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Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen

Schöne Wohnung, beste Lage, unschlagbar günstig: Klingt nach Glücksgriff, ist aber oft eine gefälschte Immobilienanzeige, mit der Betrüger ihre Opfer abzocken wollen. Mit Tipps und Tricks von Experten können Wohnungssuchende Fake-Inserate entlarven.

Das sind die häufigsten Betrugsmaschen

Eine 100 Quadratmeter große Wohnung in der Münchner Innenstadt, frisch renoviert – und das für unter 900 Euro Kaltmiete? Wer bei einer solchen Immobilienanzeige stutzig wird, hat guten Grund: Nur zu oft stecken dahinter Betrüger und die vermeintliche Traumwohnung ist eine Fake-Anzeige. Solche günstigen Wohnungen dienen nur als Lockmittel für verzweifelte Wohnungssuchende, um an deren Geld, E-Mail-Adressen oder Passwörter zu kommen. Dieses Problem ist weit verbreitet. Wer genau hinschaut, kann die Betrüger aber oft noch rechtzeitig erkennen. Ihre dunklen Absichten verstecken die Betrüger meist hinter einem scheinbar seriösen Vorgehen. Das sind die häufigsten Maschen.

  1. Betrug mit Vorkasse und Vorabkaution
  2. Nachnahmebetrug
  3. Kaution im Voraus bezahlen
  4. Kostenpflichtige Listen
  5. Kostenpflichtige Wohnungsbesichtigungen
  6. Kopie des Personalausweises
  7. Phishing Mails

1. Betrug mit Vorkasse und Vorabkaution

Der angebliche Eigentümer teilt dem Miet- oder Kaufinteressenten mit, dass er nicht zur Besichtigung kommen kann, weil er gerade im Ausland ist. „Dann wird der Betroffene von dem Betrüger aufgefordert, vorab Geld zu überweisen, damit er von ihm im Gegenzug den Wohnungsschlüssel erhält“, erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Meist erfolge die Überweisung über Transferdienste wie Western Union oder Money Gram, bei denen sich die Spur des Geldes nicht nachverfolgen lassen. „Doch sobald das Geld überwiesen wurde, gibt es weder Schlüssel noch Besichtigungstermin.“

Vor einer Variante warnt zudem Ivan Mele aus dem immowelt Support-Team: „Manche Anbieter verweisen auch auf andere Plattformen wie airbnb oder Roomlala, um seriöser zu erscheinen.“

Christian Solmecke, Foto: WBS

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln. Foto: WBS

Die jeweilige Plattform werde sich nach Überweisung der Kaution angeblich um das Zuschicken des Schlüssels oder gar des Mietvertrages kümmern – aber auch das ist eine Lüge. Dabei wird viel getan, um den Interessenten Seriosität vorzugaukeln: Ein Betrüger versendet zum Beispiel auch gefälschte Passkopien und E-Mails, die professionell den Auftritt einer Vermietungs-Plattform imitieren.

2. Nachnahmebetrug

In manchen Fällen bieten die Betrüger an, den Schlüssel per Nachnahme zu schicken. Die Schlüssel, für die dann eine vereinbarte Nachnahmegebühr entrichtet werden soll, kommen zwar auch an, passen aber natürlich nicht ins Haustürschloss der Immobilie.

3. Kaution im Voraus bezahlen

Bei dieser Betrugsmasche mietet der Betrüger ein fremdes Apartment an, das er als sein eigenes ausgibt. Er macht Fotos, einen Lageplan, schaltet eine Anzeige – und wartet darauf, dass ihm die Wohnungssuchenden in die Falle gehen. Wer sich meldet, bekommt auch prompt einen Besichtigungstermin. Kurz darauf folgt die Benachrichtigung, dass der Interessent die Wohnung bekommt. Alles, was er jetzt noch tun muss, ist drei Monatsmieten Kaution plus Ablöse im Voraus überweisen. Kaum ist das Geld überwiesen, ist der vermeintliche Vermieter aber auch schon über alle Berge.

4. Kostenpflichtige Listen

Hierbei geben sich die Betrüger als Makler aus und bieten den Interessenten gegen Geld Listen mit interessanten Wohnungsangeboten an. Das Pikante: meist kopieren die Betrüger für die Listen Immobilienangebote seriöser Makler, die von dem Missbrauch nichts ahnen.

5. Kostenpflichtige Wohnungsbesichtigungen

In Gebieten mit knappem Wohnraum sind Wohnungssuchende oft erleichtert, wenn sie zu einer Besichtigung eingeladen werden. Leider gibt es Betrüger, die diese Situation ausnutzen und von den Wohnungssuchenden bereits Geld verlangen, um in die engere Auswahl für eine gefälschte Immobilie zu kommen.

