Vielen Hauseigentümern droht wegen der Grundsteuerreform eine erhebliche Mehrbelastung ab 2025. Doch der Bundesfinanzhof eröffnet jetzt eine Möglichkeit, sich gegen eine überhöhte Grundsteuer zu wehren.
Neue Grundsteuer zu hoch: Es gibt eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Foto: Sabine / AdobeStock.com
Alte Grundsteuer verfassungswidrig
Der Paukenschlag: 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist. Denn der Wert einer Immobilie bemaß sich nach Verhältnissen einer lange vergangenen Zeit.
Alte Grundsteuer: Überholt
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer gestoppt, weil sich das System allzu weit von der Realität entfernt hatte. In den alten Bundesländern fußte die Berechnung auf dem Immobilienwert des Jahres 1964, in den neuen Ländern sogar auf den Werten des Jahres 1935. Die von den obersten Richtern eingeräumte Übergangsfrist läuft Ende 2024 aus.
Die Politik musste handeln. Das Ergebnis gefällt nicht jedem, viele Eigenheimbesitzer sehen sich einer massiv gestiegenen Grundsteuer ausgesetzt.
In den vergangenen Monaten wurde an Immobilieneigentümer der neue Wertbescheid für ihr immobiles Eigentum verschickt. Für viele ein Schock: Zwar ist der Wertbescheid noch keine Zahlungsnote, doch aus ihm geht hervor: Es wird teuer. Richtig teuer. So berichtete der Focus unlängst darüber, dass sich die Grundsteuer für manche Eigentümer mehr als verzehnfachen werde.
Zu allem Übel hatte der Bundestag darauf verzichtet, Immobilieneigentümern die Möglichkeit zu geben, dagegen auf dem Verwaltungsweg vorzugehen.
Betrifft: Bundesmodell
Hausbesitzer, die in einem Bundesland leben, die die Grundsteuer nach dem so genannten Bundesmodell berechnen, haben jetzt aber die Möglichkeit, gegen den Bescheid vorzugehen. Denn der Bundesfinanzhof hat Immobilieneigentümern jetzt die Möglichkeit eröffnet, gegen den ermittelten Grundsteuerwert vorzugehen: Denn dann, wenn der Grundsteuerwert mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Wert der Immobilie liegt, können Eigentümer gegen den Bescheid vorgehen. Die Bundesländer, die die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnen, haben sich nun geeinigt, wie der Nachweis aussehen kann.
Gutachten kann entscheiden
Bei großen Abweichungen können Eigentümer ein Gutachten des Gutachterausschusses vorlegen, um eine Korrektur zu erzwingen. Alternativ wird auch ein tatsächlich zustande gekommener Kaufpreis akzeptiert, wenn dieser im Jahr vor oder nach dem Wertbescheid zustande kam.