Ratgeber

Untermietvertrag - kostenlose PDF Vorlage & Tipps

Untermietvertrag abschließen: So gehst du vor

  1. Um einen Untermietvertrag abschließen zu dürfen, brauchst du die schriftliche Erlaubnis deines Vermieters. Die holst du dir ganz einfach mit unserem Muster-Anschreiben
  2. In diesem Anschreiben musst du gegenüber dem Vermieter begründen, warum du die Wohnung untervermieten möchtest. Gründe, durch die der Vermieter oder die Vermieterin einem Untermietvertrag zustimmen muss, sind beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten nach einer Mieterhöhung oder eine Pflegebedürftigkeit.
  3. Wenn du die Zustimmung vom Vermieter eingeholt hast, kannst du mit deinem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen. Nutze dazu unsere kostenlose Vorlage für einen Untermietvertrag.

Untermietvertrag Vorlage herunterladen

Was gehört in den Untermietvertrag?

  • Die Namen von Haupt- und Untermieter oder -mieterinnen.
  • Die genaue Adresse der Mietwohnung, gegebenenfalls mit Stockwerk.
  • Beschreibung der Mietsache: Welche Räume des Mietobjekts der Untermieter für sich nutzen darf und welche Räume gemeinschaftlich genutzt werden. Auch gemeinschaftlich genutzte Geräte sollten im Untermietvertrag aufgeführt sein.
  • Die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel.
  • Bezug zum Hauptmietvertrag: Im Untermietvertrag sollte auf den Hauptmietvertrag und die geltende Hausordnung verwiesen werden. Diese sollte der Untermieter in Kopie erhalten.
  • Zustimmung zur Untervermietung: Diese sollte schriftlich beigefügt werden.
  • Mietzeit: Der Beginn des Mietverhältnisses muss genannt werden. Soll der Untermietvertrag befristet sein, so muss dies begründet sein, zum Beispiel wegen Eigenbedarf (§ 575 BGB).
  • Kündigungsfristen: In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Je nach Art der Untervermietung gelten aber meist kürzere Kündigungsfristen. Welche Fristen gelten, sollte im Untermietvertrag klar benannt sein.
  • Höhe der Miete und Nebenkosten: Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei verhandelbar, sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zur Miete des Hauptmieters stehen.
  • Mietkaution: Der Hauptmieter sollte zur Sicherheit im Untermietvertrag eine Kaution vereinbaren. Diese sollte aber nicht höher als 3 Monatskaltmieten sein – die Nebenkosten werden dabei nicht mitgezählt.
  • Mietgebrauch: Es sollte vereinbart werden, dass der Untermieter mit der Wohnung und den gemeinschaftlich genutzten Gegenständen schonend umgeht.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Willst du deine Wohnung untervermieten, musst du in der Regel deinen Vermieter oder deine Vermieterin um Erlaubnis fragen (§540 BGB). Ehepartner, Eltern und Kinder dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung wohnen. Denn das gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung. Laut einem Urteil des Bundesgerichthofes ist bei Lebenspartnern zwar die Erlaubnis des Vermieters nötig, er darf den Wunsch des Mieters aber auch nicht ablehnen (BGH, Az.: VIII ZR 371/02).

Die Zustimmung steht dir laut Gesetz meist zu, wenn du nachvollziehbare persönliche oder wirtschaftliche Gründe für die Untervermietung nennen kannst. Diese dürfen erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein (§ 553 BGB).

Wann muss der Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen?

  • Du willst mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammenwohnen.
  • Du oder ein anderes Haushaltsmitglied wird pflegebedürftig, weshalb eine Pflegekraft als Untermieter mit in der Wohnung leben soll.
  • Die Miete wurde erhöht oder dein Einkommen hat sich verringert, sodass du einen Teil der Wohnung untervermieten musst, um die Miete weiterhin zahlen zu können.

Anschreiben zur Erlaubnis einer Untervermietung

Wann darf der Vermieter einen Untermietvertrag ablehnen?

