Wer sich ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss viel Geld in die Hand nehmen. Von staatlicher Seite gibt es jedoch finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und andere Arten der Subvention. Ein Überblick.
Egal du eine Immobilie kaufen, bauen oder sanieren willst, es kostet eine Menge Geld. Mit verschiedenen Förderungen greift der Staat dir finanziell unter die Arme.
Inhaltsübersicht
Welche Förderungen gibt es?
Förderung auf Bundesebene | Art | Geeignet für |
---|---|---|
Wohn-Riester | Jährliche Sparzulage, Kredit | Neubau, Kauf, energetische Maßnahmen |
Wohnraumförderung | Zinsvergünstigter Kredit, Zuschüsse für einkommensschwache Familien | Neubau, Kauf eines Neubaus |
Wohneigentum für Familien (KfW 300) | Zinsvergünstigter Kredit für Familien | Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40 |
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) | Zinsvergünstigter Kredit | Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40 |
KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124) | Kredit | Neubau, Kauf; kein Mindeststandard |
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) | Zinsvergünstigter Kredit | Kauf von Genossenschaftsanteilen |
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270) | Kredit | Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik und Kleinwindkraftanlagen |
Energieeffizient Sanieren (KfW 261) | Zinsvergünstigter Kredit für eine Komplettsanierung | Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilie |
Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) | Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen | Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilie wie zum Beispiel Heizungstausch und Dämmung |
Energieberatung für Wohngebäude | Zuschuss | Beratung durch einen ausgewiesenen Energieberater |
Altersgerecht Umbauen (KfW 159) | Zinsvergünstigter Kredit | Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz |
Barrieren reduzieren (KfW 455-B) | Zuschuss | Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren |
Förderungen für Kauf oder Neubau eines Eigenheims
Wohn-Riester
Was ist der Wohn-Riester?
- Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für den Kauf, Neubau oder barrierefreien Umbau einer Immobilie
- Ab 2024 auch für energetische Maßnahmen einsetzbar
Wer bekommt den Wohn-Riester?
- Jeder Riester-Förderberechtigte – finde hier heraus, wer darunterfällt
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Immobilie muss dem Sparer gehören und er muss sie auch selbst als Hauptsitz nutzen
- Die Immobilie befindet sich innerhalb der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum
- Für den Bau oder Kauf sind nachweislich Kosten angefallen, es handelt sich also nicht beispielsweise um ein Erbe
Welche Konditionen gelten?
- Jährliche Grundzulage von 175 Euro für all jene Sparer, die mindestens 4 Prozent ihres Jahreseinkommens in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen, bei verheirateten Paaren sind es 350 Euro
- Jährliche Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für alle späteren Jahrgänge
- Einmalige Zulage von 200 Euro für Personen, die den Wohn-Riester-Vertrag unter 25 Jahren abschließen
- Keine Einkommensgrenze
- Mindestentnahmesumme beträgt 3.000 Euro
Wohnraumförderung
Was ist die Wohnraumförderung?
Mit dem Wohnraumförderungsgesetz fördert der Staat den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtem Bauland – speziell für einkommensschwache Familien.
Wer profitiert von der Wohnraumförderung?
- Einkommensschwache Haushalte
- Alleinerziehende
- Ältere Menschen
- Menschen mit Behinderung oder andere hilfsbedürftige Personen
Welche Konditionen gelten?
- Einkommensgrenze: 12.000 Euro bei Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro bei Zweipersonenhaushalt, plus 4.100 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person, plus 500 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind
- Vom Bund vorgegebene Einkommensgrenze gilt nur als Basis, die Bundesländer können diese den örtlichen Begebenheiten anpassen
- Weitere Konditionen variieren je nach Bundesland – erfahre hier mehr darüber
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Was wird gefördert?
- Neubau mit dem Mindeststandard EH40
- Kosten für den Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, Planung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater und Nachhaltigkeitszertifizierung
- Nicht förderfähig sind der Kauf eines Grundstückes, die Umschuldung eines bestehenden Kredits, ein bereits begonnenes Projekt sowie der Bau/Kauf einer Ferienimmobilie
Wer wird gefördert?
- Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
- Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro für Familien mit einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Effektiver Jahreszins zwischen 0,01 und 0,75 Prozent
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
Baukindergeld
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kindern, die bis 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Anträge sind nur noch bis Ende 2023 möglich.
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)
Was wird gefördert?
- Bau und Erwerb von klimafreundlichen Neubauten die mindestens die Anforderungen EH40 erfüllen
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Organisationen und Unternehmen
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 4 bis 35 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahre
- Effektiver Jahreszins zwischen 1,15 und 2,20 Prozent
- Kredithöchstbetrag zwischen 100.000 bis 150.000 Euro
KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124)
Was wird gefördert?
- Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten Immobilie
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Effektiver Jahreszins ab 4,27 Prozent
- Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro
- Mehr zum KfW-Wohneigentumsprogramm erfährst hier.
