Der Solarboom hat Deutschland fest im Griff, doch jetzt plant die Bundesregierung tiefgreifende Veränderungen beim Vergütungssystem für kleine Solaranlagen. Betreiber sollen künftig genauer beobachten, wann und wie sie ihre Energie einspeisen.
Änderung bei Vergütung der Solareinspeisung. Foto iStock.com / schmidt-z
Mehr Eigenverantwortung für Solaranlagenbetreiber
Bisher konnten Betreiber kleiner Solaranlagen auf eine garantierte Einspeisevergütung zählen, wenn sie ihren Strom ins Netz einspeisten. Diese Regelung soll sich bald ändern: Künftig müssen alle Anlagen ab 25 Kilowatt ihren Strom selbst vermarkten, was bisher nur für größere Anlagen ab 100 Kilowatt galt. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Die neuen Vorgaben seien Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch nicht beschlossen. Erst danach ginge er zum Parlament. Bis dahin können also noch einige Monate und Diskussionen vorübergehen.
Die Bundesregierung will so den Strommarkt stabilisieren, indem nur noch vergütet wird, wenn der Preis am Markt positiv ist. Gerade in der Mittagszeit, wenn viele Solaranlagen besonders viel Strom produzieren, kommt es oft zu einem Überschuss, der den Markt belastet. Die geplante Änderung soll hier für Entlastung sorgen und Anlagenbetreiber dazu anregen, mehr Verantwortung für die Netzstabilität zu übernehmen. Künftig dürfen sie sogar größere Anlagen in Betrieb nehmen.
Vergütung nur wenn Strom gebraucht wird
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass kleine Solaranlagen ihren Strom nur dann vergütet bekommen, wenn der Markt diesen auch tatsächlich benötigt. Das könnte für Betreiber kleinerer Anlagen eine Herausforderung darstellen, da sie nicht mehr automatisch auf garantierte Vergütungen zurückgreifen können. Mit diesem Schritt soll auch die Installation von Speichersystemen gefördert werden, sodass überschüssiger Strom zwischengespeichert und dann eingespeist wird, wenn die Nachfrage am höchsten ist. Für bestehende Anlagen gilt jedoch Bestandsschutz, und auch Balkonkraftwerke sowie Anlagen auf Reihenhäusern sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Warum die Bundesregierung auf Digitalisierung und Speicher setzt
Um die Netzstabilität langfristig zu sichern, plant die Bundesregierung die Einführung intelligenter Steuerungssysteme für Solaranlagen. Alle Anlagen – abgesehen von den kleinsten Balkonlösungen, die Vermieter seit 2024 nicht mehr verbieten können – sollen zukünftig für Netzbetreiber sichtbar und steuerbar sein. Damit will man eine sichere, bezahlbare und intelligente Stromversorgung gewährleisten. Gleichzeitig hofft man, die enormen Kosten der Erneuerbare-Energien-Förderung zu senken, die den Bundeshaushalt jährlich mit rund 20 Milliarden Euro belasten. Experten sehen die Änderungen als wichtigen Schritt für eine stabile und zukunftsfähige Energieversorgung, der allerdings auch Herausforderungen für Solaranlagenbetreiber mit sich bringt.
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