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Änderungen bei Einspeisevergütung und EEG: Was Besitzer von Solaranlagen 2025 wissen müssen

Es war einer der letzten Beschlüsse der vergangenen Legislaturperiode:  Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird neu geregelt und unter bestimmten Bedingungen sogar abgeschafft. Das sogenannte Solarspitzen-Gesetz  soll das Stromnetz entlasten und Anreize für die Speicherung von Solarstrom schaffen – macht es jedoch auch schwerer, für Strom aus Solar- beziehungsweise Photovoltaikanlagen eine Einspeisevergütung zu erhalten. Hier erfährst du mehr.

Warum eine Änderung der Einspeisevergütung notwendig wurde

Der Boom der Photovoltaikanlagen hat Deutschland in den vergangenen Jahren geprägt. Steuerliche Anreize, wie die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen, und die steigenden Energiepreise haben den Ausbau massiv beschleunigt.  Doch diese Erfolgsgeschichte hat auch ihre Schattenseiten und deshalb fragen sich viele: Solaranlage – Lohnt sich jetzt die Anschaffung?

Während immer mehr Solaranlagen in Betrieb gingen, blieben die Einspeisung ins Stromnetz und die Einspeisevergütung unreguliert. Anlagenbetreiber erhielten unabhängig vom Zeitpunkt der Einspeisung eine feste Vergütung. Doch in Zeiten negativer Strompreise führte dies zu einer paradoxen Situation: Strom, der niemanden etwas kostete, wurde weiterhin vergütet – und belastete dadurch Netzbetreiber und Steuerzahler.

Neue Regelungen bei der Einspeisevergütung ab Februar 2025

Das soll sich nun mit dem im Februar 2025 verabschiedeten Solarspitzen-Gesetz ändern. Dieses ergänzt und modifiziert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit einer Reihe neuer Regelungen: 

  • Abschaffung der Einspeisevergütung bei negativen Preisen: Kostet Strom weniger als 0 Euro, erhalten neue Solaranlagen ab einer Leistung von 2 Kilowatt keine Vergütung mehr.
  • Vergütungsausgleich am Ende der Laufzeit: Fehlende Einnahmen durch Stunden mit negativen Strompreisen werden am Ende der 20-jährigen Förderperiode ausgeglichen.
  • Direktvermarktung auch für Privatpersonen: Besitzer kleinerer Anlagen (unter 100 Kilowattpeak) können ihren Strom direkt an der Börse verkaufen – besonders attraktiv für Haushalte mit Stromspeichern.
  • Pflicht für Smart Meter: Für neue Anlagen ab 7 Kilowattpeak sind intelligente Messsysteme ein Muss. Auf lange Sicht sollen aber auch bestehende Anlagen Smart Meter erhalten.
  • Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter: Neue PV-Anlagen müssen Ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen, wenn keine intelligenten Messsysteme vorhanden sind.
  • Netzentlastung durch Abregelung: Bei drohender Überlastung können Netzbetreiber Anlagen in bestimmten Regionen vorübergehend herunterregeln.

Erhöhte Vergütung bei Wechsel: Betreiber von Bestandsanlagen können die Regelungen für Neuanlagen freiwillig übernehmen. Als Anreiz erhalten Sie eine erhöhte Einspeisevergütung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Erleichterung in der Energiebranche

Die Energiewirtschaft begrüßt die Einigung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), bezeichnete die Reform in einem Schreiben als „wichtigen Schritt für die Energiewende“. Sie hob hervor, dass die neuen Maßnahmen die Netzstabilität stärken.

Auch Felix Dembski von der sonnen GmbH sieht in der Reform Chancen. „Die Direktvermarktung auf Marktsignale ermöglicht es, Speicher besser zu nutzen und Strom gezielt einzuspeisen“, sagt Dembski dem Onlineportal merkur.de.

Laut Dembski gab es 2024 rund 500 Stunden, in denen durch einen Überschuss an Strom negative Preise entstanden. Mit den neuen Regelungen soll dieses Problem der Vergangenheit angehören – zumindest für neue Anlagen.

 

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Übersicht: Höhe der Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen

Wie hoch die Vergütung für deinen eingespeisten Solarstrom ausfällt, hängt allerdings nicht nur davon ab, ob deine PV-Anlage alt oder neu ist. Neben der installierten Leistung und Anlagengröße ist das Datum der Inbetriebnahme ein wichtiger Faktor. Denn die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 Prozent. Ebenfalls ausschlaggebend: Handelt es sich um eine Volleinspeisung oder nur um eine Teileinspeisung von überschüssigem Strom?

In der folgenden Tabelle findest du die aktuellen Vergütungssätze der Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 laut Bundesnetzagentur.

Art der Anlage Installierte Leistung  bis Überschusseinspeisung Volleinspeisung
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 10 kWp 7,94 ct/kWh 12,60 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 40 kWp 6,88 ct/kWh 10,56 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 100 kWp 5,62 ct/kWh 10,56 ct/kWh
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1EEG 2023) 100 kWp 6,39 ct/kWh 6,39 ct/kWh

Unterschied von Einspeisevergütung und Marktprämie

Du kannst deinen Strom nicht nur einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch an der Strombörse verkaufen. In diesen Fällen erhältst du statt der Einspeisevergütung die sogenannte Marktprämie. Diese ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Börsenpreisen.

