Die Mieterselbstauskunft ist für viele Wohnungssuchende sehr wichtig. Vermieter nutzen sie, um einen ersten Eindruck von potenziellen Mietern zu bekommen. Doch was genau umfasst die Mieterselbstauskunft, welche Informationen dürfen erhoben werden und wie kannst du Fehler vermeiden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst – inklusive kostenloser Mustervorlage.
Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF herunterladen
Die Mieterselbstauskunft können potenzielle Mieter ausgefüllt an den Vermieter übergeben und so die Chancen auf einen Mietvertrag erhöhen. Hier findest du eine Vorlage im PDF-Format zum Herunterladen.
Übersicht
- Was ist die Mieterselbstauskunft?
- Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?
- Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
- FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
- Wann brauche ich eine Mieterselbstauskunft?
- Muss ich immer eine Mieterselbstauskunft abgeben?
- Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?
- Unzulässige Fragen: Was darf der Vermieter nicht fragen?
Was ist die Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das du als potenzieller Mieter ausfüllst. Damit gibst du dem Vermieter wichtige Informationen über deine Finanzen, dein Arbeitsverhältnis und andere relevante Punkte.
Zusammen mit der Schufa-Auskunft bekommt der Vermieter ein klares Bild von dir. Er sieht zudem deine Bonität und Zuverlässigkeit. So kann er eine fundierte Entscheidung treffen, ob er dir die Wohnung vermietet.
In der Regel enthält eine Mieterselbstauskunft folgende Angaben:
- Informationen zu deinen persönlichen Daten
- Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis
- Familienstand
- Wohnsituation: Wo wohnst du gerade? Und wie lange?
- Namen deines etwaigen Vorvermieters
- Angaben zu Haustieren
- Angaben zu deiner finanziellen Situation
- Nicht alle Angaben darf der potenzielle Vermieter sofort erfragen. Er muss eine strenge Reihenfolge einhalten.
Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?
Vermieter oder Makler dürfen nur die Informationen verlangen, die für die Entscheidung über die Vermietung der Wohnung relevant sind. Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO).
Der Vermieter beziehungsweise Makler darf also nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen. Dazu gehören insbesondere:
- die finanzielle Situation des zukünftigen Mieters
- Achtung: Fragen zu einer eidesstattlichen Erklärung oder zu einem Insolvenzverfahren dürfen nur mit einer zeitlichen Begrenzung auf die letzten 3 beziehungsweise 5 Jahre gestellt werden.
- die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen werden
- ob Haustiere gehalten werden
- Informationen zu früheren Wohnorten und gegebenenfalls Vermietern
Der Vermieter darf jedoch keine Fragen stellen, die gegen den Datenschutz verstoßen oder diskriminierend sind. Zum Beispiel darf der Vermieter nicht nach der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder dem Familienstand fragen.
Selbstauskunft
Hier gibt's die Mieterselbstauskunft als Vordruck – (für Wohnungsbesichtigung und Vertragsabschluss).
Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Schufa-Auskunft. Auch Vorstrafen können für den Vermieter relevant sein.
Doch kommt es auch auf den Zeitpunkt an. Denn der Vermieter darf in verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung jeweils unterschiedliche Fragen stellen:
1. Fragen bei der Wohnungsbesichtigung
Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während der Wohnungsbesichtigung nur wenige Informationen erfragen. Dazu gehören:
- allgemeine Daten zur Identifikation des Interessenten. Hierzu zählen:
Name, Vorname
Anschrift (durch Personalausweis)
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse - Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen: Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein. Das Dokument können Berechtigte beim Sozialamt beantragen.
Achtung: Eine Ausweiskopie anzufertigen ist laut Datenschutzkonferenz unzulässig.
2. Fragen bei der Vertragsanbahnung
Vermieter oder Makler dürfen weitere Auskünfte erlangen, sobald ein Mietinteressent nach der Wohnungsbesichtigung erklärt, die Anmietung in Erwägung zu ziehen.
Dazu gehören:
- die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
- die Information, ob es sich bei diesen um Kinder und/oder Erwachsene handelt
- die Frage, ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
- Angaben darüber, ob ein Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt. Nach vorherrschender Meinung der Juristen musst du dies nur dann angeben, wenn eine frühere Räumungsklage nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
- die Frage nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber des Mietinteressenten. Achtung: Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses geht den Vermieter hingegen nichts an.
