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Mieterselbstauskunft: Mit kostenloser PDF-Vorlage

Autorenbild Kilian Treß

Mit der Mieterselbstauskunft bekommen Vermieter einen ersten Eindruck von potenziellen Mietern. Doch nach welchen Daten darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft fragen und wie kannst du Fehler vermeiden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst – inklusive kostenloser Mieterselbstauskunft PDF zum Ausfüllen.

Mieterselbstauskunft: Vorlage als PDF herunterladen

Die Mieterselbstauskunft übergibst du ausgefüllt an den Vermieter und kannst so deine Chancen auf einen Mietvertrag erhöhen.

Hier findest du eine kostenlose Mieterselbstauskunft PDF Vorlage zum Herunterladen.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das personenbezogene Daten eines Mieters enthält. Die Mieterselbstauskunft dient Vermietern dazu, mehr über dich als potenziellen neuen Mieter zu erfahren. Mit dem Dokument gibst du dem Vermieter wichtige Informationen über deine finanzielle, familiäre und persönliche Situation.

Zusammen mit der Schufa-Auskunft bekommt der Vermieter ein klares Bild von dir. Er sieht zudem deine Bonität und Zuverlässigkeit. So kann er eine fundierte Entscheidung treffen, ob er dir die Wohnung vermietet.

In der Regel enthält eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft folgende Angaben:

  • Persönliche Daten des Mietinteressenten
  • Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis
  • aktuelles zum Wohnen: Wo wohnst du gerade? Und wie lange?
  • Namen deines etwaigen Vorvermieters
  • Angaben zu Haustieren
  • Angaben zu deiner finanziellen Situation
  • Fragen nach dem Familienstand in der Selbstauskunft sind umstritten. Wird der Ehepartner nicht Mietvertragspartei, so besteht keine gesamtschuldnerische Haftung. Die Auskunft zum Familienstand ist demzufolge für den Vermieter nicht von wirtschaftlichem Interesse. Wird hingegen der Ehepartner Vertragspartei, so greift ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung, unabhängig vom Familienstand.

Welche Dokumente gehören zur Mieterselbstauskunft?

Checkliste der wichtigsten Unterlagen:

  1. Nachweise über dein Einkommen der letzten 3 Monate
  2. Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
  3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom bisherigen Vermieter
  4. SCHUFA-Auskunft
  5. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Mieterselbstauskunft: Was darf der Vermieter fragen?

Vermieter und Makler dürfen mit der Selbstauskunft also nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen.

Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Aber es kommt auch auf den Zeitpunkt an. Der Vermieter darf in verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung jeweils unterschiedliche Fragen stellen.

Daten, die erfasst werden können:

  • die finanzielle Situation des zukünftigen Mieters
  • Achtung: Fragen zu einer eidesstattlichen Erklärung oder zu einem Insolvenzverfahren dürfen nur mit einer zeitlichen Begrenzung gestellt werden. Bezogen auf die letzten 3 beziehungsweise 5 Jahre.
  • die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • ob Haustiere gehalten werden
  • Informationen zu früheren Wohnorten und gegebenenfalls Vermietern

Selbstauskunft

Hier gibt's die Mieterselbstauskunft als Vorlage im PDF Format (für Wohnungsbesichtigung und Vertragsabschluss).

Das darf der Vermieter nicht fragen

  • Fragen, die gegen den Datenschutz verstoßen
  • Diskriminierende Fragen, wie nach deiner Religion, der sexuellen Orientierung oder ob, und in welcher, Partei du bist.
  • Nach Vorstrafen

Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

Selbstauskunft für Mieter: Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?

Der Vermieter prüft in der Regel die Bonität des zukünftigen Mieters. Dazu gehören in erster Linie die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

Fragen bei der Wohnungsbesichtigung

Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während der Wohnungsbesichtigung nur bestimmte Daten erfragen. Dazu gehören:

  • allgemeine Daten zur Identifikation des Interessenten. Hierzu zählen:
  • Name und Anschrift (Nachweis mit Hilfe des Personalausweises)
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen: Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein. Das Dokument können Berechtigte beim Sozialamt beantragen.

Achtung: Eine Ausweiskopie anzufertigen fällt unter Datenschutz und ist unzulässig. Erst bei Abschluss des Mietvertrags darf der Vermieter eine Kopie machen. Dann aber mit eingeschränkten sichtbaren Daten (Name und Adresse).

Fragen bei ernsthaftem Interesse an der Wohnung

Hast du nach der Besichtigung der Immobilie ernsthaftes Interesse, dürfen Vermieter oder Makler weitere Auskünfte erfragen.

