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Endlich Klarheit: Darf ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?

Das Wohngeld steigt ab 2025 um 15 Prozent. Es gibt immer wieder Gerüchte, dass es Berechtigte zusätzlich zum Bürgergeld erhalten können. Wir sorgen für Klarheit.

Unterschied zwischen Bürgergeld und Wohngeld

Das Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es ersetzt seit 2023 das frühere Hartz IV. Ziel ist es, Betroffene finanziell abzusichern und ihnen gleichzeitig Hilfestellungen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu bieten.

Das Wohngeld hingegen ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwachen Haushalten gewährt wird, um angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern. Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 um rund 15 Prozent erhöht. Berechtigte erhalten damit im Mittel 30 Euro mehr als bisher.

Können Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig bezogen werden?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen, da die Leistungen sich gegenseitig ausschließen. Personen, die Bürgergeld beziehen, erhalten bereits Unterstützung für ihre Unterkunftskosten durch das Jobcenter. Diese Unterstützung deckt die angemessenen Mietkosten ab, wodurch ein zusätzlicher Wohngeld-Anspruch entfällt.

Achtung: Vorrangig ist immer das Wohngeld. Das heißt, wenn du Anspruch auf Wohngeld hast, geht das dem Anspruch auf Bürgergeld grundsätzlich immer vor.

Alternativen für mehr finanzielle Unterstützung vom Staat

Obwohl eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bürgergeld und Wohngeld nicht möglich ist, gibt es andere Wege, finanzielle Unterstützung zu erhalten:

  • Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen können neben dem Bürgergeld den Kinderzuschlag beantragen, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Dieses Paket bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Form von Zuschüssen für Schulbedarf, Mittagessen oder Klassenfahrten.
  • Beratung durch Sozialarbeiter: Sozialarbeiter können individuelle Lösungen und zusätzliche Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, die über die Standardleistungen hinausgehen.

Bürgergeld und Wohngeld: Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Wer Bürgergeld beantragen möchte, sollte sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden. Dort gibt es nicht nur die Antragsformulare, sondern auch Unterstützung bei der korrekten Ausfüllung. Bei Fragen zur Wohnkostenerstattung innerhalb des Bürgergeld-Bezugs stehen die Mitarbeiter des Jobcenters ebenfalls beratend zur Seite.

Für Wohngeld ist die örtliche Wohngeldstelle zuständig. Dort kann man sich über die Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen informieren. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig und rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

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