  • Bei Untervermietung der gesamten Wohnung kann dein Vermieter einfach so Nein sagen, denn darauf hast du keinen Anspruch.
  • Dein Vermieter kennt den künftigen Untermieter bereits und weiß, dass dieser ständig den Hausfrieden stört. Vorbehalte des Vermieters gegen die Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung einer Person sind hingegen keine Ablehnungsgründe.
  • Die Wohnung wäre durch den zusätzlichen Bewohner überbelegt. Wann das der Fall ist, wird je nach Bundesland im jeweiligen Wohnungsaufsichtsgesetz genauer festgelegt. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass jeder Person mindestens 8 bis 10 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten.
  • Die Untervermietung ist deinem Vermieter aus anderen Gründen nicht zumutbar. Zum Beispiel wenn zu erwarten ist, dass die Wohnung zweckwidrig genutzt wird – weil der Untermieter beispielsweise ein Nagelstudio oder Bordell eröffnet.
  • Bei der Untervermietung an Feriengäste. Hierauf hast du ohnehin keinen Anspruch, da die Vermietung an Feriengäste als gewerbliche Nutzung der Wohnung zählt.

Wie hoch darf die Untermiete sein?

Zur Höhe der Untermiete gibt es keine strikte Begrenzung, allerdings solltest du darauf achten, keine Wuchermieten zu verlangen. Beim Festlegen der Miethöhe kannst du dich an deiner eigenen Miete orientieren und die Miethöhe für die untervermietete Wohnfläche anteilig zur Gesamtwohnfläche berechnen und im Untermietvertrag festhalten.

Beispiel zur Berechnung der Untermiete

Deine Wohnung hat eine Gesamtfläche von 100 Quadratmeter, wofür du 1.000 Euro Kaltmiete zahlst. Das Zimmer, das du untervermieten möchtest, ist 25 Quadratmeter groß. 

Die Formel zur Berechnung der Untermiete lautet: Gesamtmiete in € / Gesamtwohnfläche in qm * Wohnfläche des untervermieteten Wohnraums = Höhe der Untermiete

Für unser Beispiel ergibt sich aus der Rechnung 1.000 € / 100 qm * 25 qm eine Untermiete in Höhe von 250 Euro.

Zur Kaltmiete kommt noch die Höhe der Nebenkosten für den Untermieter, die ihr ebenfalls im Untermietvertrag festhalten solltet. Außerdem solltet ihr euch über eine Zuzahlung zu den sonstigen Nebenkosten wie Strom und Internetanschluss einigen. Diese sind in der Regel kein Bestandteil eines Untermietvertrags.

Achtung: Liegen deine Untermieteinnahmen über 520 Euro pro Jahr, musst du sie versteuern und als Einkünfte in der Anlage V der Steuererklärung angeben. Alles Wissenswerte dazu findest du in unserem Artikel Mieteinnahmen versteuern.

Was gilt im Untermietvertrag als Wuchermiete?

Wann Mietwucher vorliegt, ist abhängig vom Einzelfall und orientiert sich am Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) und Paragraf 291 Strafgesetzbuch (Wucher). Im Zweifel sollten sich Mieter hierzu von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.

Kann mein Vermieter bei Untervermietung die Miete erhöhen?

Dein Vermieter kann seine Zustimmung zur Untervermietung von einer Mieterhöhung abhängig machen – dem sogenannten Untermietzuschlag (§ 553 Abs. 2 BGB). Eine Mieterhöhung wegen Untervermietung ist erlaubt, wenn durch die Untervermietung mehr Personen unter einem Dach leben als bisher. Dein Vermieter könnte dann von einer stärkeren Abnutzung der Wohnung und steigenden Nebenkosten ausgehen. Wie hoch die Abnutzung der Wohnung angesetzt werden darf, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt – nur, dass der Preis angemessen sein soll. Einzig im preisgebundenen Wohnraum ist die Höhe genau festgelegt: auf monatlich 2,50 Euro pro Untermieter (§ 26 Abs. 3 NMV).

