Dank des Mieterstromgesetzes kann der Vermieter den auf dem Dach des Mietshauses erzeugten Solarstrom an seine Mieter verkaufen. Die Mieter profitieren davon, da der Strom günstiger sein muss als der Strom des Versorgers. Was Mieterstrom eigentlich ist, welche Messkonzepte es gibt und wie du als Mieter oder Vermieter davon profitierst, erfährst du in diesem Artikel.
Was ist Mieterstrom: Das Wichtigste in Kürze
- Mieterstrom ist Strom, den eine auf dem Dach des Mietshauses montierte Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erzeugt, der direkt den Mietern zugutekommt.
- Gefördert wird Mieterstrom nur dann, wenn der Vermieter höchstens 90 Prozent des Preises des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs verlangt.
- Der Vorteil: Mieter müssen nicht zwangsläufig Strom sparen, um ihre Stromkosten zu senken. Sie erhalten günstigeren Strom über die Photovoltaikanlagen direkt vom Vermieter.
Übersicht
- Mieterstrom: Änderungen durch Solarpaket 1 beschlossen
- Was ist das Mieterstromgesetz?
- Welche Konditionen hat der Mieterstrom?
- Wie rechnen die Vermieter den Mieterstrom korrekt ab?
- Mieterstrom ist von Umlagen und Steuern befreit
- Das Mieterstromgesetz und die EEG-Novelle 2021
- Alternative zum Mieterstrom: Mikro-Photovoltaikanlage
- FAQ zum Mieterstrom
Mieterstrom: Änderungen durch Solarpaket 1 beschlossen
Bundestag und Bundesrat beschlossen am 26.04.2024 das Solarpaket 1, was einen direkten Einfluss auf den Mieterstrom nimmt. Konkret beschloss der Gesetzgeber Folgendes:
- Die Montage von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern unterliegt weniger bürokratischen Vorgaben. Vom Mieterstrom profitieren übrigens nicht nur Gebäude mit mehreren Wohneinheiten, sondern auch Bewohner von Einfamilienhäusern.
- Ein neues Konzept namens "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" reduziert detaillierte Anforderungen an Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch im Vergleich zum herkömmlichen Mieterstrom-Modell.
- Solaranlagen lassen sich unter diesem neuen Modell auf Wohngebäuden fördern. Auch gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen wie Garagen sind förderfähig. Vorausgesetzt, der erzeugte Strom fließt direkt dem Letztverbraucher im Gebäude zu. Vermieter beziehungsweise Eigentümer dürfen ihn daraufhin nicht ins allgemeine Stromnetz einspeisen.
- Das Gesetz erweiterte auch die Definition von Letztverbrauchern. Hierzu zählen seither nicht nur Mieter oder Eigentümer, sondern auch andere Personen im Gebäude.
- Als Eigentümer kannst du den durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gewonnenen Strom auch zwischenspeichern.
- Betreibst du eine Solaranlage, darfst du die Anschlussleitungen über öffentliche Grundstücke legen und diese betreten, um sie zu warten. Beachte allerdings, dass eine Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen besteht.
Was ist das Mieterstromgesetz?
Das Mieterstromgesetz schafft zwar keine Möglichkeit für eigene Photovoltaikanlagen von Mietern auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Aber Vermieter haben dadurch die Möglichkeit, solche PV-Anlagen zu montieren und den Strom direkt an die Mieter zu veräußern. Der Vorteil für Mieter: Die gesetzlichen Regelungen subventionieren den Mieterstrom, sodass er für sie günstiger wird.
