Sonstiges
Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich /per Email bis zum 01.09.2024 abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet eine weitere Gebotsrunde statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist.
Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Bieter zu Nachgeboten aufzufordern und von einzelnen Bietern einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der angegebene "Kaufpreis" ist lediglich eine Preisvorstellung, basierend auf dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert. Das Verkehrswertgutachten kann nicht übersandt werden, es kann zu den üblichen Geschäftszeiten auf meiner Dienststelle eingesehen werden.
***WICHTIGER HINWEIS FÜR KAUFINTERESSENTEN***
Im Kaufvertrag wird der Käufer verbindlich auf die Eigenbedarfskündigung verzichten müssen. Diese Vertragsbedingung ist nicht verhandelbar. Von daher sollten Kaufinteressenten das Objekt nicht für die Eigennutzung, sondern vielmehr als Kapitalanlage betrachten.
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, Balkon-Terrassen-Fläche: 5,00 m², Kellerfläche: 7,00 m², 2 Etagen, Lage im Ort