Ratgeber

Förderungen für den Hauskauf & Hausbau: Eigenheim kaufen, bauen, renovieren

Wer sich ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss viel Geld in die Hand nehmen. Von staatlicher Seite gibt es jedoch finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und andere Arten der Subvention. Ein Überblick.

Welche Förderungen gibt es?

Förderung auf Bundesebene Art Geeignet für
Wohn-Riester Jährliche Sparzulage, Kredit Neubau, Kauf, energetische Maßnahmen
Wohnraumförderung Zinsvergünstigter Kredit, Zuschüsse für einkommensschwache Familien Neubau, Kauf eines Neubaus
Wohneigentum für Familien (KfW 300) Zinsvergünstigter Kredit für Familien Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40
Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298) Zinsvergünstigter Kredit Neubau, Kauf eines Neubaus; Mindeststandard EH40
KfW Wohneigentumsprogramm (KfW 124) Kredit Neubau, Kauf; kein Mindeststandard
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134) Zinsvergünstigter Kredit Kauf von Genossenschaftsanteilen
Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270) Kredit Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie zum Beispiel Photovoltaik und Kleinwindkraftanlagen
Energieeffizient Sanieren (KfW 261) Zinsvergünstigter Kredit für eine Komplettsanierung Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilie
Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilie wie zum Beispiel Heizungstausch und Dämmung
Energieberatung für Wohngebäude Zuschuss Beratung durch einen ausgewiesenen Energieberater
Altersgerecht Umbauen (KfW 159) Zinsvergünstigter Kredit Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und Einbruchschutz
Barrieren reduzieren (KfW 455-B) Zuschuss Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Förderungen für Kauf oder Neubau eines Eigenheims

Wohn-Riester

Was ist der Wohn-Riester?

  • Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung für den Kauf, Neubau oder barrierefreien Umbau einer Immobilie
  • Ab 2024 auch für energetische Maßnahmen einsetzbar

Wer bekommt den Wohn-Riester?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Immobilie muss dem Sparer gehören und er muss sie auch selbst als Hauptsitz nutzen
  • Die Immobilie befindet sich innerhalb der EU beziehungsweise im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Für den Bau oder Kauf sind nachweislich Kosten angefallen, es handelt sich also nicht beispielsweise um ein Erbe

Welche Konditionen gelten?

  • Jährliche Grundzulage von 175 Euro für all jene Sparer, die mindestens 4 Prozent ihres Jahreseinkommens in den Wohn-Riester-Vertrag einzahlen, bei verheirateten Paaren sind es 350 Euro
  • Jährliche Kinderzulage von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für alle späteren Jahrgänge
  • Einmalige Zulage von 200 Euro für Personen, die den Wohn-Riester-Vertrag unter 25 Jahren abschließen
  • Keine Einkommensgrenze
  • Mindestentnahmesumme beträgt 3.000 Euro

Wohnraumförderung

Was ist die Wohnraumförderung?

Mit dem Wohnraumförderungsgesetz fördert der Staat den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtem Bauland – speziell für einkommensschwache Familien.

Wer profitiert von der Wohnraumförderung?

  • Einkommensschwache Haushalte
  • Alleinerziehende
  • Ältere Menschen
  • Menschen mit Behinderung oder andere hilfsbedürftige Personen

Welche Konditionen gelten?

  • Einkommensgrenze: 12.000 Euro bei Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro bei Zweipersonenhaushalt, plus 4.100 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person, plus 500 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind
  • Vom Bund vorgegebene Einkommensgrenze gilt nur als Basis, die Bundesländer können diese den örtlichen Begebenheiten anpassen
  • Weitere Konditionen variieren je nach Bundesland – erfahre hier mehr darüber

Wohneigentum für Familien (KfW 300)

Was wird gefördert?

  • Neubau mit dem Mindeststandard EH40
  • Kosten für den Bau oder Kauf inklusive Nebenkosten, Planung, Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Berater und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Nicht förderfähig sind der Kauf eines Grundstückes, die Umschuldung eines bestehenden Kredits, ein bereits begonnenes Projekt sowie der Bau/Kauf einer Ferienimmobilie

Wer wird gefördert?

  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro für Familien mit einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Effektiver Jahreszins zwischen 0,01 und 0,75 Prozent
  • Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro

Baukindergeld

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kindern, die bis 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Anträge sind nur noch bis Ende 2023 möglich.

Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298)

Was wird gefördert?

  • Bau und Erwerb von klimafreundlichen Neubauten die mindestens die Anforderungen EH40 erfüllen

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • Organisationen und Unternehmen

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 4 bis 35 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahre
  • Effektiver Jahreszins zwischen 1,15 und 2,20 Prozent
  • Kredithöchstbetrag zwischen 100.000 bis 150.000 Euro

KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

Was wird gefördert?

  • Kauf oder Neubau einer selbstgenutzten Immobilie

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Effektiver Jahreszins ab 4,27 Prozent
  • Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134)

Was wird gefördert?