Förderfähig sind seit 2023 auch Anlagen mit einer höheren Nennleistung von 100 Kilowatt. Solch große Anlagen sind aber auf einem Mehrfamilienhaus eher selten. Das Mieterstromkonzept lässt sich außerdem noch in unterschiedliche Modelle aufteilen, wie:

Installiert der Vermieter eine PV-Anlage auf dem Hausdach, kann er den Solarstrom an seine Mieter verkaufen. Foto: kara / stock.adobe.com
Förderfähig sind seit 2023 auch Anlagen mit einer höheren Nennleistung von 100 Kilowatt. Solch große Anlagen sind aber auf einem Mehrfamilienhaus eher selten. Das Mieterstromkonzept lässt sich außerdem noch in unterschiedliche Modelle aufteilen, wie:
- Direkte Vermarktung
- Vermieter werden zum Energieversorger
- Genossenschafts-Modell
- Contracting-Modell
- Pacht-Modell
Jedes dieser Mieterstrommodelle bringt seine eigenen Vor- und Nachteile mit sich. Welches Modell du am Ende von den genannten 5 wählst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Bei der direkten Vermarktung verkaufst du als Vermieter sozusagen den gewonnenen Strom an die einzelnen Mietparteien. Es ist eine besonders bequeme Option, bei der du allerdings den Förderanspruch verlierst. Die zweite Option ist besonders für Mieter attraktiv. Agierst du allerdings als Vermieter, ist die Option mit einigem Mehraufwand verbunden. So musst du dich eigenständig um die Messstellen und den Vertrag mit dem Energieversorger kümmern. Im Gegenzug erhältst du allerdings einen Mietstromzuschlag.
Vor- und Nachteile des Mieterstroms
Egal, ob du Mieter oder Vermieter bist, der Mieterstrom bringt einige Vorteile mit sich.
Vorteile von Photovoltaik für dich als Mieter
- Nachhaltiger Strom: Durch den Mieterstrom senkst du den C02-Verbrauch und trägst einen positiven Teil zum Klimaschutz bei.
- Kein Abnahmezwang: Niemand kann dich zwingen, das Mieterstrommodell zu wählen, auch wenn es sich positiv auf deine Abrechnung auswirkt. Um das sicherzustellen, sollte der Mieterstromvertrag nicht im Mietvertrag verankert sein. Eine entsprechende Klausel des Mieterstroms lässt sich allerdings unter bestimmten Umständen mit dem Mietvertrag koppeln.
- Geringere Stromkosten: Der Mieterstrom ist im Vergleich zum Netzstrom vom örtlichen Energieversorger deutlich preiswerter. Du senkst durch den Mieterstrom also deine monatlichen Nebenkosten.
Vorteile von Photovoltaik für dich als Vermieter:
- Schnellere Wohnungsvermietung: Das Thema Klimaschutz liegt den Deutschen am Herzen! Sofern du als Vermieter auf Mieterstromprojekte setzt, machst du die Wohnung für potenzielle Mieter attraktiver.
- Planbare Einkünfte: Die garantierten Einkünfte bringen dir in gewisser Weise eine Planungssicherheit bezüglich der regelmäßigen Einkünfte.
Alle mit dem Stromnetz verbundenen Solaranlagen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Welche Konditionen hat der Mieterstrom?
Der Mieterstrom lässt sich nur fördern, wenn der Vermieter diese definierten Vorgaben einhält:
- Er darf höchstens 90 Prozent des Preises des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs verlangen.
- Er darf den Bezug des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag koppeln.
- Der Mieter muss seinen Stromanbieter frei wählen dürfen und auch auf das Angebot, Mieterstrom zu beziehen, verzichten können.
Hinweis:
Die bisherigen Bestimmungen zeigen: Wenn Vermieter Strom an Mieter verkaufen, sind spezielle Regelungen zu berücksichtigen. Setze für sämtliche Bedingungen hinsichtlich des Mieterstroms einen separaten Vertrag auf, um die Energieversorgung durch Solarenergie separat zu betrachten.