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)
Was wird gefördert?
- Kauf von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland
- Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neugründung oder eine bestehende Wohnungsgenossenschaft handelt
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Effektiver Jahreszins zwischen 0,98 und 2,46 Prozent
- Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro
- 7,5 Prozent als Tilgungszuschuss, also maximal 7.500 Euro
- Mehr zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens erfährst du hier.
Fördermittel der Kirchen für Hausbau
Nur wenigen bekannt, aber durchaus lohnend: Auch die katholische und evangelische Kirche hilft Familien beim Hausbau und der Baufinanzierung. Hauptsächlich erfolgt die Förderung durch das Vergeben eines Grundstücks mit Erbbaurecht: Die Familie darf dann auf einem Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt die Anschaffungskosten, sodass mehr Eigenkapital für den Hausbau verfügbar ist. Das hat aber auch Nachteile.
Förderungen der Länder und Kommunen
Ähnlich der KfW-Bank gibt es auch auf Länderebene Förderbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf des Eigenheims gewähren. Je nach Bundesland sind die Förderungsbedingungen verschieden. Mehr Informationen zu ihren Förderungsmöglichkeiten finden angehende Eigenheimbesitzer auf der Seite ihrer jeweiligen Landesbank. Der Förderantrag selbst wird in der Regel beim Landratsamt oder bei kreisfreien Städten beim jeweils zuständigen Referat gestellt.
Hier geht es zu den Landesbanken:
Zusätzlich gibt es zahlreiche Kommunen, die den Erwerb von Wohneigentum durch Zuschüsse, Vergünstigungen oder Darlehen fördern – und damit auch den Zuzug in ihre Region. Mehrere hundert Kommunen bieten Förderungsmöglichkeiten an: Hier lohnt es sich, einmal bei der eigenen kommunalen Behörde nachzufragen.
Förderungen für Bestandsimmobilien
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)
Was wird gefördert?
- Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen
- Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung – Achtung: Wärmepumpen und solarthermische Anlagen werden über das KfW-Programm 261 gefördert
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 20 Jahren
- Effektiver Jahreszins ab 4,72 Prozent
- Kredithöchstbetrag von 150 Millionen Euro je Vorhaben
Energieeffizient sanieren (KfW 261)
Was wird gefördert?
- Energieeffiziente Sanierung einer Immobilie
- Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Baubegleitung
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine
Welche Konditionen gelten?
- Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Effektiver Jahreszins ab zwischen 0,24 und 1,78 Prozent
- Kredithöchstbetrag zwischen 120.000 und 150.000 Euro, hängt davon ab, in welcher Effizienzhaus-Klasse sich die Immobilie nach der Sanierung befindet
- Je nach Effizienzhaus-Klasse Tilgungszuschüsse zwischen 6.000 und 37.500 Euro
Bundesförderung energieeffizienter Gebäude – BEG (BAFA)
Was wird gefördert?
Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – kurz BEG – ist eine Zusammenfassung früherer Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung besteht aus 3 Teilprogrammen:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Dazu gehören unter anderem:
- Einsatz neuer Heizungsanlagen
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Einsatz optimierter Anlagentechnik
- Fachplanung und Baubegleitung
Wer wird gefördert?
- Private und gewerbliche Hauseigentümer
Welche Konditionen gelten?
- Je nach Einzelmaßnahme gelten unterschiedliche Konditionen.
Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA)
Was wird bezuschusst?
- Von Experten durchgeführte Energieberatungen
Wer wird bezuschusst?
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter und Pächter
Welche Konditionen gelten?
- Bezuschusst werden 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Einmalige zusätzlicher Zuschuss für WEG in Höhe von 500 Euro bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Altersgerecht umbauen (KfW 159)
Was wird gefördert?
- Baumaßnahmen an der Immobilie, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz verbessert wird
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsgenossenschaften
- Bauträger und Wohnungsunternehmen
Welche Konditionen gelten?
- Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen
- Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
- Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
- Zinsbindung bis zu 10 Jahren
- Effektiver Jahreszins zwischen 2,66 und 3,34 Prozent
- Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit
Barrieren reduzieren (KfW 455-B)
Was wird bezuschusst?
- Bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden
- Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
Wer wird bezuschusst?
- Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhaueses oder einer sanierten Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Welche Konditionen gelten?
- Für den Zuschuss müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden
- Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst, maximal 2.500 Euro
- Einzelmaßnahmen sind bis maximal 25.000 Euro förderfähig
- Maßnahmen für den „Standard Altersgerechtes Haus“ werden mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst, maximal 6.250 Euro
- Standard Altersgerechtes Haus ist bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit förderfähig
Können Förderungen kombiniert werden?
Das hängt vom Förderprogramm ab. In vielen Fällen können die Gelder aus den verschiedenen Programmen miteinander kombiniert werden. Manche Programme schließen das jedoch auch aus. In den Richtlinien der jeweiligen Förderung kann die Kombinationsmöglichkeit in Erfahrung gebracht werden.