Ratgeber

Nachsendeauftrag nicht vergessen: Damit die Post weiterhin ankommt

Zur Umzugsplanung gehört ein Nachsendeauftrag. Er sollte schon vor dem Umzug gestellt werden, damit wichtige Post auch künftig rechtzeitig ankommt. Der Nachsendeauftrag ist kostenpflichtig und gilt für maximal 24 Monate.

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Ein Nachsendeauftrag ist ein zeitlich befristeter und kostenpflichtiger Auftrag an die Post, Sendungen, die an die alte Adresse gerichtet sind, automatisch an die neue Adresse weiterzuleiten.

Der Nachsendeauftrag gilt allerdings nicht unbeschränkt: Absender von Briefen können die Post anweisen diese Sendungen nicht an den Adressaten zu schicken, sondern mit neuer Adresse zurück an sie.

Vor allem Unternehmen machen von dieser sogenannten Vorausverfügung Gebrauch, denn sie sind daran interessiert, die neue Adresse ihrer Kunden zu erfahren. Der Kunde kann die Post allerdings anweisen, dass den Absendern die neue Adresse nicht mitgeteilt wird.

Bei einem Todesfall können Verwandte veranlassen, die Post des Verstorbenen an sie senden zu lassen.

Grundsätzlich kann es bei der Nachsendung zu kleineren zeitlichen Verzögerungen der Zustellung von wenigen Tagen kommen.

Kostenlose Alternative zum Nachsendeauftrag: Die Umzugsmitteilung

Im Gegensatz zum Nachsendeauftrag ist die Umzugsmitteilung kostenlos. Der Unterschied: Sendungen werden nicht an die neue Adresse geschickt. Aber die deutsche Post unterhält eine Datenbank, in der Firmen, die Partner der Post sind, die neue Adresse einsehen können.

Wer also eher selten private Post bekommt, aber sicherstellen will, dass Sendungen von Banken oder Versicherungen trotzdem an die neue Adresse gesendet werden, kann sich die Kosten für einen Nachsendeauftrag sparen und einfach die neue Adresse online der Post mitteilen. Dann wird man in diese Datenbank aufgenommen und Unternehmen können die neue Adresse abfragen.

Große Unternehmen prüfen obligatorisch per Onlineabfrage, ob sich die Adresse geändert hat. So kommen dann wichtige Sendungen von Unternehmen sicher an die neue Anschrift.

Wann und wo Nachsendeauftrag stellen?

Die Deutsche Post empfiehlt, einen Nachsendeantrag am besten schon 2 bis 3 Wochen vor dem Umzug zu stellen. Minimum sind 5 Werktage, bei kürzerer Frist kann nicht sichergestellt werden, dass die Post sofort an die neue Adresse zugestellt wird. Der Nachsendeantrag kann bei einer Postfiliale oder auch online beauftragt werden.

Nach der Liberalisierung des Postmarktes ist die Deutsche Post zwar immer noch Platzhirsch bei Briefsendungen, aber es gibt mittlerweile auch alternative Anbieter. Bei einigen davon kann ebenfalls ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Für Privatpersonen ist das allerdings in den wenigsten Fällen sinnvoll. Denn die Post kann Umzugsinfos auch an alternative Postzusteller weitergeben, sofern der Kunde bei der Erteilung des Nachsendeauftrags bei der Post nicht widersprochen hat.

Wie lange und wofür ein Nachsendeauftrag gilt

Wer einen Nachsendeauftrag stellt, kann sich für eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten entscheiden. Etwa einen Monat vor Ende der Laufzeit teilt die Post das bevorstehende Ende des Nachsendeauftrags mit und räumt die Möglichkeit ein, den Nachsendeauftrag für weitere 6 Monate zu verlängern, allerdings nur im Inland und nur dann, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Abwesenheit handelt.

Der Nachsendeauftrag lässt sich auch vorzeitig stornieren – so ist übrigens auch die Vorgehensweise, wenn jemand innerhalb kurzer Zeit mehrfach umzieht. Es muss dann jeweils der alte Auftrag gestoppt und ein neuer gestellt werden, wofür dann jeweils Kosten anfallen.

