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Klage nach Zwangsversteigerung – nimmt BGH Familie das Eigenheim?

Nach über 10 Jahren muss eine Familie vielleicht ihr Traumhaus für eine halbe Million Euro abreißen und obendrein sogar eine Geldstrafe befürchten. Das ist passiert.

Ein skurriler Fall, der im Januar 2025 den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt, liest sich fast wie das Drehbuch für eine juristische Seifenoper: Ein Ehepaar baut auf einem Grundstück ein Haus, nur um Jahre später festzustellen, dass ihnen dieses Grundstück nach einem Zwangsversteigerungs-Ping-Pong eigentlich gar nicht gehört. Jetzt wird darüber verhandelt, ob sie Haus und Hof wieder räumen müssen – und zwar vollständig, samt Abrissbirne (Aktenzeichen V ZR 153/23).

Versteigerung ohne Kenntnis des Eigentümers

Zurück auf Anfang: 2010 ersteigerten die Beklagten das Grundstück. Klingt erst mal nach einer Erfolgsgeschichte, wäre da nicht der Kläger, der erst nachträglich Wind von der Zwangsversteigerung bekam. Ohne sein Wissen war sein Grundstück versteigert worden. Als er das bemerkte, legte er erfolgreich Beschwerde ein, und 2014 wurde der Zuschlagsbeschluss kassiert. Dumm nur, dass die Beklagten bis dahin schon fleißig ein Wochenendhaus abgerissen und ein schickes Wohnhaus errichtet hatten, das sie seither bewohnen. Investitionen? Rund 500.000 Euro. Pech gehabt, könnte man sagen.

Doch das Oberlandesgericht Brandenburg zeigte wenig Mitleid: Das Haus muss weg, das Grundstück muss geräumt werden, und obendrein gibt es noch eine Nutzungsentschädigung von 6.041,67 Euro für den Kläger. Die Grundschuld, die die Beklagten zur Sicherung ihres Kredits auf das Grundstück eingetragen haben, muss ebenfalls gelöscht werden. Ihre Hoffnung, wenigstens eine Entschädigung für den aufwendigen Hausbau zu bekommen, zerschlug das Gericht – denn das Haus, das abgerissen werden soll, gilt nicht als „nützliche Verwendung“ im Sinne des Gesetzes.

Jetzt liegt der Fall beim BGH, der klären muss, ob die Beklagten alles verlieren – einschließlich ihres Eigenheims – oder ob sie doch noch einen Ausweg finden. Ein Klassiker der Kategorie „dumm gelaufen“ – oder eine letzte Rettung in letzter Sekunde?

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