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Fazit

Das Solarspitzen-Gesetz zeigt: Die Energiewende ist nicht nur eine technische, sondern auch eine politische Herausforderung. Während die Reform Anlagenbetreiber stärker in die Verantwortung nimmt, kann sie langfristig dazu beitragen, das Stromnetz effizienter und flexibler zu gestalten. Ob das Konzept aufgeht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wann wird die Einspeisevergütung abgeschafft

Auch nach der Einführung des Solarspitzen-Gesetzes bleibt die Einspeisevergütung Gegenstand von Diskussionen. Eine endgültige Abschaffung der Vergütung für Solarstrom ist aktuell jedoch nicht in Aussicht – zumindest solange das EEF in Kraft bleibt.

Was ändert sich 2025 bei PV-Anlagen?

Die wohl maßgeblichste Änderung rund um Photovoltaikanlagen sind die angepassten Vergütungssätze. Diese fallen 2025 je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung (Überschuss- oder Volleinspeisung) unterschiedlich hoch aus und sinken ab August 2025 halbjährlich um 1 Prozent. Für bestimmte Anlagen entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Strompreise sogar vollständig. Die Idee dahinter: Netzbetreiber entlasten und Eigenverbrauch plus Stromspeicherung fördern.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Ab dem 1. August 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik pro Halbjahr um 1 Prozent. Daraus ergeben sich für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Januar 2026 voraussichtlich die folgenden Vergütungssätze:

 

Art der Anlage Installierte Leistung  bis Überschusseinspeisung Volleinspeisung
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 10 kWp 7,87 ct/kWh 12,48 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 40 kWp 6,81 ct/kWh 10,46 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 100 kWp 5,56 ct/kWh 10,46 ct/kWh
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1EEG 2023) 100 kWp 6,33 ct/kWh 6,33 ct/kWh

 

Für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Juli 2026 kannst du mit folgenden Vergütungssätzen rechnen:

 

Art der Anlage Installierte Leistung  bis Überschusseinspeisung Volleinspeisung
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 10 kWp 7,79 ct/kWh 12,35 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 40 kWp 6,74 ct/kWh 10,35 ct/kWh
Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh
Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1EEG 2023) 100 kWp 6,27 ct/kWh 6,27 ct/kWh

 

Was bedeutet die sinkende Solar-Einspeisevergütung 2025 Betreiber von PV-Anlagen?

Sinkt die Höhe der Vergütung, erhältst du als Betreiber einer PV-Anlage weniger Geld für deinen eingespeisten Solarstrom. Dadurch lohnt es sich immer mehr, wenn du deinen Strom selbst verbrauchst statt ihn ins Netz einzuspeisen. Wenn du 2025 eine neue Solaranlage planst, solltest du die optimale Anlagengröße wählen, um entweder von einer rentablen Überschusseinspeisung oder einer gezielten Volleinspeisung zu profitieren. Vor allem für größere Anlagen über 100 Kilowattpeak lohnt sich außerdem zunehmend die Direktvermarktung an der Strombörse.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Einspeisevergütung und die Leistung der PV-Anlage?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • Vorrangig bestimmt die Anlagengröße die Vergütungssätze, wobei kleinere Anlagen oft höhere Cent/kWh-Sätze erhalten. 
  • Auch die Art der Einspeisung – Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung – beeinflusst die Strom-Einspeisevergütung, da für Volleinspeisung höhere Vergütungssätze gelten. 
  • Zudem spielt das Datum der Inbetriebnahme eine Rolle, da die aktuelle Einspeisevergütung regelmäßig sinkt.

Auf die tatsächliche Leistung der PV-Anlage wiederum haben vor allem die Ausrichtung und Neigung der Module, die Sonneneinstrahlung am Standort und der Verschattungsgrad einen Einfluss. Die Qualität der Solarmodule und Wechselrichter sowie die regelmäßige Wartung wirken sich ebenfalls auf den Ertrag in Kilowattstunden aus.

 

Ist eine PV-Anlage trotz sinkender Einspeisevergütung wirtschaftlich?

Photovoltaikanlagen bleiben trotz sinkender Einspeisevergütung wirtschaftlich, da die Strompreise steigen und der Eigenverbrauch immer rentabler wird. Selbst erzeugter Solarstrom kostet nämlich deutlich weniger als Netzstrom. Besonders bei hoher Anlagengröße und optimaler Nutzung des Solarstroms kann sich die Investition schnell amortisieren. Zusätzlich gibt es Förderungen, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile, mit denen du die initialen Kosten signifikant senken kannst.

Ist die Einspeisevergütung mit anderen Photovoltaik-Förderungen kombinierbar?

Du kannst die Einspeisevergütung auch mit anderen Förderungen rund um Photovoltaik kombinieren. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und einige Bundesländer bieten zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen an. Auch regionale Förderprogramme für Batteriespeicher oder Eigenverbrauch lassen sich oft mit der Einspeisevergütung gemäß EEG verbinden. Prüfe jedoch unbedingt vorab die Bedingungen der einzelnen Programme, um die maximale Förderung zu erhalten.

 

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