Zusammengefasst: Eine unverhältnismäßige Erhöhung der Miete mit der Untervermietung als Begründung ist verboten, ebenso die Erhöhung der Miete wegen steigender Nebenkosten, wenn diese im Voraus gezahlt werden. Ist die Mieterhöhung im Zusammenhang mit einer Untervermietung allerdings begründet und du lehnst sie ab, kann kein Untermietvertrag zustande kommen.

Befristeter oder unbefristeter Untermietvertrag?

Ein Mietverhältnis mit befristetem Untermietvertrag, auch Zeitmietvertrag oder Zwischenmietvertrag genannt, kann für einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung abgeschlossen werden. Damit die Befristung gilt, müssen folgende Punkte im Untermietvertrag stehen:

  • Das Anfangs- und Enddatum.
  • Welche Teile und Gegenstände in der Wohnung vermietet werden.
  • Der Hauptmieter muss seinem Untermieter den Grund für die Befristung schriftlich mitteilen, der Einfachheit halber sollte er ihn in den Zwischenmietvertrag schreiben (§ 575, Absatz 1 BGB). Ein berechtigter Grund ist Eigenbedarf, also wenn der Hauptmieter die Wohnung oder das Zimmer nach Ablauf des Zwischenmietvertrags selbst benötigt.

Wer im Untermietvertrag nur ein Anfangsdatum angibt, schließt einen unbefristeten Untermietvertrag ab. Dieser kann ebenfalls für die gesamte Wohnung oder nur einen Teil davon abgeschlossen werden.

Welche Kündigungsfristen gelten beim Untermietvertrag?

Die Kündigungsfristen bei einem Untermietverhältnis hängen davon ab, ob der Untermietvertrag befristet oder unbefristet geschlossen wurde.

Befristeter Untermietvertrag: Dadurch, dass der Untermietvertrag befristet ist, ist es für beide Seiten in der Regel nicht möglich, vor Ende des Vertrages zu kündigen.

Unbefristeter Untermietvertrag: Wird die gesamte Wohnung unbefristet untervermietet, gilt das reguläre Kündigungsrecht. Der Hauptmieter darf seinem Untermieter also nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Das gilt zum Beispiel, wenn er die Wohnung wieder selbst braucht. Den Grund muss er in seinem Kündigungsschreiben nennen (§573 BGB).

Abweichende Kündigungsfristen sind nur möglich, wenn ein einzelnes Zimmer oder ein möbliertes Zimmer untervermietet wird:

  • Bei ein bis zwei leeren Zimmern gilt das erleichterte Kündigungsrecht: Der Hauptmieter kann dem Untermieter ohne Angabe von Gründen kündigen, dafür verlängert sich aber die reguläre Kündigungsfrist um drei Monate (§ 573a BGB). In den meisten Fällen sind es so insgesamt 6 Monate, bis der Untermieter ausziehen muss.
  • Bei einem möblierten Zimmer ist meistens eine kurzfristige Kündigung möglich. Der Hauptmieter kann dem Untermieter bis zum 15. eines Monats grundlos kündigen. Der Untermieter muss dann bis zum Ende des gleichen Monats seine Sachen gepackt haben und gehen.

Kündigungsausschluss im Untermietvertrag

Im Untermietvertrag können beide Seiten einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Das heißt, dass das Kündigungsrecht beider Seiten für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages.

Vorteile kann dies für beide Seiten haben:

  • Der Untermieter ist abgesichert, dass er bis zum Ablauf des Kündigungsausschlusses die Räume nutzen darf.
  • Der Hauptmieter kann sicher sein, dass er bis zum Ende des vereinbarten Kündigungsverzichtes einen Untermieter hat.
  • Eine Kündigung wäre in solchen Fällen nur aus außerordentlichen Gründen möglich, etwa weil der Untermieter gehörig in Zahlungsverzug gerät oder das Vertrauen gestört ist.

Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung untervermieten?

