Gesetz über digitale Dienste - Neuer Rechtsrahmen für Online-Plattformen

Am 16. November 2022 trat das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, „DSA") in Kraft. Es setzt einen neuen Standard für die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen, um alle Nutzer in der Europäischen Union (EU) gleichermaßen zu schützen, sowohl in Bezug auf den Schutz vor illegalen Waren, Inhalten oder Dienstleistungen als auch in Bezug auf ihre Grundrechte im Internet.

 

Neues Konzept des aktiven Nutzers

 

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 DSA müssen die Anbieter von Online-Plattformen regelmäßig und mindestens alle sechs Monate "Informationen über die durchschnittlichen monatlichen aktiven Nutzer des Dienstes in der EU, berechnet als Durchschnitt über den Zeitraum der letzten sechs Monate" in einem öffentlich zugänglichen Bereich ihrer Plattform offenlegen. Damit soll festgestellt werden, ob eine Plattform als "sehr große Online-Plattform" (VLOP) gilt, das heißt, dass sie durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU hat. Aufgrund ihres bedeutenden Einflusses auf die Verbreitung von Inhalten innerhalb der EU unterliegen VLOPs einer verstärkten Regulierung im Rahmen des DSA.

 

Das neue Konzept des aktiven Nutzers wird durch den DSA definiert.  Ein "Nutzer" ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Vermittlungsdienst in Anspruch nimmt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen (Artikel 3 lit. b) DSA). Ein "aktiver Nutzer einer Online-Plattform" ist jemand, der eine Online-Plattform nutzt, indem er die Online-Plattform damit beauftragt, Informationen zur Verfügung zu stellen, oder der den Inhalten der Online- Plattform ausgesetzt ist, die diese zur Verfügung stellt und über ihre Online-Schnittstelle verbreitet (Artikel 3 lit. p) DSA). 

 

Erwägungsgrund 77 des DSA enthält weitere Leitlinien zur Definition des aktiven Nutzers, indem beispielsweise Besuche von automatisierten Nutzern wie Bots oder Scrapern ausgeschlossen werden und klargestellt wird, dass nur einzelne Nutzer gezählt werden sollten. Die Definition ist jedoch noch nicht gefestigt und die Europäische Kommission hat noch keine spezifische Methodik für die Berechnung der aktiven Nutzer im Rahmen des DSA vorgelegt.

 

Erklärung zu den durchschnittlich aktiven monatlichen Nutzern

 

Wir haben die durchschnittliche Anzahl der monatlich aktiven Nutzer unserer Plattform innerhalb der EU für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 ermittelt. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Nutzer unter 45 Millionen Nutzern liegt und unsere Plattform somit nicht als VLOP gilt.

 

Wir werden diese Zahlen regelmäßig überprüfen und im Laufe des Jahres aktualisierte Informationen veröffentlichen.

 

Stand: 01. August 2023

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