Mietvertrag

Darf mein Vermieter Haustiere einfach so verbieten?

Kann dein Vermieter Haustiere verbieten? Erfahre jetzt deine Rechte und wie du dich gegen ein generelles Haustierverbot wehren kannst!

Du möchtest ein Haustier in deiner Mietwohnung halten, aber dein Mietvertrag enthält eine Klausel, die das verbietet? Kein Grund zur Panik! Viele Mieter sind unsicher, ob ihr Vermieter wirklich das letzte Wort bei der Haustierhaltung hat. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Haustierverbot in Mietwohnungen.

1. Ein generelles Haustierverbot? Das sagt der BGH

Ein pauschales Verbot aller Haustiere ist unzulässig – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Urteil (Az.: VIII ZR 168/12) entschieden. Ein Vermieter darf nicht ohne Weiteres jedes Haustier verbieten, denn das würde den Mieter unangemessen benachteiligen. Stattdessen muss jeder Fall individuell abgewogen werden.

2. Kleintiere vs. größere Haustiere

Nicht jedes Tier benötigt die Zustimmung des Vermieters. Kleintiere wie Hamster, Fische oder Wellensittiche dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, da sie in der Regel keine Störungen verursachen. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen sieht das anders aus: Hier kann der Vermieter die Haltung aus berechtigten Gründen ablehnen, beispielsweise wenn die Wohnung zu klein ist oder andere Mieter sich belästigt fühlen.

3. Wann kann der Vermieter die Haltung verbieten?

Der Vermieter hat das Recht, die Tierhaltung zu verbieten, wenn bestimmte Umstände vorliegen:

  • Gefährdung anderer Mieter: Stellt das Tier eine Gefahr für Nachbarn dar, etwa durch Aggressivität, kann der Vermieter eingreifen.
  • Lärm und Geruchsbelästigung: Wenn das Tier für erhebliche Störungen wie lautes Bellen oder unangenehme Gerüche sorgt, kann ein Verbot gerechtfertigt sein.
  • Größe der Wohnung: In sehr kleinen Wohnungen können große Tiere wie Hunde oder Katzen abgelehnt werden, wenn der Platz nicht ausreicht, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten.
     

4. Was tun, wenn der Mietvertrag ein Haustierverbot enthält?

Wenn dein Mietvertrag ein generelles Haustierverbot enthält, hast du verschiedene Möglichkeiten, dich zu wehren:

  • Rechtliche Prüfung: Lass die Klausel von einem Anwalt oder Mieterverein überprüfen. Oft sind solche Verbote nicht rechtsgültig.
  • Das Gespräch suchen: Versuche, mit deinem Vermieter eine individuelle Vereinbarung zu treffen, insbesondere wenn es um ein spezielles Haustier geht.
  • Nachweise erbringen: Belege, dass dein Haustier unproblematisch ist, zum Beispiel durch Bestätigungen von früheren Vermietern.
     

5. Tipps für Mieter: So kannst du den Vermieter überzeugen

  • Verantwortungsbewusstsein zeigen: Überzeuge deinen Vermieter, dass du verantwortungsvoll mit deinem Haustier umgehst, indem du etwa auf eine Haftpflichtversicherung hinweist.
  • Kompromissvorschläge machen: Biete dem Vermieter an, mögliche Probleme zu lösen, z. B. durch die Übernahme zusätzlicher Reinigungskosten.
  • Referenzen einholen: Positive Rückmeldungen von früheren Vermietern können hilfreich sein, um dein verantwortungsbewusstes Verhalten zu unterstreichen.
     

Fazit

Ein generelles Haustierverbot ist in den meisten Fällen unzulässig. Der Vermieter kann die Haltung von Haustieren nur verbieten, wenn triftige Gründe vorliegen. Mit einer guten Vorbereitung und einem konstruktiven Gespräch lässt sich oft eine Einigung finden, sodass du dein Zuhause mit deinem tierischen Begleiter teilen kannst.

 

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