Link-Tipp

Nach dem Umzug: Ummelden nicht vergessen.

Die Post sendet für den vereinbarten Zeitraum dann alle Briefe, Postkarten oder auch Telegramme an die neue Adresse. Nicht nachgesendet werden allerdings Zeitschriften. Wer solche abonniert hat, sollte den jeweiligen Verlagen rechtzeitig die neue Adresse mitteilen.

Nur optional und auf Wunsch des Postkunden werden Päckchen und Pakete nachgesendet. In diesen Fällen fällt pro Sendung allerdings eine zusätzliche Gebühr an und eine Nachsendung ins Ausland ist nicht möglich.

Ausnahmen

Presseerzeugnisse wie Zeitungen und Zeitschriften werden im Rahmen eines Nachsendeauftrags nicht zugestellt. Eine Ausnahme bilden aber sogenannte Streifbandzeitungen. Dabei handelt es sich um Zeitungen und Zeitschriften in adressierten, mit Briefmarke oder Absenderfreistempelung frankierten Hüllen.

Ebenfalls optional, jedoch kostenfrei werden Blindensendungen, also Postsendungen für Blinde und Sehbehinderte sowie Kataloge nachgesendet.

Kosten eines Nachsendeauftrags

Die Kosten des Nachsendeauftrags sind je nach Zeitraum gestaffelt: Bei der Deutschen Post kostet der Nachsendeservice über 12 Monate 26,90 Euro (plus 3 Euro, wenn er nicht online, sondern in einer Post-Filiale abgeschlossen wird) und 34,90 Euro bei 24 Monaten (kann nur online abgeschlossen werden). Für Geschäftskunden gelten höhere Sätze, die – je nach Dauer – von 49,90 Euro bis 69,90 Euro reichen. Werden Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands nachgesendet, kostet das je Sendung 6,99 Euro kostet das je Sendung 6,99 Euro extra (Stand: August 2020). Bedingt durch die Mehrwertsteuersenkung gibt es Abweichungen von den Preisen bis zum 31.12.2020.

Die Preise bei anderen Anbietern können von denen der Deutschen Post abweichen.

Achtung: Es gibt auch private Anbieter für Nachsendeaufträge. Dann werden nicht nur Sendungen, die durch die Deutsche Post verschickt werden, umgeleitet, sondern auch solche von einigen privaten Zustelldiensten. Hier ist Vorsicht geboten. Nicht alle diese Dienstleister sind seriös. Wer üblicherweise nur Post von der Deutschen Post erhält, kann sich die Leistung privater Anbieter sparen, welche eine Nachsendung nicht nur von Post-Sendungen, sondern auch von anderen Zustellern bündeln.

Alternative zum Nachsendeauftrag

Wer nur vorübergehend abwesend ist – etwa wegen einer Weltreise oder eines befristeten berufsbedingten Aufenthalts im Ausland – kann die Post auch alternativ beauftragen, die Sendungen kostenpflichtig einzulagern. Das geht für einen Zeitraum von einem Tag bis zu 3 Monaten. Wer allerdings tagesaktuell seine Post erhalten will, sollte besser den E-Postscan-Service der Post nutzen. Die Post scannt dabei alle scanbaren Sendungen – also zum Beispiel Briefe, jedoch keine Kataloge – und sendet diese Scans täglich an die E-Mail-Adresse des Abwesenden. Die physische Post wird zusätzlich gesammelt und – zum Beispiel einmal im Monat – an eine vereinbarte Adresse gesendet. Das kann eine Wohnadresse sein, aber auch eine Packstation.

Adressänderung anderen mitteilen

Wer umzieht, sollte nicht nur einen Nachsendeauftrag stellen, sondern vorab auch Adressänderungen wichtigen Geschäftspartnern, Freunden und Verwandten mitteilen. Denn Privatpersonen und kleinere Unternehmen versenden ihre Briefe meist ohne Vorausverfügung, mit der dem Absender automatisch auch die neue Adresse mitgeteilt wird. Nach Ablauf des Nachsendeauftrags kommen solche Sendungen dann nicht mehr an. Oft lässt sich die Info über die Adressänderung auch einfach per E-Mail verschicken, das spart das Briefporto.