  • Kauf von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland
  • Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neugründung oder eine bestehende Wohnungsgenossenschaft handelt

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Effektiver Jahreszins zwischen 0,98 und 2,46 Prozent
  • Kredithöchstbetrag von 100.000 Euro
  • 7,5 Prozent als Tilgungszuschuss, also maximal 7.500 Euro

Fördermittel der Kirchen für Hausbau

Nur wenigen bekannt, aber durchaus lohnend: Auch die katholische und evangelische Kirche hilft Familien beim Hausbau und der Baufinanzierung. Hauptsächlich erfolgt die Förderung durch das Vergeben eines Grundstücks mit Erbbaurecht: Die Familie darf dann auf einem Grundstück bauen, ohne es kaufen zu müssen. Das senkt die Anschaffungskosten, sodass mehr Eigenkapital für den Hausbau verfügbar ist. Das hat aber auch Nachteile.

Förderungen der Länder und Kommunen

Ähnlich der KfW-Bank gibt es auch auf Länderebene Förderbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf des Eigenheims gewähren. Je nach Bundesland sind die Förderungsbedingungen verschieden. Mehr Informationen zu ihren Förderungsmöglichkeiten finden angehende Eigenheimbesitzer auf der Seite ihrer jeweiligen Landesbank. Der Förderantrag selbst wird in der Regel beim Landratsamt oder bei kreisfreien Städten beim jeweils zuständigen Referat gestellt.

Hier geht es zu den Landesbanken: 

Zusätzlich gibt es zahlreiche Kommunen, die den Erwerb von Wohneigentum durch Zuschüsse, Vergünstigungen oder Darlehen fördern – und damit auch den Zuzug in ihre Region. Mehrere hundert Kommunen bieten Förderungsmöglichkeiten an: Hier lohnt es sich, einmal bei der eigenen kommunalen Behörde nachzufragen.

Förderungen für Bestandsimmobilien

Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Was wird gefördert?

  • Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen
  • Kauf, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung – Achtung: Wärmepumpen und solarthermische Anlagen werden über das KfW-Programm 261 gefördert

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 20 Jahren
  • Effektiver Jahreszins ab 4,72 Prozent
  • Kredithöchstbetrag von 150 Millionen Euro je Vorhaben

Energieeffizient sanieren (KfW 261)

Was wird gefördert?

  • Energieeffiziente Sanierung einer Immobilie
  • Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
  • Baubegleitung

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine

Welche Konditionen gelten?

  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Effektiver Jahreszins ab zwischen 0,24 und 1,78 Prozent
  • Kredithöchstbetrag zwischen 120.000 und 150.000 Euro, hängt davon ab, in welcher Effizienzhaus-Klasse sich die Immobilie nach der Sanierung befindet
  • Je nach Effizienzhaus-Klasse Tilgungszuschüsse zwischen 6.000 und 37.500 Euro 

Bundesförderung energieeffizienter Gebäude – BEG (BAFA)

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – kurz BEG – ist eine Zusammenfassung früherer Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung besteht aus 3 Teilprogrammen:

  1. Wohngebäude (BEG WG)
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Dazu gehören unter anderem:

Wer wird gefördert?

  • Private und gewerbliche Hauseigentümer

Welche Konditionen gelten?

  • Je nach Einzelmaßnahme gelten unterschiedliche Konditionen.

Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude (BAFA)

Was wird bezuschusst?

  • Von Experten durchgeführte Energieberatungen

Wer wird bezuschusst?

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter und Pächter

Welche Konditionen gelten?

  • Bezuschusst werden 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten
  • Einmalige zusätzlicher Zuschuss für WEG in Höhe von 500 Euro bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Altersgerecht umbauen (KfW 159)

Was wird gefördert?

  • Baumaßnahmen an der Immobilie, mit denen Barrieren reduziert und der Einbruchschutz verbessert wird
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger und Wohnungsunternehmen

Welche Konditionen gelten?

  • Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen
  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
  • Bis zu 5 Jahre Tilgungsfreiheit
  • Zinsbindung bis zu 10 Jahren
  • Effektiver Jahreszins zwischen 2,66 und 3,34 Prozent
  • Kredithöchstbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit

Barrieren reduzieren (KfW 455-B)

Was wird bezuschusst?

  • Bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden
  • Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus

Wer wird bezuschusst?

  • Privatpersonen (Eigentümer und Mieter)
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhaueses oder einer sanierten Wohnung
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Welche Konditionen gelten?

  • Für den Zuschuss müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden
  • Einzelmaßnahmen werden mit 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst, maximal 2.500 Euro
  • Einzelmaßnahmen sind bis maximal 25.000 Euro förderfähig
  • Maßnahmen für den „Standard Altersgerechtes Haus“ werden mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst, maximal 6.250 Euro
  • Standard Altersgerechtes Haus ist bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit förderfähig

Können Förderungen kombiniert werden?

Das hängt vom Förderprogramm ab. In vielen Fällen können die Gelder aus den verschiedenen Programmen miteinander kombiniert werden. Manche Programme schließen das jedoch auch aus. In den Richtlinien der jeweiligen Förderung kann die Kombinationsmöglichkeit in Erfahrung gebracht werden.

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