Laut Mieterstromgesetz erhält der Vermieter oder Anlagenbetreiber, der den Solarstrom vom Dach an die Mieter verkauft, einen Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber. Diesen hat der Gesetzgeber übrigens im Zuge der EEG-Novelle erhöht. Er beläuft sich seitdem – je nach Anlagengröße, auf 2,37 bis 3,79 Cent pro Kilowattstunde. Gewährt wird dieser Zuschlag, nur, wenn:
- Die Anlage erst nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetztes am 25. Juli 2017 ans Netz ging
- Die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert ist
Für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen, gibt es geringere Mieterstromzuschläge. Für Anlagen bis 10 kW 2,67 Cent, bis 40 kW 2,48 Cent und Anlagen bis 1000 kW 1,67 Cent. Außerdem ist der Mietstromzuschlag jetzt unabhängig von der Einspeisevergütung, womit der Vermieter dauerhaft mehr mit Mieterstrom verdienen, kann.
Wie rechnen die Vermieter den Mieterstrom korrekt ab?
Der Strom aus Photovoltaikanlagen ist stark vom Wetter abhängig und reicht daher eigentlich nie aus, um den gesamten Strombedarf eines Mehrfamilienhauses zu decken. Angesichts dessen ist es wichtig, dass du als Vermieter die verbrauchte Strommenge den einzelnen Mietparteien ordnungsgemäß zuweisen kannst. Das funktioniert mit detaillierten Messeinrichtungen beziehungsweise Messkonzepten für den Mieterstrom.
Bis zum Jahr 2025 war beispielsweise der Summenzähler für die Abrechnung des Mieterstroms ein bewährtes Mittel. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat sich das jedoch geändert. Seitdem müssen alle PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt über einen Smart Meter verfügen. Das gilt bisher nur für neu installierte PV-Anlagen. Bis zum Jahr 2032 gilt es dann allerdings, den Großteil der herkömmlichen Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen.
Mieterstrom ist von Umlagen und Steuern befreit
Neben dem Mieterstromzuschlag senken noch weitere Aspekte die Stromkosten: Denn der Mieterstrom ist von Umlagen und Steuern wie Netzentgelten oder Konzessionsabgaben befreit. Da Photovoltaikanlagen manchmal viel, manchmal aber auch wenig oder gar keinen Strom erzeugen, ist eine Vollversorgung der Mieter mit Sonnenstrom praktisch unmöglich. Dennoch muss eine Vollversorgung des Mieters sichergestellt sein. Den zusätzlich benötigten Strom bezieht der Mieter deshalb über den Netzanschlusspunkt – also dem Netz der allgemeinen Versorgung. Er zahlt hierfür denselben Preis, den er auch an den Vermieter zahlt.
Umgekehrt kann der Vermieter oder Anlagenbetreiber überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Er erhält dafür die reguläre Einspeisevergütung.
Das Mieterstromgesetz und die EEG-Novelle 2021
Mit der EEG-Novelle traten zum 1. Januar 2021 folgende Änderungen rund um den Mieterstrom in Kraft:
- Der Photovoltaik-Mieterstromzuschlag weitete sich auf die Quartierlösungen aus.
- Der Gesetzgeber strich die Anlagenzusammenfassung. Das heißt, dass einzelne Photovoltaikanlagen nun getrennt voneinander zu behandeln sind.
- Das Lieferkettenmodell wurde anerkannt. Hierdurch hat die Personenidentität keinen Einfluss mehr auf den Mieterstromzuschlag.
- Gewerbesteuerliche Barrieren entfallen, sodass Betreiber von Solaranlagen nicht mehr so leicht ihre Gewerbesteuerbefreiung verlieren können.
Mit der EEG-Novelle zielt die Regierung darauf ab, die Energiewende voranzutreiben. Anstelle von Atom- oder Kohlekraft sollen die Abnehmer ihre Stromlieferung vermehrt aus erneuerbaren Energien, wie Photovoltaikanlagen, erhalten.
Photovoltaik-Strategie 2023
Mit der EEG-Novelle 2023 möchte der Bund die Photovoltaik-Technik deutlich effizienter nutzen. Er stellte daraufhin im Jahr 2023 die Photovoltaik-Strategie vor. Sie zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland zu beschleunigen und gleichzeitig das Gesamtsystem der Energieversorgung zu optimieren. Ende 2024 lag der PV-Anteil im deutschen Strommix bei 14,7 Prozent. Bis zum Jahr 2035 soll der PV-Strom eine tragende Säule in der Stromversorgung sein. Das langfristige Ziel ist es, bis dahin einen Anteil von mehr als 30 Prozent am Strommix zu erreichen.
