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Grundbuchauszug beantragen - so geht's

Du benötigst einen Grundbuchauszug einer Immobilie? Erfahre hier, wie du ihn beantragen kannst, welche Kosten anfallen und wie der Ablauf ist. Außerdem findest du ein kostenloses Musterformular zur Beantragung.

Grundbuchauszug beantragen – das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchs einer Immobilie, die Informationen zu Eigentumsverhältnissen der Grundstückseigentümer, Rechten und Belastungen enthält.
  • Notwendigkeit: Erforderlich beim Kauf, Verkauf oder zur Beleihung einer Immobilie, um genaue Informationen über die Rechtsverhältnisse zu erhalten.
  • Kosten: Ein einfacher Auszug kostet 10 Euro, während für einen beglaubigten Auszug 15 bis 20 Euro anfallen.
  • Berechtigung: Nur Personen mit berechtigtem Interesse, wie Eigentümer, Erben, Gläubiger oder bevollmächtigte Vertreter, dürfen einen Grundbuchauszug anfordern.
  • Beantragung: Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar – jedoch gibt es auch weitere Möglichkeiten.

Grundbuchauszug beantragen – so gehst du vor

  1. Zuständigkeit ermitteln: Finde das zuständige Amtsgericht über das Justizportal des Bundes und der Länder.
  2. Antrag stellen: Schriftlich per Post, Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen.
  3. Mit unserem kostenlosen Musterschreiben geht das ganz einfach.
  4. Informationen und Unterlagen bereitstellen: Angaben zu Name, Anschrift, Gemarkung und Flurstücksnummer im Antrag angeben.
  5. Kosten bezahlen: Die Gebühr für den Grundbuchauszug zahlen.
  6. Wartezeit: Mit einer Bearbeitungszeit von etwa 14 Tagen rechnen.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes einer Immobilie oder Wohnung, die alle relevanten Informationen enthält, darunter die Flurnummer, Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen wie Grundschuld, Hypothek oder Nießbrauch.

Wozu braucht man einen Grundbuchauszug?

Grundbuchauszug für die Immobilienfinanzierung

Der Grundbuchauszug ist entscheidend für die Überprüfung durch die Bank bei der Immobilienfinanzierung. Die Bank benötigt einen beglaubigten Auszug der Abschrift, um beispielsweise zu überprüfen, ob bereits bestehende Verbindlichkeiten deine Immobilie belasten. Bei Genehmigung dient die Immobilie als Absicherung für den Kredit. Im Falle von Zahlungsunfähigkeit kann die Bank die Immobilie veräußern.

Grundbuchauszug beim Immobilienverkauf

Auch bei Verkaufsvorgängen ist ein Grundbuchauszug erforderlich, um die Rechtsverhältnisse der Immobilie klar zu erfassen. Käufer möchten sicherstellen, dass keine unentdeckten Belastungen auf der Immobilie liegen, Verkäufer müssen den rechtmäßigen Besitz und eventuelle Belastungen nachweisen können.

Kann jeder einen Grundbuchauszug anfordern?

Für einen Grundbuchauszug brauchst du ein berechtigtes Interesse, da das Grundbuch nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist. Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn du:

  • Eigentümer der Immobilie bist
  • Erbe einer Immobilie bist 
  • Gläubiger des Eigentümers der Immobilie bist
  • als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben willst
  • zum Beispiel ein Wegerecht hast
  • als Mieter erfahren willst, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist
  • eine Vollmacht des Eigentümers hast
  • eine Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bist.

Die Grundbuchämter haben einen gewissen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über die Erteilung eines berechtigten Interesses zur Einsicht in das Grundbuch.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Es gibt 4 Möglichkeiten, einen Grundbuchauszug zu beantragen:

1. Beantragung beim Amtsgericht bzw. Grundbuchamt

  • Ermittle das für dich zuständige Amtsgericht über das Justizportal des Bundes und der Länder.
  • Beantrage den Auszug schriftlich per Post oder Fax oder persönlich beim Grundbuchamt.
  • Bringe deinen Personalausweis mit.

2. Beantragung über einen kostenpflichtigen Online-Dienstleister

  • Du kannst einen externen, nicht-behördlichen Online-Dienstleister gegen eine Gebühr beauftragen.
  • Dieser übermittelt den Antrag an das zuständige Grundbuchamt.

3. Beantragung über den Notar

  • Du kannst einen Notar bitten, den aktuellen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs zu beschaffen.
  • Der Notar hat schnellen elektronischen Zugang zum Grundbuch.

4. Beantragung des Grundbuchauszugs online

Du kannst den Grundbuchauszug auch online beantragen. Dabei nutzt du das automatisierte Abrufverfahren, das es dir ermöglicht:

  • Einsicht in Grundbuchblätter zu nehmen,
  • Abschriften des Grundbuchinhalts zu fertigen,
  • nach Stichworten wie Flurstück oder Eigentümer zu suchen,
  • den letzten Grundbucheintrag und Eintragungsanträge festzustellen.