- die Frage nach den Einkommensverhältnissen des Interessenten: Hier darf nur nach Nettoeinkommen und dem Betrag, der nach Abzug der laufenden monatlichen Kosten für die Miete zur Verfügung steht, gefragt werden. Hier würde es aber auch reichen, wenn Mietinteressenten einen bestimmten Betrag nennen, den er überschreitet.
- Aber: Wird die Miete von der Bundesagentur für Arbeit oder einem anderen Grundsicherungsträger übernommen und der Vermieter bekommt die Miete direkt von dieser, so darf er nicht nach Einkommensverhältnissen fragen.
- Fragen zur beabsichtigten Haustierhaltung sind in einem engen Rahmen ebenfalls zulässig:
Fragen nach dem Haustier
Fragen nach dem Haustier wahrheitsgemäß beantworten
Fragen zu einer beabsichtigten Haustierhaltung muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten.
Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist.
Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht – für Hamster oder Kaninchen dürftest du also lügen.
3. Fragen beim Vertragsabschluss
Der Vermieter hat sich für dich entschieden - prima! Jetzt kann er oder sein Makler vor dem Vertrag noch einige Details fragen.
- Nachweise zu den Einkommensverhältnissen sind wichtig. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber. Auch ein Kontoauszug oder ein Einkommenssteuerbescheid in Kopie sind nötig. Achte darauf, nicht erforderliche Angaben zu schwärzen.
- die Bonitätsprüfung des Mietinteressenten
- Der Vermieter darf Bank- oder Kontodaten erst zu diesem Zeitpunkt erfragen. Er braucht sie, um später Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen an den Mieter auszuzahlen.
Welche Dokumente gehören zur Mieterselbstauskunft?
Checkliste der wichtigsten Unterlagen:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter
- SCHUFA-Auskunft
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Was kann der Vermieter dem Schufa-Eintrag entnehmen?
Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter, einen Wohnungssuchenden besser einzuschätzen. Foto: istock.com / fizkes
Wenn der Vermieter bei der Schufa einen Bonitätscheck beauftragt, kann er auch Informationen über die Kreditwürdigkeit des Mieters erhalten. Dazu zählen:
- Zahlungshistorie: Informationen darüber, ob du deine Rechnungen und Mieten pünktlich bezahlt hast oder ob es zu Zahlungsrückständen gekommen ist.
- Schulden und Kredite: Informationen über laufende Kredite, Schulden und Verbindlichkeiten können Aufschluss darüber geben, ob du als Mieter in der Lage bist, die Miete zu bezahlen.
- Einkommen und Beschäftigungsverhältnis: Informationen über dein Nettoeinkommen und dein Beschäftigungsverhältnis können dem Vermieter helfen, einzuschätzen, ob du langfristig in der Lage sein wirst, die Miete zu bezahlen.
- Wohnhistorie: Informationen über die bisherigen Mietverhältnisse des Mieters können ein Hinweis sein, ob du in der Vergangenheit die Miete pünktlich bezahlt hast und ein verantwortungsvoller Mieter warst.
- Negative Einträge in der Schufa: Wenn der Vermieter eine Bonitätsauskunft bei der Schufa einholt, können negative Einträge wie Zahlungsverzögerungen oder Inkassoforderungen ein Hinweis auf eine schlechte Zahlungsmoral sein.
Dabei darf der Vermieter jedoch nicht alle Informationen einsehen, sondern nur solche, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Mieters relevant sind.
Tipps zur Erstellung der perfekten Bewerbermappe
Wie du dich optimal präsentieren kannst: Eine gut strukturierte und übersichtliche Bewerbermappe macht einen professionellen Eindruck. Nutze eine ansprechende Mappe und ordne die Dokumente klar:
- Deckblatt mit deinen Kontaktdaten
- Anschreiben, in dem du kurz deine Motivation erläuterst
- Vollständige Mieterselbstauskunft
- Zusätzliche Unterlagen wie Empfehlungsschreiben
FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft
Wann brauche ich eine Mieterselbstauskunft?
In der Regel fordern Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wenn sich der Mieter sich um eine Mietwohnung bewirbt. Mieter bringen sie also bestenfalls ausgedruckt bei der Besichtigung mit und übergeben sie bei Interesse an der Wohnung nach der Besichtigung an den Vermieter. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft die Mietselbstauskunft per E-Mail oder online zur Verfügung stellt und dich auffordert, sie ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.
