Das Haus des Kannibalen von Rothenburg oder die Mordhäuser aus Höxter und Amstetten. Es gibt zahlreiche Immobilien, die auf diese Weise grausige Berühmtheit erreichen. Doch was ist mit Mordhäusern, die nicht groß in den Medien waren – wohnst du vielleicht sogar in einem?
Nicht alle Morde gehen durch die Medien. Manche bleiben unbekannt und damit auch die Mordhäuser, in denen sie stattfanden. Foto: iStock.com / EyeEm Mobile GmbH
4 Zimmer, Küche, Mord verkauft sich schlecht
Ein Haus, in dem ein Verbrechen verübt wurde, ist nicht gerade die Immobilie, die sich leicht weiterverkaufen lässt. Ob Höxter, Amstetten oder das Kannibalenhaus von Rotenburg – Häuser mit dunkler Vergangenheit drücken den Preis oft erheblich. Eigentümer müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen, wenn bekannt wird, dass sich hinter idyllischen Fassaden einst schreckliche Taten abspielten.
Ein schottischer Handwerker wagte dennoch den Kauf des berüchtigten Hauses in Höxter, wo Angelika B. und Wilfried W. mehrere Frauen zu Tode quälten. Der neue Eigentümer plant das Haus zu renovieren und eventuell zu vermieten – für einen Kaufpreis von nur 5.000 Euro, ein echtes Albtraum-Schnäppchen.
Aufklärungspflichten im Immobilienrecht – Haus mit mörderischer Vergangenheit
Wenn es um den Kauf eines Hauses geht, spielen viele Faktoren eine Rolle: der Kaufpreis, die Lage, die Grundstücksgröße und natürlich der Zustand der Immobilie. Doch was passiert, wenn sich in der Immobilie ein grausames Verbrechen ereignet hat? Gibt es eine Pflicht, den Käufer darüber zu informieren?
Ein Fall aus Coburg zeigt, dass nicht immer eine Aufklärungspflicht besteht. Eine Hausverkäuferin hatte 2018 ihr Haus verkauft, ohne zu erwähnen, dass es 1998 Schauplatz eines Doppelmordes war. Die Käuferin klagte später wegen arglistiger Täuschung und wollte den Kauf rückgängig machen. Das Landgericht Coburg entschied jedoch, dass die Tat zu weit in der Vergangenheit lag und keine arglistige Täuschung vorliege (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2021 - 11 O 92/20). Die Klage wurde abgewiesen, und die Berufung zurückgezogen.
Anders verlief ein Fall an der Ostsee: Hier hatte ein Makler absichtlich gelogen und behauptet, die Vorbesitzer des Hauses hätten in Spanien Suizid begangen. Tatsächlich hatten sie sich im Haus erhängt und die Leichen wurden erst Wochen später gefunden. Die Käufer klagten erfolgreich wegen arglistiger Täuschung (OLG Celle, Urteil vom 18.09.2007 - 16 U 38/07).
Vermeintliche Gruselhäuser und der Marktwert
In Deutschland sind Makler und Eigentümer also nicht immer verpflichtet, über die dunklen Geheimnisse eines Hauses zu sprechen – es sei denn, der Käufer fragt gezielt danach. Doch Verbrechen drücken nicht nur den Preis, sondern können auch potenzielle Käufer abschrecken. Was das anbelangt, sind die Deutschen allerdings scheinbar hart im Nehmen: Denn wie eine Umfrage zeigt, über die rtl.de berichtete, würden 43 Prozent der Befragten nicht wieder aus einem Mordhaus ausziehen.