Viele Pferdeliebhaber haben einen Traum – den eigenen Reiterhof zu kaufen. Doch eine solche Immobilie ist oft nicht gerade günstig. Zudem gibt es viele rechtliche Aspekte, die potenzielle Reiterhofbesitzer beachten müssen – von verschiedenen Haltungsmöglichkeiten über das Tierschutzgesetz bis hin zur gewerblichen Nutzung des Reiterhofs.
Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – dieses Sprichwort, das übrigens auf den deutschen Schriftsteller Friedrich von Bodenstedt zurückgehen soll, beschreibt für viele Menschen ein Lebensgefühl. Sie lieben Pferde und sind nur auf deren Rücken wirklich in ihrem Element. Umso mehr wünschen sie sich, selbst ein Pferd zu besitzen oder, noch besser, Eigentümer eines eigenen Reiterhofs zu sein. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.
Je nachdem, welchem Zweck der eigene Reiterhof vornehmlich dienen soll, besteht er aus verschiedenen Gebäuden. In den meisten Fällen gehört jedoch zwingend ein Stall dazu, gegebenenfalls mit Boxen. Denn während die Pferde zumindest in den wärmeren Jahreszeiten auch gut im Freien gehalten werden können, ist es im Winter zu kalt. Zusätzlich zum Stall, sollten Pferde auf jeden Fall Auslaufmöglichkeiten haben, beispielsweise auf einem Reitplatz oder einer Reitbahn. Auch der Bau oder Kauf einer Reithalle ist möglich. Eine solche Halle muss große, leicht zu öffnende Türen haben, die es im Idealfall auch ermöglichen, auf einem Pferd hinein oder herauszureiten. Besonders wichtig ist bei solchen Reithallen der Boden. Dieser muss gleichmäßig befeuchtet werden – dafür sorgt entweder eine automatische Reitbodenbewässerung von oben oder ein sogenanntes Ebbe-Flut-System, bei dem der Reitboden von unten befeuchtet wird. Wer sich für den Erwerb einer solchen Halle interessiert, sollte daher auf jeden Fall prüfen, welches System verbaut wurde und ob dieses voll funktionstüchtig ist.
Zu einem vollständigen Reiterhof gehören heute auch immer Weideflächen. Etwa zwischen Mitte April bis Ende Oktober ist Weidesaison – auf diesen Flächen können sich die Pferde dann frei bewegen und grasen. Je nach den Vorlieben des Pferdebesitzers kann dies sowohl Tag und Nacht als auch nur stundenweise geschehen.
Pferde können auf die unterschiedlichste Art und Weise gehalten werden. Üblicherweise richtet sich die Art der Haltung nach dem Zweck des Reiterhofs - und natürlich danach, was für das Tier am besten ist.
Zählt zu den häufigsten Haltungsarten. Der Stall wird dabei in gleich große Boxen aufgeteilt, in denen sich die Pferde vor allem nachts aufhalten können. Wichtig dabei ist, dass die Box groß genug ist. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung empfiehlt, dass die Größe der Box mindestens der doppelten Widerristhöhe des Pferdes im Quadrat entsprechen sollte – vereinfacht gesagt: etwa 3,5 mal 3,5 Meter.
Im Gegensatz zur Boxenhaltung steht Pferden in der Offenstallhaltung ein gemeinsamer, überdachter Bereich zur Verfügung. Die Pferde können sich so besser gegenseitig hören, riechen und berühren. Die Tiere haben außerdem die Möglichkeit, sich zwischen dem Stallbereich und dem Außenbereich hin und her zu bewegen.
Eine Paddockbox ist im Grunde eine Einzelbox wie aus der Boxenhaltung – mit dem Unterschied, dass sie sich im Außenbereich befindet. Meist liegen mehrere offene Paddockboxen nebeneinander, sodass die Pferde die Möglichkeit haben, sich gegenseitig über den Zaun hinweg zu pflegen.
Die Laufstallhaltung ist ähnlich der Offenstallhaltung. Hierbei wird der Offenstall so ausgebaut, dass die Pferde zwingend den Ort wechseln müssen, wenn sie beispielsweise Wasser oder Futter zu sich nehmen wollen. Pferdebesitzer wollen so erreichen, dass sich die Tiere mehr bewegen.
Die Gruppenauslaufhaltung lässt den Pferden wohl die größte Freiheit. Laufstall, Auslauf und Weide bilden dabei eine Einheit, so dass die Tiere als Herde frei herumlaufen und Kontakt zueinander haben können, wie es ihnen gerade selbst am besten gefällt.