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
- EEG-Umlage entfällt komplett – das erhöht die wirtschaftliche Attraktivität von Mieterstrom.
- Begrenzung der Mieterstrom-Anlagen auf 100 kWp ist aufgehoben.
- Neue Fördersätze für EEG-geförderten Mieterstrom aus Solaranlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Weitere Informationen gibt es bei der Bundesnetzagentur.
Wie funktioniert die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Das neue Modell ermöglicht die gemeinsame Eigenversorgung mit Strom aus einer Photovoltaikanlage und das so bürokratiearm wie möglich. Erhält der Mieter oder Vermieter innerhalb des Gebäudes den Solarstrom, ist er von der sogenannten Lieferantenpflicht ausgenommen. Sprich: Der Vermieter braucht keine Vollversorgung zu garantieren.
Zudem besteht für die Betreiber der Anlage keine Pflicht zur Reststromlieferung. Aufgrund dessen ist im Gegensatz zum weiterhin bestehenden Mieterstrommodell für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung keine zusätzliche Förderung zur Teileinspeisevergütung vorgesehen. Eine Vergütung für die Überschusseinspeisung ins Netz bestimmt das EEG.
Welche Vergütung erhalte ich für eine Volleinspeisung ins öffentliche Netz?
Grundsätzlich kannst du als Vermieter den erzeugten Strom auch voll ins öffentliche Netz einspeisen und eine Vergütung gemäß der EEG erhalten. Bedenke jedoch dabei, dass du zusätzlich keinen Mietstromzuschlag mehr erhältst! Die Bewohner der Mietwohnungen oder du selbst werdet dann ganz normal vom Anbieter eurer Wahl versorgt. Idealerweise rechnest du im Vorfeld aus, ob der Mieterstrom oder die Volleinspeisung finanziell attraktiver für dich sind.
Eine Beispielrechnung für den Mieterstrom könnte wie folgt aussehen:
Einnahmen aus Mieterstrom:
11.200 kWh × 0,25 Euro = 2.800 Euro
Geldeinnahmen aus Mieterstromzuschlag:
11.200 kWh × 0,0379 Euro = 424,80 Euro
Einnahmen aus Netzeinspeisung:
2.800 kWh × 0,0781 Euro = 218,68 Euro
Gesamteinnahmen:
2.800 Euro (Mieterstrom) + 424,80 Euro (Mieterstromzuschlag) + 218,68 Euro (Netzeinspeisung) = 3.443,48 Euro
Betriebskosten:
500 Euro
Nettoeinnahmen pro Jahr:
3.443,48 Euro – 500 Euro = 2.943,48 Euro
Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
- Die Nutzung des Stroms muss ohne eine Durchleitung durch ein Netz erfolgen.
- Die Strombezugsmengen des sogenannten Letztverbrauchers werden viertelstündlich gemessen.
- Die Verbraucher schließen einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber der Gebäudestromanlage.
Im Gebäudestromnutzungsvertrag vereinbarst du mit der anderen Partei das Recht auf die Nutzung des Stroms, und zwar im Umfang des ermittelten Anteils. Dieser lässt sich über einen Aufteilungsschlüssel festlegen. Zudem trefft ihr im Vertrag Regelungen zum Betrieb und der Wartung und den dadurch entstehenden Kosten. Die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung haltet ihr im Energiewirtschaftsgesetz unter dem neuen Paragrafen 42b fest.