Es ist ratsam, die Mietselbstauskunft sorgfältig und vollständig auszufüllen, da dies den Vermieter oder die Vermietungsgesellschaft bei der Entscheidung für oder gegen dich als Mieter beeinflussen kann.
Muss ich immer eine Mieterselbstauskunft abgeben?
Mieter sind nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen. Das Formular ist also freiwillig. Doch wird derjenige, der auf die Angaben verzichtet wohl das Nachsehen gegenüber anderen Interessenten haben. Deswegen füllen in der Praxis die meisten Mietinteressenten eine Mieterselbstauskunft aus.
Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft kann dir dabei helfen, deine Chancen auf den Abschluss eines Mietvertrags zu erhöhen. Es ist daher empfehlenswert, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Wer füllt die Mieterselbstauskunft aus?
Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Mieterselbstauskunft aus. Es ist wichtig, dass alle Angaben wahrheitsgemäß, freiwillig und vollständig gemacht werden, da falsche Angaben eine Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen können.
In einigen Fällen darf der Mieter aber auch lügen ohne Konsequenzen für das Mietverhältnis.
Unzulässige Fragen: Was darf der Vermieter nicht fragen?
Generell sind Fragen unzulässig, die in deinen schutzwürdigen Bereich der Privatsphäre eingreifen, zum Beispiel zur Familienplanung.
Mieterselbstauskunft - unzulässige Fragen:
- zu Vorstrafen
- zur sexuellen Orientierung
- zu Mitgliedschaft in Vereinen, Gewerkschaften oder Parteien
- zur politischen Gesinnung
- zur Religion
- zur ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer Nationalität
- zu Hobbys
- ob der Mieter raucht
- nach Krankheiten
- nach Angaben des Vorvermieters
- nach bestehender Schwangerschaft, Heiratsplänen oder Familienplanung
Nach Ansicht von Datenschützern ist auch die Frage nach dem Familienstand unzulässig, die in vielen Mieterselbstauskünften enthalten ist.
Wird der Ehepartner nicht Mietvertragspartei, so besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. Die Auskunft zum Familienstand ist demzufolge für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse.
Wird hingegen der Ehepartner Vertragspartei, so greift ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung, unabhängig vom Familienstand.
Welche Folgen haben unzulässige Fragen?
Wenn ein Makler oder Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft stellt, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
„Der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip. Er ist Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Was bringt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei der Wohnungssuche?
Du kannst dir bei der Wohnungsbewerbung einen Vorteil verschaffen: Lege dem Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor. In diesem Dokument bestätigt dein aktueller Vermieter, dass keine offenen Mietforderungen bestehen. Du hast die Miete also immer pünktlich gezahlt.
Diese Angaben müssen in die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:
- Anschrift, Telefonnummer des Vermieters oder Hausverwaltung
- Mietzeitraum
- Die Aussage mit Unterschrift des Vermieters, dass keine Mietzahlungen mehr offen sind.
Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen (BGH, Az. VIII ZR 238/08.). Macht er es freiwillig, darf er als Aufwandsentschädigung bis zu 50 Euro verlangen.
Was muss ich dem Vermieter auch ohne Selbstauskunft sagen?
Manchmal musst du freiwillig Informationen an den Vermieter geben. Das gilt auch, wenn du keine Mieterselbstauskunft abgibst. Wenn du schweigst, ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt. Als Folge kann der Mietvertrag vom Vermieter angefochten oder gar unwirksam werden (§§ 123, 124 BGB).
Zum Beispiel gibt es oft eine Aufklärungspflicht. Das gilt, wenn der Mieter arbeitslos ist. Wenn er Geld vom Sozialamt bekommt, kann er sich die Miete oft nicht leisten. Auch wenn ein Insolvenzverfahren gegen ihn läuft, ist das wichtig.
Darf ich in der Mieterselbstauskunft lügen?
Die bewusste Falschangabe in einer Mieterselbstauskunft kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei relevanten Informationen wie Einkommenshöhe oder bestehenden Mietschulden gilt eine Aufklärungspflicht.
Lügst du bei Fragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen. Im Einzelfall kann dies bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags führen. Das passiert zum Beispiel, wenn du in der Selbstauskunft deine finanzielle Situation besser darstellst, als sie wirklich ist.