6. Kopie des Personalausweises

Wenn jemand nach einer Kopie Ihres Personalausweises fragt, sollte man vorsichtig sein und es besser nicht tun. Betrüger können diese Kopie nutzen, um Ihre Identität bei illegalen Aktivitäten zu verwenden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Teilen solcher persönlichen Informationen zu ernsthaften Konsequenzen führen kann und man sollte sich immer fragen, ob die Anfrage legitim ist, bevor man solche Dokumente teilt.

7. Phishing Mails – Betrügerische Nachrichten

Es kommt immer häufiger vor, dass Betrüger Phishing-Mails im Namen von Immobilienportalen verschicken, um persönliche Daten der Kunden abzugreifen. Phishing ist ein Begriff, der beschreibt, wie Betrüger versuchen, sich als vertrauenswürdige Person auszugeben, um an persönliche Informationen zu gelangen. Sie tun dies, indem sie gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten verwenden, um den Eindruck zu erwecken, dass die Kommunikation von einem Immobilienportal stammt. Das Ziel ist es, die Empfänger dazu zu bringen, vertrauliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen preiszugeben, das mTan-Verfahren auszuhebeln, oder einen Anhang zu öffnen. Leider führt dieser Link oft zu einer gefälschten Login-Seite, auf der die Betrüger dann die Zugangsdaten stehlen können. Es ist auch möglich, dass der Anhang der Mail Schadsoftware enthält.

Verlangt jemand eine finanzielle Vorleistung für eine Liste mit Wohnungen, ist das ein Indiz dafür, dass er ein Betrüger ist. Sobald sie Geld im Voraus überweisen sollen, sollten bei Wohnungssuchenden die Alarmglocken klingeln und keinesfalls überweisen. Wer schon vorab Verdacht schöpft, kann sich zudem bei der Besichtigung den Ausweis des Maklers oder Vermieters zeigen lassen – und ihn so überprüfen. Erst wenn man die Immobilie besichtigt hat und einen Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben und die Schlüssel übergeben sind.  hat, sollte man die Kaution zahlen

Wie du gefälschte Wohnungsanzeigen erkennst

1. Ungewöhnlich viel Ausstattung

Die Wohnung ist zum Beispiel nur 50 Quadratmeter groß, aber vollklimatisiert, inklusive Pförtner, Alarmanlage und zehn verschiedene Arten von Böden. „Das könnte womöglich darauf hinweisen, dass ein Betrüger einfach möglichst viel Text aus verschiedenen Immobilienanzeigen zusammenkopiert hat“, erklärt Mele aus dem immowelt Support-Team.

2. Fotos wie aus dem Katalog

„Hier werden gerne real existierende Wohnungen, zum Beispiel von Apartmentanlagen, kopiert und dreist verwendet“, sagt Rechtsanwalt Solmecke. Auch aus Einrichtungskatalogen oder Hotelseiten klauen Betrüger oft Bilder. Er rät: „Mit der umgekehrten Bildersuche von Google lässt sich aber überprüfen, wo die Fotos außerdem verwendet wurden.“

3. Immobilie passt nicht zur Wohngegend

Ist eine Adresse der Immobilie angegeben, lässt sie sich via Google Maps oder Earth überprüfen. Supportmitarbeiter Mele betont: „Ein 100 Quadratmeter Gartengrundstück mitten im Industriegebiet ist eher unwahrscheinlich – und müsste sichtbar sein.“

4. Fehlende oder gefälschte Kontaktdaten

4. Fehlende oder gefälschte Kontaktdaten

 „Wenn die Internetseite des Wohnungsanbieters kein Impressum mit dem zuständigen Ansprechpartner oder seine Kontaktinformationen aufweist, ist Vorsicht geboten“, warnt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht in Hannover. Ist eine Telefonnummer angegeben, lässt sich der Verdacht aber näher überprüfen: Wenn der Interessent den vermeintlichen Vermieter anruft und die Rufnummer nicht vergeben ist – oder jemand abhebt, der nichts von der Anzeige weiß. Auch wenn Daten wie Warm- oder Kaltmiete in der Wohnungsbeschreibung fehlen, muss das den Suchenden stutzig machen.

Thomas Feil, Foto: Thomas Feil

Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht in Hannover. Foto: Thomas Feil

5. Kontakt auf Deutsch kaum möglich

 „Wenn Betrüger es auf Geldleistungen abgesehen haben, soll die Kommunikation häufig auf Englisch oder einer anderen ausländischen Sprache stattfinden“, sagt der Kölner Rechtsexperte Solmecke. Dies könne ein Indiz dafür sein, dass der mutmaßliche Betrüger im Ausland sitzt – oder er die Kommunikation für den Interessenten erschweren wolle.