Bei der Robusthaltung werden die Tiere ganzjährig draußen gehalten. Voraussetzung hierbei ist, dass die Weide Möglichkeiten für die Tiere enthält, sich vor Sonne und Wind zu schützen – das geht etwa mit Bäumen oder auch mit selbst errichteten Unterständen. Laut EU-Tierschutzrichtlinie muss auch eine solche Weide aber über einen Unterstand verfügen – vor allem für die Wintermonate.
Vorsicht: Diese Form der Haltung ist in den meisten Bundesländern verboten und gilt als Tierquälerei. Bei der Ständerhaltung werden Pferde fest an einem Ständer angebunden. Diese Haltung stammt aus einer Zeit, in der Pferde vor allem als Arbeitstiere beansprucht wurden.
Die Haltung der Pferde ist übrigens nicht ausschließlich Sache des Eigentümers. Der Gesetzgeber hat mit dem Tierschutzgesetz Regeln geschaffen, an die sich jeder zu halten hat, der ein Pferd sein Eigen nennt. So schreibt das Gesetz beispielsweise vor, dass zur artgerechten Haltung auch der Hör-, Sicht- und Geruchskontakt zu Artgenossen gehört. Beim Bau der Boxen ist darüber hinaus darauf zu achten, dass Pferde sich zum Schlafen in Seitenlage hinlegen können. Bei einer Haltung in einem offenen Stall müssen Tierfreunde also darauf achten, dass genügend Platz ist, damit sich alle Tiere gleichzeitig in diese Lage begeben können.
Auch der Untergrund, auf dem die Pferde weiden, ist wichtig – darauf sollten Immobilienkäufer also schon bei der Auswahl des passenden Grundstücks achten. Es muss nicht nur ausreichend Bewegung geboten werden, die Tiere sollten auch nicht ständig auf einem nassen oder matschigen Untergrund stehen müssen. Dieser fördert bei Pferden typische Krankheiten wie Mauke oder Strahlfäule, zudem legen sich die Pferde nicht gerne auf solche Böden. Tierfreunde sollten darauf achten, dass Ställe und alle Gänge, die von den Pferden betreten werden, rutschfest sind.
Pferde schätzen auch gute, saubere Luft. Staub und Feuchtigkeit müssen im Stall demnach möglichst gering gehalten werden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass Ställe klimatisiert werden sollten – vielmehr muss ein Stall entsprechende bauliche Eigenschaften haben und eine hohe Luftzirkulation ermöglichen. Auch dies gilt es vor dem Kauf eines Reiterhofs zu prüfen.
Neben Tierschutzaspekten müssen alle, die am Kauf eines Reiterhofs interessiert sind, auch viele andere Dinge beachten. Zunächst sollten sie sich darüber klar werden, welchem Zweck der Reiterhof in erster Linie dienen soll. So kann der Bereich für die Pferde beispielsweise nur Teil eines größeren Bauernhofs sein oder das Anwesen kann ausschließlich der Haltung der Pferde dienen.
Ein Reiterhof kann weiterhin beispielsweise touristischen Zwecken dienen, er kann nur für den oder die Eigentümer selbst da sein oder er kann Teil einer Reitschule sein. Zu unterscheiden sind darüber hinaus die Begriffe Reiterhof und Gestüt. Während ein Reiterhof nur der Aufenthaltsort von Pferden ist, dient ein Gestüt vornehmlich deren Zucht. In einigen Bundesländern ist eine Genehmigung des Veterinäramts erforderlich, wenn ein Reiterhof betrieben wird – Käufer sollten sich vorab am besten direkt vor Ort beim Amt informieren. Wenn der Reiterhof kommerziell betrieben werden soll, muss dafür unter Umständen ein Unternehmen gegründet werden. Hierfür wiederum sollten sich Käufer vorab beim Steuerberater über die Voraussetzungen und verschiedenen Möglichkeiten informieren. Soll der Reiterhof später unter Umständen einmal erweitert werden, ist es zudem wichtig, darauf zu achten, dass das Grundstück eine ausreichende Größe hat.
Am wichtigsten aber: Wer einen Reiterhof kauft, braucht ein ausreichend großes Finanzpolster. Die Tiere verursachen relativ hohe laufende Kosten, nicht nur für die Unterbringung. Auch das Futter muss bezahlt werden. Zudem müssen die Tiere unter Umständen irgendwann auch medizinisch versorgt werden. Hierbei fallen Kosten für den Tierarzt und etwaige Medikamente an. Wer aber über genügend Rücklagen verfügt, kann sich mit einem eigenen Reiterhof sicher einen Lebenstraum erfüllen.