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Grunderwerbsteuer-Schlupfloch schließt sich: Keine Chance mehr für Share Deals?

Das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2024 schließt eine Lücke, die es ermöglicht hat, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Vor allem bei großen Immobilientransaktionen ändert sich nun einiges.

Wie groß ist das Schlupfloch?

Bislang konnten Unternehmen durch die geschickte Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien besitzen, die Grunderwerbsteuer umgehen. Die Regel lautete: Solange weniger als 95 % der Anteile übertragen wurden, galt die Immobilie formal nicht als verkauft, und die Steuer entfiel. Diese sogenannten Share Deals werden häufig bei großen Immobilientransaktionen genutzt, um Steuern zu sparen.

Wie groß das Schlupfloch ist? Zuletzt hat sich auf diese Weise Deutschlands größter Immobilienkonzern die komplette Grunderwerbsteuer bei der Milliarden-Übernahme der Deutsche Wohnen gespart, wie tagesschau.de berichtete.

Was ändert sich jetzt?

Damit soll nun Schluss sein. Denn mit der neuen Regelung (§ 1 Abs. 4a GrEStG) wird klargestellt, wann eine Immobilie offiziell als Teil des Vermögens einer Gesellschaft gilt. Die Immobilie gehört der Gesellschaft, die sie zuletzt gekauft hat, solange kein Rückkauf erfolgt. Auch Rückabwicklungen von Käufen werden von der neuen Regelung erfasst. Das Gesetz greift somit tiefer in den Ablauf von Immobilientransaktionen ein und verhindert die Umgehungen der Steuerpflicht.

Wichtig: Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), das diese Regelung beinhaltet, muss noch vom Bundesrat genehmigt werden. Die Abstimmung ist für den 22. November 2024 geplant.

Wann greift die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien an. Auch der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die Immobilien besitzen, kann besteuert werden, je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 Prozent des Kaufpreises.

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