FAQ - Nachsendeauftrag

Was ist ein Postnachsendeantrag?

Ändert sich eine Post-Adresse, beispielsweise durch einen Umzug oder einen Todesfall, kann bei der Deutschen Post oder einem alternativen Anbieter ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Dann werden Briefsendungen für alle im Auftrag genannten Personen über einen bestimmten Zeitraum an die neue Adresse weitergeleitet.

Wer zwar nicht umzieht, aber dennoch über eine längere Dauer nicht anwesend ist – beispielsweise bei einem Kuraufenthalt –, kann für diesen Zeitraum einen Nachsendeauftrag stellen.

Welche Post wird mit dem Nachsendeauftrag nachgesendet?

Nachgesendet werden alle Arten von Briefen und Postkarten, auf Wunsch und gegen ein Extra-Entgelt auch Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands. Nicht nachgesendet werden manche Arten von Pressepost, Infopost oder Express-Sendungen.

Wie lange kann man einen Nachsendeantrag stellen?

Um eine lückenlose Erreichbarkeit sicherzustellen, sollte der Nachsendeservice spätestens 5 Tage vor Beginn der Laufzeit gestellt werden. Ansonsten kann es passieren, dass Briefsendungen kurzzeitig noch zur alten Adresse gesendet werden und eventuell zum Absender mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt verzogen“ zurückgehen.

Wie lange ist ein Nachsendeauftrag gültig?

Wer einen Nachsendeauftrag stellt, kann sich je nach Anbieter zwischen 3 Laufzeiten entscheiden: 6, 12 oder 24 Monate. Etwa einen Monat vor dem Auslaufen fragt der Anbieter bei einem nach, ob der Nachsendeauftrag um weitere 6 Monate verlängert werden soll – allerdings nur im Inland.

Wie stelle ich einen Nachsendeantrag bei der Post?

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post kann sowohl in deren Onlineshop als auch in den Filialen gestellt werden. Wichtig: Nachsendeaufträge über 24 Monate können nur online beauftragt werden. Damit alles reibungslos funktioniert, sollte der Nachsendeauftrag spätestens 5 Tage vor Beginn der Laufzeit gestellt werden.

Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag bei der Post?

Die Kosten des Nachsendeauftrags sind je nach Zeitraum gestaffelt: Bei der Deutschen Post kostet der Nachsendeservice über 12 Monate 26,90 Euro (bei 19 Prozent Mehrwertsteuer; plus 3 Euro, wenn er nicht online, sondern in einer Post-Filiale abgeschlossen wird) und 34,90 Euro (bei 19 Prozent Mehrwertsteuer) bei 24 Monaten (kann nur online abgeschlossen werden). Für Geschäftskunden gelten höhere Sätze, die – je nach Dauer – von 49,90 Euro bis 69,90 Euro (19 Prozent Mehrwertsteuer) reichen. Werden Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands nachgesendet, kostet das je Sendung 6,99 Euro extra. (Stand: August 2020)

Kann man einen Nachsendeauftrag verlängern?

Ja, ein Nachsendeauftrag kann unter gewissen Voraussetzungen um weitere 6 Monate verlängert werden: Dies ist der Fall, wenn es sich um einen Umzug innerhalb Deutschlands handelt und der Nachsendeauftrag nicht wegen vorübergehender Abwesenheit erteilt wurde. Der Anbieter wird sich etwa 4 Wochen vor Auslaufen des Nachsendeauftrags beim Auftraggeber melden, mit dem Hinweis, dass der Nachsendeauftrag zu bestimmten Konditionen verlängerbar ist. Vorher ist die Verlängerung in der Regel nicht möglich.

Was ist eine Umzugsmitteilung?

Bei der Umzugsmitteilung wird die Post nicht nachgesendet. Unternehmen, die Partner der Post sind, erhalten jedoch die neue Adresse.

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