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Welche Strafe droht Vermietern bei Mietwucher?

Wenn Vermieter Mietwucher betreiben, können sie mit erheblichen Strafen rechnen. Doch welche Konsequenzen drohen konkret? Hier erfährst du die Details.

Was ist Mietwucher?

Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter eine Miete verlangt, die in einem groben Missverhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steht. In der Regel spricht man von Mietwucher, wenn die verlangte Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Liegt sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so spricht man von einer Mietpreisüberhöhung (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG). Während Mietwucher (§ 291 StGB) eine Straftat ist, so ist die Mietpreisüberhöhung eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Mietpreisüberhöhung oder dem Mietwucher kommt es aber nicht nur auf die Höhe der Miete an, sondern auch darum, ob ein Notstands des Mieters oder ein geringes Wohnungsangebot ausgenutzt wurde, oder eine Zwangslage oder die Unerfahrenheit des Mieters vorlag.

Um Mietwucher nachzuweisen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Miete liegt weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Der Vermieter nutzt die Unerfahrenheit, das fehlende Urteilsvermögen, die Zwangslage oder den Mangel an Alternativen des Mieters aus.

Der Nachweis ist oft kompliziert, da es nicht nur um die Höhe der Miete, sondern auch um die Umstände der Vermietung geht.

Welche Strafen drohen bei Mietwucher?

Kann einem Vermieter Mietwucher nachgewiesen werden, so drohen rechtliche Konsequenzen. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern theoretisch sogar auch Haftstrafen:

  • Geldstrafen: Bei nachgewiesenem Mietwucher drohen Vermietern Geldstrafen, die sich nach der Höhe der erzielten Gewinne richten können. Diese können mehrere Tausend Euro betragen.
  • Haftstrafen: In besonders schweren Fällen kann Mietwucher theoretisch auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Da Mietwucher oft nur schwer nachgewiesen werden kann und selten angezeigt wird, kommen solche Fälle in der Praxis aber praktisch nie vor.
  • Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete: Mieter haben das Recht, die zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies kann über den gesamten Zeitraum erfolgen, in dem die überhöhte Miete gezahlt wurde. Achtung: Der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete aufgrund von Mietpreisüberhöhungen gemäß Paragraf 5 WiStG verjährt innerhalb von 3 Jahren, nachdem der Anspruch entstanden ist.

Es ist daher wichtig, dass Vermieter sich über die ortsübliche Vergleichsmiete informieren. Denn Mietwucher ist kein Kavaliersdelikt. Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, setzen sich erheblichen rechtlichen Risiken aus.

Wie können Mieter gegen Mietwucher vorgehen?

Mieter, die den Verdacht haben, Opfer von Mietwucher zu sein, sollten nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Hier sind einige Maßnahmen, die Mieter ergreifen können:

  • Beratung bei einem Mieterverein: Mietervereine bieten rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten.
  • Anzeige erstatten: Mieter können Mietwucher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Mietsenkung verlangen: Mieter können auch direkt eine Senkung der Miete verlangen, wenn sie Beweise für Mietwucher haben.

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