6. Aufforderung zur Geldüberweisung im Voraus

„Aufforderung zu Vorabkaution oder Überweisung, damit der Schlüssel per Post zugesandt wird, sind ein starkes Indiz für Betrüger“, warnt Rechtsexperte Feil. Kam der Kontakt über ein Immobilienportal zustande, versuche der Betrüger zudem oft einen eigenständigen Kommunikationsweg aufzubauen, zum Beispiel über WhatsApp.

7. Mails mit betrügerischem Inhalt

Oft werden per E-Mail Dateien verschickt, die die Endung ".exe" haben. Diese sollte definitiv nicht geöffnet werden, insbesondere wenn sie von vermeintlichen Haus- oder Wohnungsanbietern oder vom Immobilienportal selbst stammen. Diese Anhänge können von Betrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Achten Sie auch auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Betrüger eröffnen schnell über eine Vielzahl von bekannten Anbietern eine auf den ersten Blick vermeintlich seriöse E-Mailadresse. Die sehen dann beispielsweise so aus: immowelt@gmail.com. Erst auf den zweiten Blick bemerkt man, dass es sich nicht um den echten Absender handelt.

8. Kontonummer ist verdächtig

8. Kontonummer ist verdächtig

 „Wenn die Kontonummer des Zahlungsempfängers nicht mit ‚DE‘ anfängt, sollte man misstrauisch werden“, rät Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil.

Kontonummer im Inland: Dem Betrüger auf die Schliche kommen

Der Betroffene kann bei der Hausbank des Betrügers einen Antrag stellen, in dem er den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers erfragt. "Manche Angestellte wissen nicht, dass sie diese Information auf Anfrage auch herausgeben müssen – hierauf muss man sie dann hinweisen. So ist ein Abgleich mit den angegebenen Daten des Anbieters möglich – und Geschädigte können mit dieser Information auch zivilrechtlich gegen den Betrüger vorgehen“, rät Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil.

So kannst du gefälschte Anzeigen melden

Treffen mehrere der genannten Punkte zu, erhärtet sich der Verdacht einer betrügerischen Anzeige. Frank Scheulen von der Pressestelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Nordrhein-Westfalen warnt: „Wer mit einer Vorleistung jeglicher Art konfrontiert wird, sollte stutzig werden.“ Wohnungssuchende sollten in diesem Fall umgehend den Kontakt zu dem verdächtigen Anbieter abbrechen. Und: Schotten dichthalten – keine persönlichen Informationen preisgeben, keinen Ausweis zuschicken, kein Geld überweisen. Wurde die Anzeige auf einem Immobilienportal eingestellt, sollte die Anzeige zudem dem jeweiligen Portal gemeldet werden.

Wer eine verdächtige Immobilienanzeige auf immowelt.de findet, kann diese direkt melden:

„Taucht ein Verdacht auf, sperren wir die Anzeige und überprüfen sie schnellstmöglich“, sagt Ivan Mele aus dem immowelt Support-Team. Damit es auf immowelt.de erst gar nicht zu Fake-Anzeigen kommt, wurde das mTAN-Verfahren immer weiter ausgeweitet: Wer eine Immobilienanzeige auf immowelt.de schalten will, muss sich vorher mittels mTAN identifizieren – das macht es für Betrüger, die unbekannt bleiben wollen, deutlich schwerer.

Wie Betrugsopfer Hilfe bekommen

Im Betrugsfall rät LKA-Sprecher Scheulen: „Betroffene sollten unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten.“ Das gelte auch dann, wenn noch kein Schaden entstanden sei – zum Beispiel, wenn der Betroffene zum Zahlen einer Vorabkaution aufgefordert wurde, sie aber noch nicht überwiesen hat. „Denn dann kann bereits der Tatbestand des versuchten Betruges erfüllt sein, und auch der Versuch ist strafbar.“ Laut Rechtsanwalt Feil könne es vor allem helfen, wenn möglichst viele Geschädigte Strafanzeige erstatten. „Je mehr Informationen sich ballen, umso eher ist es möglich, den Betrügern auf die Schliche zu kommen.“

Frank Scheulen, Foto: LKA NRW

Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes (LKA) in Nordrhein-Westfalen. Foto: LKA NRW

Wer bereits Opfer einer gefälschten Immobilienanzeige geworden ist, dem rät Scheulen zudem, schnellstmöglich die eigene Bank zu kontaktieren. Ist das Geld noch nicht vom Konto abgegangen, so kann die Überweisung in der Regel noch rückgängig gemacht werden. Aber, so Rechtsanwalt Solmecke: „Die Chancen, bereits überwiesenes Geld zurückzubekommen, stehen oftmals schlecht, da die Täter nicht immer zu finden sind.“ Es kann aber helfen, einen Fachanwalt für IT-Recht einzuschalten: Dieser kann dann die Rechtslage prüfen und eine klare Aussage über die rechtlichen Möglichkeiten geben, das Geld zurückzuerhalten.

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