Wachstumschancengesetz: Steuererleichterung für Mieterstrom
Die Bundesregierung beschloss im Zuge des Wachstumschancengesetzes eine Steuererleichterung für Mieterstrom. Gleiches gilt auch für das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Wohnungsunternehmen können demnach bis zu einer bestimmten Grenze Einnahmen aus Mieterstrom erzielen, ohne gewerbesteuerpflichtig zu werden. Das sind die Grenzen für die Unternehmen:
- Steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften – 30 Prozent
- Steuerpflichtige Wohnungsunternehmen – 20 Prozent
Alternative zum Mieterstrom: Mikro-Photovoltaikanlage
Falls du keinen Mieterstrom beziehen und auch keine eigene Dachanlage installieren kannst, musst du jedoch nicht ganz solarstromlos leben. Mittlerweile gibt es Alternativen: Die Mikro-, auch Plugin-Photovoltaikanlage – oder Balkonkraftwerk – genannten Solarsysteme für den Balkon oder Garten sind kostengünstige Möglichkeiten, selbst Strom zu produzieren.
FAQ zum Mieterstrom
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom ist Strom, der mittels einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt wird und direkt den Mietern zugutekommt. Stammt der Strom jedoch aus anderen erneuerbaren Energiequellen wie beispielsweise Windkraft fällt er nicht unter das Mieterstromgesetz.
Warum wird Mieterstrom gefördert?
Vor 2017 profitierten hauptsächlich Hauseigentümer von der Solarstrom-Förderung. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz erhielten dann auch Mieter den günstigen Solarstrom. Vermieter soll dieses Gesetz dazu animieren, mehr Solaranlagen auf den Dächern ihrer Mietwohnungen zu installieren und den gewonnenen Strom an die Mieter weiterzugeben.
Wie wird Mieterstrom gefördert?
Laut Mieterstromgesetz erhält der Vermieter direkt vom Netzbetreiber einen Mieterstromzuschlag. Dieser Zuschlag wurde im Zuge der EEG-Novelle 2021 erhöht und beläuft sich – je nach Anlagengröße – auf 2,37 bis 3,79 Cent pro Kilowattstunde. Neue Anlagen vom 1. Januar 2023 erhalten weniger. Für Anlagen bis 10 kW 2,67 Cent, bis 40 kW 2,48 Cent und Anlagen bis 1000 kW 1,67 Cent.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk als Alternative zum Mieterstrom?
In Deutschland können von den 19 Millionen Mieterhaushalten in Mehrfamilienhäusern bis zu 14,3 Millionen vom Mieterstrom profitieren. Diese Angaben gehen aus einer Studie des Instituts für Wirtschaft (IW) hervor. Wie genau es mit dem Balkonkraftwerk aussieht, darüber gibt eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Aufschluss. Laut ihr können Balkonkraftwerke in Deutschland nur rund 18 Prozent der Mieterhaushalte mit Mieterstrom versorgen. Für die überwiegende Mehrheit der Mieter kann ein Balkonkraftwerk dennoch eine gute Ergänzung zur Stromversorgung darstellen.
Warum ist Mieterstrom vorteilhafter als eine komplette Einspeisung des erzeugten Stroms?
Kurz und knapp: Es ist rentabler! Denn als Vermieter erhältst du für den Mieterstrom eine höhere Vergütung, als wenn du den Strom ins Netz einspeisen würdest. So amortisiert sich die Investition in eine PV-Anlage relativ schnell.
Welche Wartungsanforderungen gibt es für Solaranlagen im Mieterstrommodell?
Grundsätzlich gelten Solaranlagen als relativ wartungsarm. Du solltest die einzelnen Module allerdings jährlich reinigen oder einen Fachmann damit beauftragen. Pflicht ist es hingegen, die Anlagen alle 2 bis 4 Jahre durch einen Fachbetrieb warten zu lassen.
poetfahren am 06.03.2025 08:43
Mein Anliegen wurde nicht erwähnt. Ich habe eine Solaranlage zur Unterstützung meiner Ölheizung.
Ich möchte wissen, ob ich den Ertrag inKwh auf 1 l Heizol Energie umrechnen kann? 10 kwh Soarstrom entsp. 1 l Heizöl und somit über den... mehr
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