Streitigkeiten zwischen Paaren können eskalieren – doch was, wenn der Partner Miteigentümer ist und der Zugang zur eigenen Wohnung verwehrt wird? Das Gesetz gibt klare Antworten.
Einfach Schloss auswechseln und Ruhe ist? So einfach ist es nicht, wenn der Ex-Partner Miteigentümer ist. Foto: retbool / stock.adobe.com
Rechtlich klare Situation: Besitzentziehung ist verboten
Laut Paragraf 861 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt es sich bei einem solchen Verhalten um „verbotene Besitzentziehung“. Ein Miteigentümer darf den anderen nicht einfach aussperren – selbst dann nicht, wenn die Beziehung am Ende ist. Nach § 859 BGB darf der Eigentümer das Schloss zwar eigenmächtig austauschen lassen. Allerdings gilt dabei eine klare Regel: Der ausgesperrte Partner muss umgehend einen Schlüssel für das neue Schloss erhalten.
Konflikte ums Türschloss: Eskalation vorprogrammiert
Streitigkeiten rund um das Türschloss können sich leicht zuspitzen. Nicht selten behindern Konfliktparteien beispielsweise Handwerker oder lassen das Schloss wiederholt austauschen. Solche Fälle belasten nicht nur die Beteiligten, sondern auch die Gerichte, die mit der Klärung solcher Konflikte betraut werden. Um wiederkehrende Schlosswechsel zu verhindern, kann eine rechtliche Unterlassungserklärung eine sinnvolle Maßnahme sein.
In dringenden Fällen, etwa wenn die Wohnung leer steht oder der ausgesperrte Partner dringend einziehen möchte, bietet sich die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung. Diese kann kurzfristig den Zugang zur Immobilie regeln, sofern die Dringlichkeit überzeugend dargestellt werden kann. Ohne diesen Nachweis kann sich das Verfahren jedoch über Monate hinziehen.
Dauerhafte Lösungen für komplexe Streitigkeiten
Um eine langfristige Klärung herbeizuführen, ist oft der gerichtliche Weg unvermeidlich. Mit einer Klage auf Schlüsselherausgabe oder Besitzverschaffung lässt sich die Rechtslage verbindlich regeln. Solche Schritte können verhindern, dass Konflikte weiter eskalieren und dauerhaft Klarheit schaffen.
Fazit: Wer im Streit ausgesperrt wird, muss dies nicht hinnehmen. Gleichzeitig sollten Konflikte möglichst frühzeitig beigelegt werden, um nervenaufreibende und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Besonnenes Handeln und rechtliche Schritte mit Augenmaß sind hier der Schlüssel zu einer Lösung.