Wenn du deine Wohnung zum Beispiel über Airbnb an Feriengäste untervermieten möchtest, solltest du dich zunächst über die örtlichen Bestimmungen informieren und deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Je nach Bundesland oder Stadt stellt solch eine Untervermietung eine Zweckentfremdung der Wohnung dar und ist generell verboten.

Mietrechtlich gesehen handelt es sich bei einer Untervermietung über Airbnb darüber hinaus um Untervermietung an Feriengäste – also um eine gewerbliche Untervermietung und der muss der Vermieter nicht zustimmen

Darf ich eine Einzimmerwohnung untervermieten?

Falls du in einer Einzimmerwohnung wohnst und beispielsweise einen längeren Auslandsaufenthalt planst, muss dein Vermieter einem Untermietvertrag zustimmen (BGH-Urteil vom 13.09.2023, Az. VIII ZR 109/22). Voraussetzung: Du gibst als Hauptmieter den Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht vollständig auf. Das bedeutet, in der Wohnung sind nach wie vor persönliche Gegenstände von dir vorzufinden und du behältst einen Wohnungsschlüssel.

Darf ich eine Nebenwohnung untervermieten?

Du darfst deine Wohnung auch dann untervermieten, wenn sie nicht deine Haupt- sondern deine Nebenwohnung ist (BGH-Urteil vom 27.9.2023, Az. VIII ZR 88/22). Voraussetzung: Es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deine Mietkosten durch die Einnahmen aus der Untervermietung senken willst.

Alternative: WG-Untermietvertrag

Gerade in Wohngemeinschaften ist oft ein Mieter der Hauptmieter und vermietet die Zimmer an die einzelnen Untermieter. Es sind aber auch andere Konstellationen möglich.

FAQ zum Untermietvertrag

Ist unerlaubte Untervermietung strafbar?

Unerlaubte Untervermietung ist nicht strafbar. Allerdings kann der Vermieter, wenn er davon erfährt, den Mieter abmahnen und ihn auf Unterlassung verklagen oder gar eine fristlose Kündigung aussprechen.

Muss ich einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen?

Ein Untermietvertrag ist auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen wurde. Zu empfehlen ist dies jedoch nicht, denn im Streitfall lassen sich mündliche Vereinbarungen schwer nachweisen. Fehlen schriftliche Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Untervermietung.

Was passiert mit dem Untermietvertrag, wenn der Vermieter dem Hauptmieter kündigt?

Mit dem Untermietvertrag wird der Mieter selbst zum Vermieter und schuldet den vermieteten Teil der Wohnung. Kündigt ihm aber der eigene Vermieter die Wohnung, kann er dieser Pflicht nicht mehr nachkommen – und das kann kompliziert werden.

Denn ob die Kündigung durch den eigenen Hauptvermieter ein Grund ist, den Untermietvertrag zu kündigen, ist laut Mietrechtexperten Constantin Päch strittig. So könne es dazu kommen, dass der Untermieter vorzeitig ausziehen muss und der Hauptmieter ihm dafür Schadensersatz schulde. „Im Raum stehen die Umzugs- und Speditionskosten, die Kosten für den Nachsendeauftrag oder auch der Kostenausgleich dafür, dass der Untermieter in eine teurere Wohnung ziehen muss.“

Wer haftet für Schäden bei der Untervermietung?

Der Hauptmieter haftet grundsätzlich für den Untermieter (BGB § 540 Abs. 2). Für Schäden, die der Untermieter verursacht hat, kann der Vermieter also den Hauptmieter zur Verantwortung ziehen. Die ist allerdings auf den „Gebrauch der Mietsache“ beschränkt. Das trifft zum Beispiel auf Sachbeschädigung in der Wohnung, Störung des Hausfriedens oder Vertragsverletzungen.

(5)
4 von 5 Sternen
5 Sterne
 
3
4 Sterne
 
1
3 Sterne
 
0
2 Sterne
 
0
1 Stern
 
1
Deine Bewertung:

Seite weiterleiten

Artikel drucken

War dieser Artikel hilfreich?

Neuen Kommentar schreiben

immowelt Redaktionskodex

Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.

Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.