Dazu gehören:

  • die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
  • die Information, ob es sich bei diesen um Kinder und/oder Erwachsene handelt
  • ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
  • Angaben über Räumungstitel wegen Mietrückständen. Das musst du, nach vorherrschender Meinung der Juristen, angeben, wenn eine Räumungsklage weniger als 5 Jahre zurückliegt.
  • dein Beruf und deinem derzeitigen Arbeitgeber. Achtung: Die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses geht den Vermieter hingegen nichts an.
  • die Einkommensverhältnisse des Interessenten. Wichtig ist für Vermieter dabei das Nettoeinkommen. Auch nach dem Betrag, der nach Abzug laufender Kosten für die Miete zur Verfügung steht, kann er fragen. Allerdings würde es aber auch reichen, wenn du einen bestimmten Betrag nennst, den du überschreitest. 
  • Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du nachweisen, dass du keine Mietschulden beim vorherigen Vermieter hast. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist freiwillig. Der Vermieter kann sie nicht verlangen, sie erhöht aber deine Chancen bei der Wohnungssuche.

Zahlt die Bundesagentur für Arbeit die Miete direkt an den Vermieter, darf er nicht nach deinem Einkommen fragen.

Fragen nach dem Haustier

Fragen zu einer beabsichtigten Haustierhaltung sind in einem engen Rahmen ebenfalls zulässig. Der Mieter muss wahrheitsgemäß antworten.

Das gilt, laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, wenn Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Also, wenn die Haustierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist.

Vor allem betrifft das große Tiere, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht – für Hamster oder Kaninchen dürftest du also lügen.

Fragen zum Vertragsabschluss

Der Vermieter hat sich für dich entschieden - prima! Jetzt kann er oder sein Makler vor dem Vertrag noch einige Details fragen.

  • Nachweise zu deinem Einkommen sind wichtig. Als Nachweis gehören Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber und ein Kontoauszug oder ein Steuerbescheid in Kopie dazu. Achte darauf, nicht erforderliche Angaben zu schwärzen.
  • die Bonitätsprüfung des Mietinteressenten
  • deine Bank- oder Kontodaten. Sie sind wichtig für den Vermieter, um später Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen an dich auszahlen zu können.

Was kann der Vermieter dem Schufa-Eintrag entnehmen?

Beauftragt der Vermieter bei der Schufa einen Bonitätscheck erhält er Informationen über die Kreditwürdigkeit des Mieters. Dazu zählen:

  • Zahlungshistorie: Hast du deine Rechnungen und Mieten pünktlich bezahlt? Oder ist es vielleicht zu Zahlungsrückständen gekommen?
  • Hast du laufende Kredite, Schulden oder Verbindlichkeiten, kann der Vermieter sehen, ob du die Miete zahlen kannst.
  • Mit Informationen zu Einkommen und Beschäftigungsverhältnis kann der Vermieter ebenfalls einschätzen, ob du die Miete zahlen kannst.
  • Informationen über deine bisherigen Mietverhältnisse können zeigen, ob du in der Vergangenheit die Miete pünktlich bezahlt hast. Daraus kann der Vermieter ableiten, ob du ein verantwortungsvoller Mieter bist.
  • Negative Einträge in der Schufa können ein Hinweis auf eine schlechte Zahlungsmoral sein.

Auch hier darf der Vermieter nicht alle Informationen einsehen. Für ihn sind nur solche relevant, die eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Mieters zulassen.

Bonitätscheck

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FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?

Nein, du bist nicht verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft abzugeben. Allerdings steigern vollständige und wahrheitsgemäße Angaben deine Chancen deutlich, den Zuschlag für die Wohnung zu erhalten.

Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Selbstauskunft aus. Deine Angaben sollten wahrheitsgemäß und vollständig sein. Falsche Angaben können eine fristlose Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen.

In einigen Fällen darf der Mieter aber auch lügen ohne Konsequenzen für das Mietverhältnis.

Welche Fragen darf der Vermieter stellen?

Nur Fragen, die relevant für das Mietverhältnis sind, darf der Vermieter stellen. Das sind Fragen zu deiner beruflichen Situation, deinem Einkommen oder der Anzahl der einziehenden Personen. Persönliche oder diskriminierende Fragen (z. B. zu Religion, Gesundheit oder Familienplanung) sind unzulässig.

Wenn ein Makler oder Vermieter unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft stellt, kann das eine Ordnungswidrigkeit sein. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

„Der allgemeine Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 20 Millionen Euro, ist aber stark vom Einzelfall abhängig“, betont Alexander Filip. Er ist Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Lesetipp: Diese 5 No-Gos musst du bei der Mieterselbstauskunft kennen

Was passiert bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?

Falsche Angaben bei zulässigen Fragen können als arglistige Täuschung gewertet werden. Das kann dazu führen, dass der Mietvertrag angefochten oder fristlos gekündigt wird.

Generell sind Fragen unzulässig, die in deinen schutzwürdigen Bereich der Privatsphäre eingreifen, zum Beispiel zur Familienplanung. Solche Fragen musst du nicht beantworten.

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2 Kommentare

Sibylle Alm am 26.06.2025 18:19

Wie kommt es das sich andere mit meiner identität anmelden können

auf Kommentar antworten

Sibylle Alm am 26.06.2025 18:17

hallo ich suche 8 jahre und immer wieder wird meine identität genutzt und damit anmietungen von wohnungen getätigt oder lügen von betreuern anderer Intresenten damit man keine cance hat nervig ohne ende

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