Die Bundesregierung plant die Einführung des Gebäudetyps E: Bauen soll bezahlbar werden, indem völlig überzogene Standards nicht mehr zwingend erfüllt werden müssen. Doch ist das so einfach?
Der geplante Gebäudetyp E löst nach Sicht der Baubranche nicht die Probleme der Branche. Foto: ah_fotobox / AdobeStock.com
Hohe Standards = hohe Kosten
Bauen ist teuer geworden. Sehr teuer. Ein wesentlicher Grund sind völlig überzogene Baustandards, Würden 14 Zentimeter Deckendicke eigentlich ausreichen, werden heute 22 verbaut. 6 Steckdosen im Wohnzimmer? Nein, es müssen schon 12 sein. Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung gegensteuern und sinnfreie, aber kostentreibende Normen überwinden. Typ E bedeutet aber nicht, dass billig und schlecht gebaut werden soll. Vielmehr sollen sich Kunden und Bauunternehmen auf einen niedrigeren Standard einigen können. Hört sich gut an, birgt aber Probleme, mahnt die „Welt“.
Einfaches bauen versus Regeln der Technik
Denn die überzogenen Baunormen zählen heute zu den „anerkannten Regeln der Technik“. Heißt: Wer als Bauunternehmer davon abweicht, sieht sich der Gefahr ausgesetzt, dass die verschlankte Bauausführung als Mangel ausgelegt wird. Rechtsstreitigkeiten drohen. Bauträger bauen deshalb, um dies zu vermeiden, quasi automatisch nach dem heutigen Standard. Und der kostet heute gerne mal 4.500 Euro pro Quadratmeter.
Abweichung im Vertrag zulässig
Im Grunde können die Vertragsparteien auch heute schon von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, wenn sie sich einig sind – es gilt Vertragsfreiheit. Doch juristisch ist das heikel. Richter stellen sich im Zweifel auf die Seite der Bauherren, wenn es später zu Streit wegen etwaiger Mängel kommt.
Typ E nur für Profis
Das Problem: Zwar kann beim Gebäudestandard E vertraglich vereinbart werden, dass bestimmte fehlende Komfort-Standards nicht als Mangel ausgelegt werden dürfen. Doch der Typ E gilt vorerst nur für Profis. Wenn also eine Baufirma für eine Wohnungsgesellschaft baut, ist alles im grünen Bereich. Für private Bauherren gilt Typ E aber nicht. Folge: Rechtsunisicherheit. Denn im Zweifel muss die Baufirma den Verbraucher genau darüber aufklären, welche Folgen es hat, wenn von den üblichen Standards abgewichen wird.