigung oder Concierge-Dienste.
     

Wann funktioniert es nicht?

  • Wenn du dein Tiny House nur als Unterkunft vermietest, ohne Zusatzleistungen.


Ohne Gewerbebetrieb gibt es keinen IAB – und damit keinen vorgezogenen Steuervorteil.

3. Drei clevere Steuertricks für Tiny-House-Vermieter

1. Abschreibung maximal nutzen

Wenn dein Tiny House als bewegliches Wirtschaftsgut gilt, kannst du es in 8 bis 10 Jahren abschreiben – und deine Steuerlast so deutlich senken.

2. Umsatzsteuer optimieren

Falls möglich, installiere dein Tiny House fest, um nur 7 Prozent Umsatzsteuer zu zahlen, statt 19 Prozent. Das kann deine Einnahmen sofort erhöhen.

3. Steuerberater einschalten – und bares Geld sparen

Die Wahl zwischen beweglichem und unbeweglichem Tiny House kann steuerlich mehrere Tausend Euro Unterschied pro Jahr machen. Ein Steuerberater kann dir helfen, die beste Strategie für deine individuelle Situation zu finden.

Hole das Maximum aus deiner Tiny-House-Vermietung heraus!

  • Schnelle Abschreibung? Dann lohnt sich ein mobiles Tiny House.
  • Weniger Umsatzsteuer zahlen? Dann ist eine feste Installation günstiger.
  • Investitionsabzugsbetrag nutzen? Nur mit gewerblichen Zusatzleistungen möglich.
     

Mit der richtigen Steuerstrategie kannst du deine Tiny-House-Vermietung in eine hochprofitable Einnahmequelle verwandeln. Wer klug plant, zahlt minimal Steuern und verdient maximal – und genau darum geht es.

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