Wer mehr als einen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hat, ist in der Regel mit der Zweitwohnsitzsteuer konfrontiert. Wer wie viel zahlen muss, variiert jedoch von Kommune zu Kommune. Ein Überblick.
Zweitwohnsitzsteuer – das Wichtigste in Kürze
- Hast du neben deinem Hauptwohnsitz eine Nebenwohnung, musst du für diese in der Regel Steuern zahlen.
- Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer legt die Kommune fest, in der sich dein Nebenwohnsitz befindet.
- Die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin beträgt beispielsweise 15 Prozent, in München 18 Prozent und in Hamburg 8 Prozent. Nur Düsseldorf verlangt unter den 15 größten deutschen Städte keine Zweitwohnungssteuer.
- Berechnet wird die Zweitwohnsitzsteuer auf Grundlage der Jahresnettokaltmiete für deine Zweitwohnung.
- Die Zweitwohnsitzsteuer wird automatisch eingezogen.
Zweitwohnsitzsteuerrechner
So funktioniert der Zweitwohnsitzsteuerrechner:
- Du gibst die Jahresnettokaltmiete deiner Zweitwohnung ein. Also deine Monatsmiete ohne Nebenkosten aufs Jahr hochgerechnet.
- Befindet sich dein Zweitwohnsitz in einer der 15 größten deutschen Städte wähle deine Stadt einfach aus.
-oder-
3. Befindet sich deine Nebenwohnung nicht in einer der 15 größten deutschen Städte, trage den entsprechenden Steuersatz manuell ein. Wie viel Zweitwohnsitzsteuer deine Kommune verlangt, erfährst du auf deren Internetseite.
4. Du erhältst deine jährlich zu entrichtende Zeitwohnsitzsteuer.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnungsteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. Gemeinden und Städte können sie erheben, wenn eine Nebenwohnung oder Nebenwohnsitz angemeldet wird (GG Artikel 105 Absatz 2a).
In Deutschland gibt es für jeden Wohnsitz eine Meldepflicht zur Anmeldung.
Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?
Für Einwohner mit einem Zweitwohnsitz erhalten Städte und Gemeinden keinen kommunalen Finanzausgleich vom Bund. Für Einwohner mit Hauptwohnsitz schon. Damit sie bei Zweitwohnungen nicht leer ausgehen, haben viele Kommunen eine Zweitwohnungssteuer eingeführt.
Aufgrund dessen kam es in der Vergangenheit schon zu einigen Rechtsstreitigkeiten. In mehreren Gerichtsurteilen wurde entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer auf Grundlage der Verfassung gerechtfertigt ist und erhoben werden darf.
Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Zunächst muss jeder Steuerpflichtige zahlen, der eine Zweitwohnung in einer Gemeinde hat, die diese Steuer erhebt. Das gilt auch für Studenten, wenn sie in ihrer Studentenbude und zusätzlich noch bei ihren Eltern gemeldet sind. Die Zweitwohnungssteuer wird für alle Arten von Wohnungen fällig, wenn sie selbst genutzt werden – also auch für Ferienwohnungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Miete zahlst oder nicht. Fällig wird die Zweitwohnsitzsteuer auch bei Eigentum.
Ausnahmen: Wer muss nicht zahlen?
Von der Steuer befreien lassen können sich ganz legal folgende Personen:
- Berufspendler, wenn sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 (Az. 1 BvR 1232/00).
- Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, um beispielsweise Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Zivildienst zu leisten.
- Personen, die im Gefängnis sitzen.
- Personen, die sich nur vorübergehend an einem anderen Ort, wie in einem Hotel oder einer Pension, befinden. Das gilt bis zu 6 Monate.
- Studenten, die kein eigenes Einkommen haben und finanziell noch abhängig von den Eltern sind, bekommen oft eine Befreiung.
- Für Wohnungen in Alten- und Pflegeheimen wird keine Abgabe fällig.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer fällt von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich aus. Manchmal wird sie gar nicht erhoben.
Berechnet wird die Abgabe anhand der jährlichen Nettokaltmiete. Wenn der Zweitwohnsitz beispielsweise ein WG-Zimmer eines Studenten ist, wird die Steuer anteilig der genutzten Wohnfläche berechnet. Bei Eigentumswohnungen ist die Bemessungsgrundlage die ortsübliche Vergleichsmiete.
Im Schnitt liegt der Steuersatz für die Zweitwohnung zwischen 5 und 15 Prozent der jeweiligen Miete.
Zur besseren Veranschaulichung findest du im Folgenden Rechenbeispiele zur Zweitwohnsitzsteuer:

Grafik: immowelt
Rechenbeispiele zur Zweitwohnsitzsteuer in Berlin, München und Hamburg
Zweitwohnsitzsteuer Berlin
Max Müller lebt in Chemnitz, studiert aber in Berlin. In Chemnitz bleibt sein Erstwohnsitz. In Berlin hat er eine Nebenwohnung angemeldet und muss 15 Prozent Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Bei monatlich 600 Euro Kaltmiete und einer Jahresnettomiete von 7.200 Euro, zahlt er im Jahr 1.080 Euro Zweitwohnsitzsteuer.
Zweitwohnsitzsteuer München
Lisa Meier wohnt in Ravensburg, arbeitet aber in München und bewohnt dort ein WG-Zimmer. München erhebt eine Zweitwohnungssteuer von 18 Prozent. Lisas anteilige Kaltmiete beträgt monatlich 750 Euro. Bei der Jahresnettomiete von 9.000 Euro zahlt sie für ihre Zweitwohnung in München 1.620 Euro Zweitwohnsitzsteuer.
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg
Franziska Schmidt lebt in Lübeck, hat aber wegen der Arbeit in Hamburg eine Zweitwohnung. Diese wird in Hamburg mit einem Steuersatz von 8 Prozent besteuert. Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.200 Euro, die Jahresnettomiete 14.400 Euro. Auf dieser Basis muss Franziska für ihre Zweitwohnung in Hamburg 1.152 Euro Zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Wann muss ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Die Steuer wird automatisch eingezogen, wenn du deine Nebenwohnung angemeldet hast. Den Zeitpunkt kann jedoch jede Stadt oder Gemeinde individuell festlegen.
Was passiert, wenn ich die Zeitwohnsitzsteuer nicht zahle?
In Deutschland gilt das Melderecht. Das heißt, du musst deine Wohnung anmelden – auch deine Nebenwohnung. Meldest du deine Zweitwohnung nicht an, ist das Steuerhinterziehung. Nach Paragraf 370 der Abgabenordnung kann das bestraft werden. Entweder mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Beichten schützt vor Strafe
Wer bisher die Zweitwohnungssteuer hinterzogen hat, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten. Das geht solange die Tat noch nicht von den Behörden entdeckt wurde. Ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht kann bei der Formulierung der Selbstanzeige helfen.
Kann ich die Zweitwohnungssteuer absetzen?
Ja, wenn der Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen nötig ist und die Kosten mindestens 10 Prozent der Hauptwohnungskosten betragen. Das zählt als doppelte Haushaltsführung. Du kannst die Zweitwohnsitzsteuer dann als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Damit die Steuer unter Werbungskosten abgesetzt werden kann, muss das Finanzamt die zusätzliche Wohnung als Nebenwohnung anerkennen. Dafür sind folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Ausstattung und Größe der Wohnungen
- soziale Kontakte an den Wohnorten
- Aufenthaltsdauer und -häufigkeit
- Dauer der Beschäftigung
Die Nebenwohnung darf außerdem nur maximal halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt sein, wie die Hauptwohnung.