Ratgeber

Berliner Mietpreisbremse: BGH bestätigt Rechtmäßigkeit

Die Berliner Mietpreisbremse bleibt bestehen – und das mit höchstrichterlichem Segen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Regelungen weder gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes noch gegen andere verfassungsrechtliche Prinzipien verstoßen.

Was bedeutet das Urteil?

Der BGH sieht in der Mietpreisbremse ein legitimes Mittel, um in angespannten Wohnungsmärkten Mietsteigerungen bei Neuvermietungen einzudämmen und bezahlbare Wohnungen zu sichern. Mit dieser Entscheidung vom 18.12.2024 (VIII ZR 16/23) wird bestätigt, dass die Begrenzung der Miethöhe auf Grundlage der §§ 556d ff. BGB und der Zweiten Berliner Mietenbegrenzungsverordnung rechtmäßig ist.

Im konkreten Fall hatten Mieter die zu hohe Mietstaffelung ihrer Wohnung beanstandet. Der BGH gab ihnen Recht und erklärte, dass die Mietpreisbremse auch bei verlängerten Laufzeiten verfassungskonform ist. Vermieter könnten nicht pauschal erwarten, dass die zunächst befristeten Regelungen ohne Verlängerung auslaufen.

Die wichtigsten Hintergründe zur Mietpreisbremse

Seit 2015 gilt in Berlin die Mietpreisbremse, die wiederholt verlängert wurde – zuletzt bis Ende 2025. Ziel ist es, den drastischen Mietanstieg in der Hauptstadt zu bremsen. Kritiker monieren, die Regelung greife zu stark in Eigentumsrechte ein. Das Urteil zeigt jedoch, dass solche Maßnahmen im Rahmen des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers möglich sind.

Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

Mieter dürfen sich weiterhin auf die Mietpreisbremse berufen, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird. Vermieter hingegen müssen sich darauf einstellen, dass selbst langfristige Mietstaffeln unter den Vorgaben der Mietpreisbremse geprüft werden können. Das Urteil stärkt somit den Mieterschutz in der Hauptstadt und könnte Signalwirkung für andere Städte haben.

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