Der Bundesrat hat am 27. September 2024 weitreichende Änderungen beschlossen, die den Einbau von Steckersolaranlagen deutlich vereinfachen. Eigentümergemeinschaften und Vermieter können sich künftig schwerer gegen die Installation der beliebten Balkonkraftwerke wehren. Auch virtuelle Eigentümerversammlungen werden einfacher möglich.
Balkonkraftwerke werden günstiger und beliebter. Foto: stock.adobe.com / Maryana
Deutliche Erleichterung für Mieter
Endlich Klarheit: Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 27. September 2024 entschieden, dass Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen künftig einfacher und ohne große Hürden möglich sind. Mit neuen den Regelungen wird es Eigentümern und Mietern deutlich erleichtert, umweltfreundliche Steckersolaranlagen zu installieren und Eigentümerversammlungen digital abzuhalten.
Anspruch auf Balkonkraftwerke für Eigentümer und Mieter
Die Gesetzesänderung hebt Balkonkraftwerke, auch Steckersolaranlagen genannt, auf das Level sogenannter privilegierter Vorhaben. Das bedeutet, dass Wohnungseigentümergemeinschaften den Einbau dieser Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern dürfen. Bisher war es oft eine Herausforderung, die Zustimmung der Gemeinschaft für den Einsatz solcher Anlagen zu erhalten. Mit der neuen Regelung steht den Eigentümern dieses Recht nun grundsätzlich zu, ähnlich wie bereits bei baulichen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen oder für das Laden von Elektrofahrzeugen.
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Auch Mieter profitieren von den neuen Bestimmungen: Sie haben nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks. Diese Erleichterung wird von vielen Mietern als Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Selbstversorgung durch Stromerzeugung begrüßt. Die Zustimmung der Vermieter ist nur noch unter bestimmten, schwer zu erfüllenden Voraussetzungen verweigerbar.
Balkonkraftwerke erleben Boom
Balkonkraftwerke haben in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. 2018 waren diese Anlagen laut Statista mit nur 794 Stück noch ein absoluter Exot auf dem Markt. Doch ab 2023 setzte ein rasantes Wachstum ein: Allein Ende des Jahres waren 349.552 Anlagen insgesamt installiert. Bereits ein halbes Jahr später, im ersten Halbjahr 2024, stieg die Zahl weiter auf beeindruckende 564.714 Anlagen – ein Anstieg von rund 60 Prozent innerhalb nur weniger Monate. Die nun erteilte gesetzliche Erlaubnis wird diesen Trend voraussichtlich nochmals verstärken und die Installation von Balkonkraftwerken weiter ankurbeln, da sowohl Eigentümer als auch Mieter jetzt rechtlich abgesichert sind.