In einem 11-Parteien-Mehrfamilienhauses, das aus einem Vorderhaus, Seitengebäude und Hinterhaus besteht, liegt diese Wohnung im 2. OG des Hinterhauses. Durch die Bauweise des Gebäudes werden Sie im 2. OG bereits Dachschrägen vorfinden. Der Kniestock ist jedoch sehr hoch, so dass die Dachschrägen die Stellmöglichkeiten von Möbeln kaum einschränken. Vorab sei erwähnt, dass die zur Verfügung stehenden Fotos vom aktuellen Mieter bei Einzug erstellt wurden. Die Zahl der Bilder ist daher eingeschränk...