Für die Nutzung dieses Verfahrens fallen Einrichtungsgebühren in Höhe von 50 Euro an sowie 8 Euro pro Grundbuchblatt an. Private Immobilienbesitzer sollten vorab die Kosten für einen eigenen Zugang abwägen. Wenn du den Grundbuchauszug selbst online beantragen möchtest, kannst du dies über das kostenpflichtige Beantragungssystem des Justizportals des Bundes und der Länder tun. Beachte dabei die Bearbeitungszeit für die Einrichtung.

Wo finde ich die elektronischen Grundbücher?

Das elektronische Grundbuch zur Einsicht ist über die Landesportale der Bundesländer zugänglich. Dabei wird eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro sowie 8 Euro pro Blatt aus dem Grundbuch fällig. Hier findest du die zuständigen Behörden der Länder:

Bayern

Baden-Württemberg

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für den Grundbuchauszug variieren je nach Art der Beantragung und ob er beglaubigt sein soll oder nicht. Die Kosten richten sich nach dem 2013 in Kraft getretenen Gerichts- und Notarkostengesetz.

Art des Grundbuchauszugs Einfacher Grundbuchauszug Beglaubigter Grundbuchauszug
Beim Amtsgericht 10,00 Euro 20,00 Euro
Beim Notar 10,00 Euro 15,00 Euro
Über Online-Service ca. 35,00 Euro ca. 50,00 Euro
Automatisiertes Abrufverfahren* 10,00 Euro 15,00 Euro

* Gebühren für eingeschränktes automatisiertes Abrufverfahren: 50 Euro Einrichtungsgebühr und 8 Euro je Grundbuchblatt. Nicht ideal für private Besitzer mit geringem Bedarf.

Gibt es den Grundbuchauszug auch kostenlos?

Leider ist es nicht möglich, einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, da die Kosten dafür im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind. Allerdings kannst du den aktuellen Grundbuchauszug möglicherweise vom Grundstückseigentümer erhalten. Wenn der Eigentümer kürzlich eine Finanzierung beantragt und eine Grundbucheinsicht benötigt hat, hat er eventuell einen aktuellen Auszug, den er dir zur Verfügung stellen kann. Das wäre dann für dich kostenlos.

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FAQ – Grundbuchauszug beantragen

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Das Grundbuch folgt einem einheitlichen Muster und umfasst 5 Hauptbereiche:

  • Aufschrift: Das Deckblatt enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts.
  • Bestandsverzeichnis: Hier sind alle Grundstücke aufgeführt, inklusive Angaben zur Gemarkung, Flur, Rechten (wie Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe.
  • Abteilung I – Eigentümer: Diese Abteilung verzeichnet die Eigentumsverhältnisse der Grundstückseigentümer. Sie enthält den Namen des oder der Eigentümer sowie den Grund und das Datum der Eintragung, beispielsweise durch Erbschaft oder Auflassung.
  • Abteilung II – Beschränkungen und Belastungen: Hier werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt, einschließlich Reallasten, Nießbrauch oder Erbbaurecht, neben den Grundpfandrechten.
  • Abteilung III – Grundpfandrechte: Diese Abteilung beinhaltet Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden, die beim Abschluss einer Baufinanzierung entstehen, wenn das Grundstück als Sicherheit dient.

Wie schreibe ich einen Antrag auf Grundbuchauszug?

Neben den persönlichen Daten wie Name und Anschrift müssen auch die Gemarkung und das Flurstück angegeben werden. Gemarkung und Flurstücksnummer findest du in den Unterlagen zur Immobilie, zum Beispiel im notariellen Kaufvertrag.

Was ist eine Gemarkung?

Eine Gemarkung bildet einen Verband mehrerer in der Regel zusammenhängender Grundstücke oder Flurstücke. Der Name der Gemarkung ist häufig die darauf befindliche Siedlung – das kann eine ganze Gemeinde oder zum Beispiel ein Gebiet beziehungsweise ein Stadtteil sein.

Was ist ein Flurstück?

Das Flurstück ist ein amtlich vermessenes Stück Land, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten sowie in Katasterplänen und -büchern eingetragen ist. Im Liegenschaftskataster hat jedes Flurstück eine eigene Flurstücksnummer.

Wann muss ein Grundbuchauszug beglaubigt sein?

Ein beglaubigter Grundbuchausdruck aus einer Grundbucheinsicht wird im Gegensatz zu einem unbeglaubigten Ausdruck, oft benötigt, wenn du ihn für offizielle Zwecke verwenden musst. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Beantragung einer Hypothek oder Grundschuld oder bei gerichtlichen Angelegenheiten.

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